02.04.2021

Bitcoin verbieten? Das wird schwer. Teil 2: Bitcoin ist (vielleicht) freie Meinungsäußerung

Wenn Bitcoin aus Text besteht, ist es dann durch die US-Verfassung geschützt? Teil 2 unserer Mini-Serie zur Debatte um ein Bitcoin-Verbot, wie es Hedgefonds-Manager Ray Dalio erwartet.
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Niko Jilch: Replik auf Ray Dalios Aussagen zu einem Bitcoin-Verbot
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock - Alexey Novikov

Bitcoin ist eine Reise. 95 Prozent der Menschen haben sie noch nicht angetreten. Sollte es so weitergehen wie bisher, werden sie das aber noch tun. 100 Prozent der Menschen haben diese Reise noch nicht abgeschlossen. Es ist schlicht und einfach unklar, wohin sie führt. Es gibt Vorstellungen, Ideen, Utopien und Dystopien. Es gibt ökonomische Theorien, manche passend, manche nicht, aber keine kann sagen, was niemand wissen kann: Wohin Bitcoin uns wirklich führt.

Viele verweigern sich auch, diese Frage zu stellen. Sie ziehen sich in Bastionen zurück und reden über den Energieverbrauch oder die Tatsache, dass Staaten und Regierungen Bitcoin niemals “erlauben” werden. Dass ein Verbot kommt und das wars dann. Das ist auch die Theorie von Hedgefonds-Legende Ray Dalio, der auch unter Bitcoinern sehr beliebt ist.

Wie alle anderen bin auch ich nicht in der Lage, zu sagen, wo Bitcoin uns hinbringt. Auch ich bin ein Reisender. Aber ich sehe aus dem Zugfenster viele Gründe, die gegen ein Verbot sprechen. Einige wurden in Teil eins dieser kleinen Serie genannt.

Heute will ich ein besonders faszinierendes Argument gegen ein Bitcoin-Verbot beleuchten. Einer der ersten, der es formuliert hat, war der Blogger Beautyon – und zwar in seinem Artikel “Why America Can’t Regulate Bitcoin” aus dem März 2018.

“Es ist alles Text, zu jeder Zeit.”

Sein Argument ist simpel, elegant und durchschlagend: Bitcoin ist Text. Alle Abläufe innerhalb des Bitcoin-Systems geschehen auf der Basis von textbasierten Nachrichten. “Die Nachrichten, die zwischen den Knoten des Bitcoin-Netzwerks verschickt werden, sind für den Menschen lesbar, man kann sie ausdrucken”, schreibt Beautyon. “Zu keinem Zeitpunkt ist eine Bitcoin-Transaktion nicht Text. Es ist alles Text, zu jeder Zeit.”

Die Implikationen dieser Feststellung sind weitreichend. Denn Text ist in den Vereinigten Staaten von Amerika geschützt – durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung. Dieser wurde geschaffen, um Redefreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit zu schützen. Wörtlich heißt es: “Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Rede- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten, einschränkt.”

Experten und Juristen widersprechen der Verfassungs-These

Nun muss man sagen, dass diese Interpretation umstritten ist. Es ist ein Gedanke, ein Ansatz. Blogger Beautyon argumentiert, dass jede Regulierung von Bitcoin vor Gericht nicht standhalten würden, weil die Richter an die Verfassung gebunden sind. Er nennt in seinem Artikel verschiedene Beispiele aus der Vergangenheit, die seine Sicht unterstützen. Aber andere Juristen und Experten widersprechen ihm und sehen in der Tatsache, das Bitcoin in Essenz aus Text besteht, keine Hürde.

Sollte es je zu einem derartigen Showdown zwischen Bitcoins-Fans und seinen Gegnern kommen, müsste ultimativ der Supreme Court entscheiden. Für sich genommen ist all das vielleicht noch kein starkes Argument gegen ein Verbot von Bitcoin. Aber es ist eben nur ein Argument. Die Spieltheorie von Bitcoin, die Früheinsteiger belohnt, ist vielleicht das stärkste. Beautyon argumentiert auch, dass die USA einen enormen Vorteil hätten, Bitcoin durch die Verfassung zu schützen – weil sie sich ins Zentrum der globalen Bitcoin-Wirtschaft stellen würden. Ein Weg, den sie ohnehin schon eingeschlagen haben dürften. Denn Amerika ist schon heute die Heimat von Technologie, Kapitalmarkt und Geld – da wäre das nur ein logischer Schritt.

Mehr dazu in Teil drei unserer Mini-Serie zur Möglichkeit eines Bitcoin-Verbots.


Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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PHÖNIX: Jetzt für den Österreichischen Gründungspreis bewerben

Der renommierte Gründungspreis PHÖNIX sucht für die diesjährige Wettbewerbsrunde die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs. Die Anmeldefrist läuft bis 15. September 2024.
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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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