27.01.2017

Banken-Videoidentifikation: Großer Schritt oder schon jetzt veraltet?

Seit Anfang des Jahres ist in Österreich die Videoidentifikation für Bankkunden erlaubt. Der Brutkasten hat dazu mehrere Banken und FinTechs befragt. Die Meinungen gehen stark auseinander.
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(c) fotolia.com - pathdoc

„Die Entwicklung ist positiv für den ganzen Markt. Die Lösung ist perfekt für alle Player“, sagt Daniel Strieder, Founder des Dispo-Kredit-Startups Cashpresso. Seit 3. Jänner können Bankunden in Österreich ihre Identität einfach mit dem Smartphone über eine Videoschaltung nachweisen. Dazu müssen sie einen Lichtbildausweis in die Kamera zeigen. In Deutschland ist das schon länger möglich. Cashpresso, das die Deutsche Handelsbank im Hintergrund hat, hatte den Service daher in Deutschland bereits umgesetzt und wartete für den Österreich-Launch auf die neue Verordnung.

+++ Dossier: FinTech +++

Zauberwort: „Onboarding“

Nicht nur weil das Wiener Startup keine Filialen hat, ist es auf die Videoidentifikation angewiesen. Das ganze Konzept, innerhalb von wenigen Minuten online einen Dispo-Kredit zu bekommen, baut auf der Möglichkeit auf. Mit der erhöhten Geschwindigkeit und der einfachen Handhabung ist auch zu erklären, dass mehrere österreichische Großbanken das Service bereits gelauncht haben, oder gerade daran arbeiten. Das Zauberwort dabei ist „Onboarding“ – Kunden sollen möglichst schnell und simpel hereingeholt werden. Sowohl die Bawag-PSK als auch die Erste Group verkündeten am 19. Jänner stolz, sie seien die ersten in Österreich, die die neue Identifikationsmöglichkeit anbieten.

Deutlich höhere Abschlussrate bei N26

Von der Raiffeisen Zentralbank (RZB) heißt es, man starte gerade Pilotprojekte und wolle den Service ab dem dritten Quartal 2017 flächendeckend anbieten. Eines „Tricks“ bediente sich N26, das Berliner FinTech-Startup mit Wiener Wurzeln: Als deutsche Bank (N26 hat seit einigen Monaten eine eigene Banklizenz) konnte es schon vor der Verordnung Videoidentifikation auch in Österreich anbieten. Nur gute Erfahrungen habe man damit gemacht, heißt es vom Startup. Die Möglichkeit erhöhe die Abschlussrate der Kontoeröffnungen wesentlich.

ING-DiBa wird Videoidentifikation nicht umsetzen

Es ist also ein großer Schritt für die Branche, würde man bei all der positiven Stimmung meinen. Doch nicht alle sehen in der Videoidentifikation eine passende Lösung für die erhöhte Geschwindigkeit von Bankgeschäften. Die ING-DiBa etwa, hat nicht vor, den Service in Österreich umzusetzen. Und das, obwohl er von der Bank in Deutschland bereits genutzt wird. Die Kosten für die Umsetzung seien sehr hoch, heißt es von der ING-DiBa, doch das sei nur ein Grund. Es gebe noch einige weitere Bedenken, was die Umsetzung der Verordnung angeht.

Redaktionstipps

Schwierigkeiten und Sicherheitsbedenken

Konkret sehe die Verordnung etwa vor, dass die Identifikation seitens der Bank in einem abgetrennten, mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Raum, erfolgen muss. Die entsprechende Infrastruktur müsse in vielen Fällen erst einmal geschaffen werden. Weiters müsse die Unversehrtheit des Lichtbildausweises kontrolliert werden (z.B. könnte das Foto ausgetauscht sein). Die Erfahrung aus Deutschland zeige, dass ein haptischer Test nötig ist, um hier wirklich sicher zu sein. Der optische Check über die Smartphonekamera sei dagegen nicht ausreichend, auch wenn er durch die Verordnung gedeckt ist. Zuletzt, heißt es von der ING-DiBa, sei auch die sichere Datenübermittlung eine große Herausforderung, zumal es sich dabei um ein „wesentliches Outsourcing“ handle, da wenige Banken den Service technisch selbst umsetzen würden.

Alternative Verfahren: Zeichenerkennung und Money Transfer

Doch was sind die Alternativen? Zwar räumt die ING-DiBa ein, dass sich die Methode prinzipiell für Kontoeröffnung und Kreditvergabe eigne. Allerdings wolle man schon bald „andere Identifikationsverfahren mit höherer Kundenakzeptanz und Sicherheit, besserer Verfügbarkeit des Services im Sinne von Servicelevel bzw. –zeiten, schnelleren Durchlaufzeiten und folglich besserer Customer Convenience implementieren.“ Man arbeite bereits mit Verfahren, die auf der optischen Zeichenerkennung beruhen, und an der Optimierung der schon derzeit eingesetzten Identifikationsvariante mittels Money Transfer. Die Message der ING-DiBa ist also klar: Videoidentifikation ist jetzt, wenige Wochen nach der Zulassung in Österreich, bereits veraltet.

Banken und FinTechs sehen Wettbewerbsnachteile beseitigt

Bei aller Kritik bleibt das Verfahren freilich trotzdem ein Sprungbrett für FinTech-Startups in den österreichischen Markt. Auch die etablierten Banken signalisieren, dass sich ihre Möglichkeiten für Kooperationen mit Startups durch die neue Verordnung verbessern. Zugleich sieht man aber auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber FinTechs, die die Videoidentifikation schon vorher von Deutschland aus angeboten hatten, aus dem Weg geräumt. Daniel Strieder von Cashpresso sieht es umgekehrt: „Damit fällt für Startups eine große Hürde weg. Die etablierten Banken verlieren ihren Vorsprung, den sie durch ihr Filialnetz hatten.“

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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