15.12.2015

Sturzflug Travel24: BDO verweigert Bilanztestat

Die Wirtschaftsprüfer von BDO weigern sich, dem Online-Reiseportal Travel 24 den Jahresabschluss für 2014 auszustellen. Die Mittelstandsanleihe sinkt auf ein Rekordtief. Der Brutkasten hat sich das Thema Bestätigunsgvermerk angesehen.
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Die Wirtschaftsprüfer von BDO Deutschland haben Travel24 einen Versagungsvermerk ausgestellt. (c) Arsel - fotolia

Schon seit längerem ist bekannt, dass die Finanzlage des Reiseportals Travel24 als undurchsichtig und angeschlagen gilt. Die Wirtschaftsprüfer der Firma BDO Deutschland weigern sich Travel 24 einen Jahresabschluss für das Jahr 2014 zu testieren. Sie haben einen Versagungsvermerk ausgestellt. Das berichtet das „Finance-Magazine“

Travel24 im Sturzflug

Travel24 gibt in einer Pflichtmitteilung an, dass der Grund „wesentliche Prüfungshemmnisse“ seien, nennt aber keine Details. Dieser Umstand ist so zu deuten, dass sich die Prüfer nicht in der Lage sahen ein adäquates Urteil abzugeben.

Die Investoren der Mittelstandsanleihe von Travel 24 nehmen die neue Hiobsbotschaft zum Anlass, aus dem Papier zu flüchten. Zum Handelsstart fiel der Kurs um knapp zehn Prozent. Jetzt steht die Mittelstandsanleihe bei 33 Prozent, so tief wie nie zuvor.

Was ist ein Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist nicht nur für den Auftraggeber, sondern in vielen Fällen auch für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit dem Bestätigungsvermerk gibt der Abschlussprüfer darüber ein Urteil ab, ob Jahres-/Konzernabschluss mit den anzuwendenden Regeln zur Rechnungslegung im Wesentlichen übereinstimmt. Und ob er ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Jahresabschlusses vermittelt.

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Arten des Bestätigungsvermerks

1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk:

Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

2. Ergänzung zum Bestätigungsvermerk:

In bestimmten Fällen wird das Urteil erweitert, um keinen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu erwecken. Hierbei handelt es sich um keine Einschränkung.

3. Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Ein Bestätigungsvermerk wird eingeschränkt, wenn Einwendungen zu bestimmten Bereichen vorliegen, oder die Prüfer beim Umfang der Prüfung eingeschränkt wurden. Beachtet man die Einschränkungen wird dennoch ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

4. Versagung des Bestätigungsvermerks

  • weil der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Urteil abzugeben:
    Das heißt ein Prüfungshemmnis liegt vor. Der Abschlussprüfer ist nicht in der Lage den Sachverhalt so umfassend zu klären, um sich ein Prüfungsurteil zu bilden.
  • Versagung des Bestätigungsvermerks wegen Einwendungen:
    Ein positiver Befund ist aufgrund der erheblichen Einwendungen nicht möglich. Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer kein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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Co-Grüderin Heike Stuckstedde vor einem ihrer Lichtobjekte. (c) ATARA design

Taghelle Stimmung im fensterlosen Raum: Das soll durch die Lichtlösungen von Akemi in Zukunft möglich sein. Und zwar durch ein eigens entwickeltes Glasfaserfilament, das mithilfe von 3D-Druckern zu kunstvollen Sonnenlichtobjekten geformt werden kann – ganz ohne zusätzliche Leuchtmittel. Ein Kollektor von etwa einem Quadratmeter Größe soll dabei genug Sonnenlicht einfangen, um bis zu 200 Quadratmeter Innenfläche beleuchten zu können.

Kunst trifft Technik

Die Arbeit mit Licht ist für Co-Gründerin Heike Stuckstedde nichts Neues. Bereits Jahre vor der Gründung von Akemi wurde die Innenarchitektin mit ihrem Designstudio Atara für ihre Lichtkunst prämiert. Ihre Idee, ihre Modelle auch mit Sonnenlicht durchfluten zu lassen, scheiterte zunächst an der technologischen Umsetzung. Ein langjähriger Bekannter verhalf dem Projekt schließlich zu neuem Aufwind: Unternehmer Andreas Wampl stellte die richtigen Kontakte her, um den 3D-Druck zu ermöglichen und gründete 2020 zusammen mit Stuckstedde die Akemi Rethinking Light GmbH.

