14.11.2020

Zweiter Corona-Lockdown: Die COVID-19-Notverordnung zum Download

Die Details zur Corona-Notverordnung, die Ausnahmen - und die Verordnung zum Download.
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Coronavirus-Kurve flacht in Österreich ab - Auflockerung der Maßnahmen am Ostermontag unrealistisch - Stagnation, Dunkelziffer
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Die Bundesregierung verkündet am 14. November eine Notsituationsverordnung, mit der neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Österreich festgelegt werden. Der Entwurf des Dokuments mit dem Titel „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation getroffen werden“ liegt dem brutkasten vor. Unter dem nachstehenden Link steht das Dokument zum Download zur Verfügung.

So lange gelten die neuen Corona-Regeln

Die Corona-Notverordnung betrifft jene neuen Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus in Österreich, die ab dem 17. November 2020 in Kraft treten.

Laut Paragraph 19 (1) des Entwurfs tritt die Verordnung als Ganzes am 6. Dezember 2020 außer Kraft. Die Paragraphen 1 und 12, die konkret Ausgangsregelungen und Veranstanstaltungen betreffen, treten bereits mit Ablauf des 26. November 2020 außer Kraft.

Ausgangssperre mit Ausnahmen

Mit Inkraftreten der Verordnung treten auch neue Ausgangsregeln in Kraft. Für diese gibt es jedoch Ausnahmen. Diese sind konkret:

  1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung
    familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
    a) der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird,
    b) die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
    c) die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
    d) die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
    e) die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und
    individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie
    f) die Versorgung von Tieren.
  4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
  5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung,
  6. zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen,
  7. zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie,
  8. zum Zweck des Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß den §§ 5, 7 und 8 und bestimmten Orten gemäß den §§ 10 und 11, und (mehr dazu siehe unten)
  9. zur Teilnahme an Veranstaltungen gemäß den §§ 12 und 13 (mehr dazu siehe unten).

Explizit ist dabei auch untersagt, den Kundenbereich von „körpernahen Dienstleistungen“ wie Frisören zu betreten. Auch die folgenden Betriebe sind gesperrt:

  1. Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks,
  2. Bäder und Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 des Bäderhygienegesetzes (BHygG), BGBl.
    Nr. 254/1976; in Bezug auf Bäder gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 BHygG (Bäder an Oberflächengewässern)
    gilt das Verbot gemäß Abs. 1 nicht, wenn in diesen Bädern ein Badebetrieb nicht stattfindet,
  3. Tanzschulen,
  4. Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos,
  5. Schaubergwerke,
  6. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,
  7. Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts,
  8. Indoorspielplätze,
  9. Paintballanlagen,
  10. Museen,
  11. Museumsbahnen,
  12. Tierparks und Zoos

Diese Geschäfte sind im Lockdown geöffnet

Explizit von der Schließung ausgenommen sind die folgenden Betriebe:

  1. öffentliche Apotheken,
  2. Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und
    bäuerlichen Direktvermarktern,
  3. Drogerien und Drogeriemärkte,
  4. Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln,
  5. Gesundheits- und Pflegedienstleistungen,
  6. Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der
    Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden,
  7. veterinärmedizinische Dienstleistungen,
  8. Verkauf von Tierfutter,
  9. Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten,
  10. Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der
    Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel,
  11. Tankstellen und Stromtankstellen, einschließlich Waschanlagen,
  12. Banken,
  13. Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die
    Ausnahmen des § 5 Abs. 3 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer
    Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine
    andere unter § 5 Abs. 3 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die
    Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 5 Abs. 3 erlaubten Tätigkeiten, und
    Telekommunikation,
  14. die zu Massenbeförderungsmitteln gehörenden Einrichtungen gemäß § 3,
  15. Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske,
  16. Abfallentsorgungsbetriebe,
  17. KFZ- und Fahrradwerkstätten und
  18. KFZ- und Fahrradverleih.

Corona-Regeln in Geschäften

Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Der Kundenbereich der Betriebsstätten gemäß Abs. 3 Z 2 bis 4, 8bis 10, 12, 13, 15-18darf nur in
    der Zeit zwischen 06.00 und 19.00 Uhr betreten werden. Restriktivere Öffnungszeitenregeln
    aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
  2. Erfolgt das Betreten zum Zweck des Erwerbs von Waren, dürfen nur solche Waren erworben
    werden, die dem typischen Warensortiment der in Abs. 3 genannten Betriebsstätten des Handels
    entsprechen.
  3. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens
    einem Meter einzuhalten.
  4. Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische
    Schutzvorrichtung zu tragen.
  5. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mundund Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern

zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung
vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

  1. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich maximal so viele Kunden
    gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m2
    zur Verfügung stehen; ist der
    Kundenbereich kleiner als 10 m2
    , so darf jeweils nur ein Kunde den Kundenbereich der
    Betriebsstätte betreten. Bei Betriebsstätten ohne Personal ist auf geeignete Weise auf diese
    Voraussetzung hinzuweisen.
  2. Für baulich verbundene Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen) gilt Z 6 mit der
    Maßgabe, dass die Flächen der Kundenbereiche der Betriebsstätten und des Verbindungsbauwerks zusammenzuzählen sind und dass sich sowohl auf der so ermittelten Fläche als auch im Kundenbereich der jeweiligen Betriebsstätten maximal so viele Kunden gleichzeitig aufhalten dürfen, dass pro Kunde 10 m² der so ermittelten Fläche bzw. des Kundenbereichs der Betriebsstätte zur Verfügung stehen.

