12.04.2017

Betriebsrat: Wenn Startup-Mitarbeiter Mitbestimmung einfordern

Die Regelungen zur Bildung eines Betriebsrats sind in Österreich sehr klar. Für Founder gilt: Mitarbeiter frühzeitig zur Bildung einer Interessensvertretung zu ermutigen, kann einige Probleme ersparen.
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(c) nd3000 - fotolia.com: Ein Betriebsrat bietet Vorteile.

Die Meldung ging durch fast alle österreichischen News-Portale, auch der Brutkasten berichtete: Die Wiener Foodora-Fahrradboten haben einen Betriebsrat gegründet. Ziele sind unter anderem verbindliche Standards für Fahrer und ein Kollektivvertrag für die gesamte Sparte. Die Gewerkschaft vida leistete der neu gegründeten Interessensvertretung sogleich Schützenhilfe. Die Foodora-Geschäftsführung zeigte sich, wie man auch seitens vida hervorstrich, sofort kooperationsbereit. Daran tat sie wohl gut.

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Die Reputationsfalle

Denn nicht nur sind die gesetzlichen Regelungen dazu eindeutig, es bringt auch jede Menge schlechte Publicity, wenn man unternehmensseitig die Gründung eines Betriebsrats verhindern oder erschweren will. Beispiele aus den vergangenen Monaten sind etwa Servus TV und die Drogeriekette Müller. Während jedoch für Red Bull und Müller die öffentliche Kritik wirtschaftlich verkraftbar ist, kann sie weniger etablierten Firmen oder Startups durchaus das Genick brechen. Denn – aber das ist wohl eine Binsenweisheit – für Unternehmen, die ihren Kundenstock gerade erst aufbauen, ist schlechte Reputation pures Gift.

“Allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie ‘Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat’ online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen.”

Foodora bleibt nur Schadensbegrenzung

Die Foodora-Führung hat also gewiss weise gehandelt, indem sie sofort signalisiert hat, den Betriebsrat als Verhandlungspartner zu akzeptieren und auf seine Wünsche einzugehen. Einzig: Es handelt sich dabei bereits um Schadensbegrenzung. Denn allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie “Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat” online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen. Schließlich muss man die meisten Artikel schon zu Ende lesen, um zu erfahren, dass man seitens Foodora offen gegenüber der Interessensvertretung ist.

Betriebsrat eigentlich ab fünf Angestellten Pflicht

Für Startups sollte daher im Hinblick auf die eigene PR eine einfache Devise gelten: Es nicht soweit kommen lassen, dass man durch die Bildung eines Betriebsrats zur medialen Zielscheibe wird, obwohl der Vorgang eigentlich ganz normal ist. Dazu hilft ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Prinzipiell ist nämlich bereits ab fünf volljährigen Angestellten, die mit den Eigentümern der Firma nicht verwandt oder verschwägert sind, ein Betriebsrat einzurichten. Diese Pflicht, die also auch für sehr viele Startups gilt, ruft allerdings nur die Mitarbeiter zur Aktion auf. Die Eigentümer müssen keine Schritte zur Gründung der Interessensvertretung setzen.

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Eigentümer können Mitarbeiter zu Betriebsrat ermutigen

Allerdings dürfen die Eigentümer eine Betriebsrat-Gründung auch nicht verhindern und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz für gewählte Betriebsräte. Konsequenzen, wenn die Mitarbeiter die Gründung unterlassen, gibt es keine. Damit ist auch das Fehlen von Betriebsräten in vielen größeren Unternehmen zu erklären. Doch obwohl die Bildung des Betriebsrats in der Verantwortung der Angestellten liegt, können Eigentümer ihre Mitarbeiter durchaus zu dem Schritt ermutigen. Und das sollte auch passieren, nicht nur aus PR-Interessen.

Wertvolles Feedback von der Belegschaft

Zum einen kanalisiert ein ernsthaft betriebener Betriebsrat die Wünsche der Angestellten. Das erleichtert vor allem in größeren Firmen die Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern in heiklen Fragen. Zum anderen liegt die Hemmschwelle für Mitarbeiter, sich mit Beschwerden und Sorgen an Kollegen zu wenden, deutlich niedriger, als direkt zur Geschäftsführung zu gehen. Der Betriebsrat liefert damit wertvolles Feedback, durch das Spannungsfelder frühzeitig erkannt und gelöst werden können.

“Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern.”

Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung

Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern. Denn so lange alles in Ordnung ist, wird der Betriebsrat ohnehin nicht aktiv. Wenn etwas schief läuft, kann ohne viel Aufsehen eine kollektive Lösung ausverhandelt werden, die dann für alle Betroffenen gilt. Und man erspart sich, mitten in der Expansionsphase, sobald der direkte Kontakt zu allen Mitarbeitern nicht mehr gegeben ist, plötzlich in mehreren News-Portalen ungünstige Schlagzeilen über sich lesen zu müssen. Wie immer gilt: Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung.

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Man sieht wie ein E-Auto aufgeladen wird von ELOOP
(c) Eloop

Mehr als 200 Teslas sind derzeit noch für Eloop unterwegs. Mit seiner in den vergangenen Jahren sukzessive wachsenden Flotte hat es das Wiener Carsharing-Startup geschafft, eine Größe im heimischen Markt zu werden. Mit der Tokenisierung von Fahrzeugen sorgte das Unternehmen in nicht nur für viel Aufmerksamkeit im Krypto-Segment, sondern auch für eine stärkere Kundenbindung. Das Konzept zog auch einige Investor:innen an – erst im vergangenen September verkündete das Startup zuletzt ein Millioneninvestment – bei weitem nicht das erste.

“Wachstum nur schwer möglich”

Doch wie es in einer Mail des Startups an Crowdinvestor:innen heißt, stellt Eloop den Flottenbetrieb nun gänzlich ein. Das Geschäft lasse sich momentan nicht profitabel betreiben, heißt es dort. In den aktuellen Marktbedingungen sei ein Wachstum “nur schwer möglich”. “Deshalb mussten wir uns schweren Herzens dazu entscheiden, das Carsharing einzustellen, auch wenn wir nach wie vor daran glauben, dass das die Zukunft der urbanen Mobilität sein wird”, so das Team.

Schäden an Fahrzeugen als finanzielles Problem für Eloop

Als problematischen Kostenpunkt führt Eloop dabei auch Schäden an Fahrzeugen an, die teilweise nicht von der Versicherung gedeckt seien. Man habe “vermehrt mit schweren Fahrzeugschäden bis zu Totalschäden zu kämpfen”. “In vielen Fällen, wie z.B. Account-Weitergabe an unter 23-Jährige, steigt die Versicherung aus und Eloop trägt die gesamten Kosten”, heißt es in der Mail. “Schäden dieser Art eliminieren allerdings jegliche operativen Gewinne und erhöhen zusätzlich die Versicherungskosten.”

Sanierungsverfahren angekündigt: Eloop-Crowdinvestor:innen dürften um Geld umfallen

Neben der Einstellung des Sharing-Angebots kündigt das Startup auch die Beantragung eines Sanierungsverfahrens an, ist also offensichtlich insolvent. Ein entsprechender Antrag scheint aktuell noch nicht öffentlich auf. Gerade die Crowdinvestor:innen, an die sich die Mail richtet, dürften bei einem solchen Verfahren um ihr Geld umfallen, wie auch seitens des Startups eingeräumt wird. “Das Investment und die damit verbundenen Zinsansprüche sind nachrangig. Das bedeutet bei einer Insolvenz, dass erst die anderen Gläubiger vollständig befriedigt werden müssen, bevor Zahlungen an die Crowd geleistet werden dürfen”, heißt es in der Mail.

“Teilbetriebsschließung” – künftig wohl Fokus auf Plattform zur Tokenisierung von Maschinen geplant

Man wolle den Schaden der Crowdinvestor:innen aber minimieren, indem man sie “bei der Weiterführung des Eloop-Networks” integriere. Das Startup spricht bei der Einstellung des Carsharing-Betriebs auch von einer “Teilbetriebsschließung”. Erst im März hat das Startup ein neues Geschäftsmodell präsentiert, wie brutkasten berichtete: Eine Plattform zur Tokenisierung von Maschinen. Ob es tatsächlich damit weitergeht hängt freilich davon ab, ob das Sanierungsverfahren angenommen und in weiterer Folge erfolgreich umgesetzt wird.

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