Lichtlandschaften aus dem Drucker

Die aufwändigen Gebilde oder „Lichtlandschaften“, wie sie Stuckstedde nennt, sollen je nach Wunsch individuell gefertigt werden können. Durch die Produktion mit 3D-Druck seien Sonderanfertigungen „sehr einfach – und ich hoffe dann auch preislich entsprechend attraktiv“, so Stuckstedde. Bei der Preisgestaltung ihrer Lichtobjekte rechnet Akemi pro ausgeleuchteten Quadratmeter. „Wir hoffen, dass wir auf einen Quadratmeterpreis von 150 Euro kommen. Aber das kann in die eine oder auch in die andere Richtung natürlich noch variieren“, so Stuckstedde.

Strom sparen und Energie tanken

Besonders in Bürogebäuden, in denen auch oft tagsüber künstliches Licht zugeschalten wird, könne so in Zukunft Energie gespart werden. Und nicht nur das: „Zusätzlich könnte man in diese Kollektorenkelche auch Solarzellen einsetzen. Mit dem Strom kann man dann heizen, kühlen, belüften, wofür auch immer man halt im Gebäude Strom braucht“, so Stuckstedde.

Die 52-Jährige betont außerdem die gesundheitlichen Vorteile, die sich durch die Akemi-Lösung für Personen ergeben sollten, die tagsüber viel Zeit in Innenräumen verbringen. Sonnenlicht könne laut Stuckstedde die Produktivität und Gesundheit dieser Menschen verbessern. „Die gesunden Teile des Sonnenlichts sind, was die Melatoninproduktion anregt, Serotoninproduktion anregt, also die ganze Hormonachse, die ein funktionierender Körper braucht“, sagt sie.

Die ungesunden Teile hingegen, also UV-Licht und Infrarotstrahlen, sollen aus dem Sonnenlicht herausgefiltert werden können. Der Nachteil: UV-Licht verursacht zwar Sonnenbrand, ist aber auch wichtig für die Aufnahme von Vitamin D. „Was mir vorschwebt, ist, diesen Filter zum Beispiel eine halbe Stunde pro Tag ausschalten zu können, damit man eine Art Lichtdusche nehmen kann“, so Stuckstedde. Sollte die Sonne gerade bedeckt sein, könne man auch Licht zugeschalten werden. Dabei handelt es sich um Human Centric Lighting, das die Stimmung und Farbe des natürliche Tageslichtes imitiert.

Ein Beispiel dafür, wie ein zukünftiges Tageslichtobjekt aussehen könnte. (c) Akemi

Sechsstellige Förderungen für Akemi

Obwohl die technologischen Prozesse schon ausgeklügelt sind, befindet sich Akemi noch in der konzeptionellen Phase. Zwei Jahre hat alleine die aufwendige Entwicklung der Glasfaser-Technologie gedauert. Finanziert wurde diese durch Eigenkapital sowie verschiedene Förderungen: 155.000 Euro von der Wirtschaftsagentur Wien, 40.000 Euro vom Austria Wirtschaftsservice (aws) und weitere 20.000 Euro von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Eine weitere Förderung über 500.000 Euro von der FFG ist gerade in Bearbeitung. Diese werde für weitere technische Weiterentwicklungen, Materialtestungen und Prozessoptimierungen eingesetzt, die notwendig sind, bevor Akemi in Produktion gehen kann.

Investment als “wichtigster nächster Schritt”

Um diese Vorhaben zu finanzieren, hat das Startup außerdem vor zwei Wochen Gespräche mit möglichen Investor:innen zu einer Seed-Runde gestartet. „Einen Investor zu finden, ist unser wichtigster nächster Schritt“, so Stuckstedde. Bei einigen Gesprächen sei man bereits auf Interesse gestoßen. „Sobald Kapital da ist, gehen wir in die Prototypen-Bauphase und danach weiterer Folge in den Vertriebsaufbau, Produktionsaufbau, und in alles andere, was noch da dranhängt“, so Stuckstedde.

Der Marktstart sei für 2025 geplant. Wann der erste Prototyp fertig sein wird, sei laut Stuckstedde jedoch noch schwer abzuschätzen: „Ende diesen Jahres, vielleicht Anfang nächsten Jahres. Aber das hängt sicher auch davon ab, wie die Investoren-Suche verläuft. Da bräuchte ich jetzt die Kugel“, sagt sie lachend.

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