02.11.2020

Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

Ein Überblick zu den Wirtschaftshilfen im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown in Österreich.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen. Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten. Das wurde auf der Presskonferenz am vergangenen Samstag bereits angekündigt, nun sind weitere Details bekannt sowie Forderungen der einzelnen Interessensvertretungen laut geworden. Ein Überblick zum Status-quo der Corona-Förderungen im Rahmen des zweiten Lockdown.

Ersatz für entgangenen Umsatz

Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent, gemessen am Umsatz im November 2019, beantragen können. An dieser Stelle seien die Kernelemente der Wirtschaftshilfe nochmal kompakt und punktuell zusammengefasst.

  • Für betroffene Branchen, also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie.
  • 80 Prozent vom Umsatz des November 2019 werden ersetzt.
  • Gedeckelt mit 800.000 Euro
  • Beantragung via finanzonline.
  • Kosten für den Staat: Rund eine Milliarde Euro .

Am Samstag hieß es noch, dass bisherige Hilfsmaßnahmen auf die neue Wirtchaftshilfe gegengerechnet werden. Dem ist nun anscheinend nicht so, wie Journalist Martin Thür auf Twitter schreibt.

Corona-Kurzarbeit im November 2020

Eine weitere Wirtschaftshilfe ist die Ausweitung der Kurzarbeit im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown. Hier haben sich die Sozialpartner am Sonntag mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher auf neue Kurzarbeitsregeln geeinigt.

Demnach sollen direkt von den angeordneten Schließungen betroffene Betriebe die Arbeitszeit auf null reduzieren können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens und eine Arbeitsplatzgarantie.

Die Kurzarbeit kann für maximal sechs Monate beantragt werden. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die freie Zeit kann für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Österreich

Am 2. November hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zur Verbreitung des Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 114.016 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (02. November 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.159 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 71.691 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 2.161 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 336 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

  • Burgenland: 105
  • Kärnten: 86
  • Niederösterreich: 689
  • Oberösterreich: 835
  • Salzburg: 404
  • Steiermark: 620
  • Tirol: 441
  • Vorarlberg: 377
  • Wien: 578

Handel fordert „Österreich-Schecks“

Als stark benachteiligt in der aktuellen Regelung sehen sich die Handelsbetriebe – denn diese sind von den Unterstützungsmaßnahmen ausgenommen, werden aber aufgrund diverser Einschränkungen auf verschiedenen Ebenen ebenfalls mit einem Kundenschwund zu kämpfen haben.

Die Wirtschaftskammer spricht sich daher für eine Ausweitung der Kurarbeitsregelung aus, so dass diese auch für den Handel gilt. Der Handelsverband selbst fordert ‚Österreich-Schecks‘ für Personen mit Hautwohnsitz in Österreich, welche diese wiederum bei österreichischen Handelsunternehmen einlösen können (mehr dazu unter diesem Link).

ÖHV will rasche Hilfen

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) wiederum hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder. „Die Ausfallszahlungen von 80 % des letztjährigen Umsatzes im November sind ein guter und wichtiger Schritt, der hilft. Wichtig ist, dass das Geld rasch und unbürokratisch an die Betriebe kommt“, sagt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Im Westen gebe es Unternehmen, die zum Anfang der Coronakrise geschlossen wurden und nun noch immer auf die Entschädigungszahlungen warten: „Wenn die Betriebe auf das Geld jetzt ein halbes Jahr oder länger warten müssen, sehe ich schwarz,“ sagt Reitterer.

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Matteo Rosoli, CEO von eustella © eustella

„In den USA wird gerade die Ära der Superintelligenz ausgerufen. Europa darf dabei nicht zuschauen“, sagt Matteo Rosoli, CEO von eustella. Das Wiener Startup hat am 20. Oktober die Version 1.5 seiner Plattform für KI-Agenten veröffentlicht. Sie läuft nach eigenen Angaben auf rein europäischer Cloud-Infrastruktur.

Nachtraining statt Neuentwicklung

Eustella entwickelt kein Sprachmodell von Grund auf. Stattdessen setzt das Team auf offene Modelle, deren Gewichte frei verfügbar sind, und entwickelt sie mit eigenen Daten und Verfahren weiter. Ausgangspunkt ist laut Aussendung „das chinesische Basismodell Qwen 3.8 27B”. Die leistungsstärksten offenen Modelle stammten demnach „derzeit überwiegend aus China”. Das Nachtraining soll auch deren Voreingenommenheit reduzieren.

Ergebnisse aus eigener Messung

Wie viel das Nachtraining bringt, hat eustella selbst gemessen, mit 14 gängigen Leistungstests für KI-Modelle (Benchmarks). Laut Unternehmen schneidet v1.5 in allen 14 besser ab als das Basismodell, im Schnitt um fünf Punkte. Am deutlichsten fällt der Zuwachs beim Programmieren (LiveCodeBench, plus 17,1 Punkte), beim Befolgen komplexer Anweisungen (IFBench, plus 10,9) und in mehrstufigen Gesprächen (MultiChallenge, plus 10,8) aus.

Im Vergleich mit US-Modellen zieht eustella folgende Bilanz: v1.5 erreicht mit 27 Milliarden Parametern bei LiveCodeBench 89,1 Prozent, fast identisch mit Claude Opus 5 (89,0). GPT-5.6 Sol kommt auf 82,6. Bei GPQA Diamond, einem Test mit naturwissenschaftlichen Expertenfragen, liegt eustella mit 92,6 Prozent hinter Claude Opus 5 (93,9). Beim Verstehen langer Dokumente (AA-LCR) führt v1.5 laut eigenen Angaben mit 87,5 Prozent vor Claude Opus 5 (79,0) und GPT-5.6 Sol (84,0).

Auch gegenüber dem französischen Anbieter Mistral liegt v1.5 laut eustella in allen sieben vergleichbaren Benchmarks vorn, obwohl Mistral Medium 3.5 rund fünfmal so viele Parameter habe.

Die im Sommer verglichenen Modelle sind allerdings nicht mehr die aktuellsten ihrer Anbieter. Anthropic hat mit Fable 5.1 (seit 1. September) und Opus 5.5 (seit 22. September) zwei jüngere Modelle veröffentlicht. Auch OpenAI und Mistral haben mittlerweile neue Modelle vorgestellt.

Vom Launch zur Unternehmensplattform

Vorgestellt hat eustella seine App am 24. Juni. Beim Start im Juni waren es knapp 5.000 Nutzer:innen, jetzt mehr als 22.000. Die KI-Agenten unterstützen mehrstufige Aufgaben wie Recherchen, Präsentationen oder Reiseplanung. Ende August folgte laut eustella eine Optimierung, die das Achtfache an Nutzung zum gleichen Preis ermöglicht. Mit v1.5 kommen Team- und Enterprise-Pläne: „Orbit” kostet 20 Euro pro Nutzer:in und Monat, „Constellation” mit vierfachem Nutzungsvolumen 80 Euro. Die ersten 25 Partner:innen haben bereits API-Zugriff.

Eigene Technologie in Planung

„Wir haben diesen Sommer gezeigt, dass ein europäisches Team mit offenen Modellen und eigener Forschung an die Weltspitze heranrücken kann”, sagt Rosoli. v1.5 sei „erst der Anfang”. Weitere Forschung ist in Vorbereitung, eigene KI-Technologie will eustella Schritt für Schritt entwickeln.

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AI Summaries

Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

  • Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen.
  • Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten.
  • Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent – gemessen am Umsatz im November 2019 – beantragen können.
  • Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder.

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