Diese Gastronomen bleiben im Lockdown geöffnet

Auch für die Gastronomie gibt es Ausnahmen. Konkret geöffnet demnach Gastgewerbebetriebe, die innerhalb folgender Einrichtungen betrieben werden:

  1. Krankenanstalten und Kuranstalten,
  2. Alten-, Pflege- und Behindertenheimen,
  3. Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten,
  4. Betrieben,

wenn diese ausschließlich durch die dort betreuten, untergebrachten oder nicht zum bloßen Besuch aufhältigen Personen oder durch Betriebsangehörige genutzt werden.

Corona-Ausnahmen in der Hotelerie

Auch das Betreten von Beherbergungsbetrieben, also der Hotelerie, ist untersagt. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen. Das Verbot gilt nicht für das Betreten eines Beherbergungsbetriebs:

  1. durch Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits in
    Beherbergung befinden, für die im Vorfeld mit dem Unterkunftgeber vereinbarte Dauer der
    Beherbergung,
  2. zum Zweck der Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen,
  3. aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen,
  4. zu Ausbildungszwecken gesetzlich anerkannter Einrichtungen,
  5. zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses,
  6. durch Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt, die gemäß § 42a des Krankenanstalten und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, als Beherbergungsbetrieb mit
    angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist,
  7. durch Patienten und Begleitpersonen in einer Einrichtung zur Rehabilitation, die als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist,
  8. durch Schüler zum Zweck des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlingswohnheime und Studentenheime).

Corona-Ausnahmen für Veranstaltungen

Das Verlassen des privaten Bereichs für Veranstaltungen ist nur unter den folgenden Ausnahmen möglich:

  1. unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen
    Tätigkeiten erforderlich sind und nicht in digitaler Form abgehalten werden können,
  2. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953,
  3. Veranstaltungen zur Religionsausübung,
  4. unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien, sofern eine Abhaltung in
    digitaler Form nicht möglich ist,
  5. unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen,
    sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist,
  6. unaufschiebbare Zusammenkünfte gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974,
    sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist,
  7. Begräbnisse mit höchstens 50 Personen,
  8. Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen,
  9. Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, zur
    Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz, BGBl. I
    Nr. 68/2017, und zu beruflichen Abschlussprüfungen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form
    nicht möglich ist.

Weitere Ausnahmen der Corona-Verordnung

Weitere Ausnahmen werden ebenfalls in dem Dokument genannt. Die Verordnung gilt demnach nicht für:

  1. Elementare Bildungseinrichtungen, Schulen gemäß dem Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, Art. V Z 2 der 5. SchOG-Novelle, BGBl. Nr. 323/1975, und dem Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962, land- und forstwirtschaftliche Schulen, die regelmäßige Nutzung von Sportstätten im Rahmen des Regelunterrichts und Einrichtungen zur außerschulischen Kinderbetreuung,
  1. Universitäten gemäß dem Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, und dem Privatuniversitätengesetz, BGBl. I Nr. 74/2011, Fachhochschulen gemäß dem FachhochschulStudiengesetz, BGBl. Nr. 340/1993, und Pädagogische Hochschulen gemäß dem Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, einschließlich der Bibliotheken dieser Einrichtungen,
  2. Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung mit Ausnahme des Parteienverkehrs in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, sofern keine anderslautenden Regelungen im Bereich der Hausordnung bestehen.

Auch für den Mindestabstand gibt es Ausnahmen. So gilt dieser zum Beispiel nicht in Luftfahrzeugen, die als Massenbeförderungsmittel gelten, unter Wasser und „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“.

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Ex-Telekom-Austria-CEO Boris Nemšić beim Business Angel Summit in Kitzbühel | Foto: Martin Pacher | brutkasten

Boris Nemšić zählt zu den prägenden Figuren der österreichischen Telekom-Geschichte. 1957 in Sarajevo geboren, kam er 1984 nach Wien, promovierte an der TU Wien und stieg 1997 bei der mobilkom austria ein, die er später als CEO zu einer der führenden Mobilfunkgruppen Zentral- und Osteuropas ausbaute. Bis Anfang 2009 stand er an der Spitze der Telekom Austria Group, danach wagte er den Sprung nach Russland und führte bis 2010 den Telekom-Konzern VimpelCom.

Heute lebt Nemšić in Dubai und ist längst fixer Bestandteil des Startup- und Investoren-Ökosystems: Er ist Industry Advisor bei KKR im Technologie-Bereich, Gründungsmitglied der Austrian Angel Investors Association (aaia) und Aufsichtsrat in mehreren Hightech-Unternehmen, darunter die börsennotierte Frequentis AG. Als Beiratsvorsitzender begleitete er den kroatischen Kommunikationsanbieter Infobip auf dem Weg zum ersten Unicorn des Landes. In Österreich ist er unter anderem am Drohnen-Software-Startup Dimetor, am Fintech Seasonax und am Grazer Video-Tech-Unternehmen eyeson beteiligt.

Beim Business Angel Summit in Kitzbühel saß Nemšić am Panel „Quo vadis Europa und Austria“, das mit der provokanten Frage „Are we fucked?“ eröffnet wurde. Seine Antwort dort machte die Runde, im Gespräch mit brutkasten führt er aus, was er damit meint, warum er das Rennen um generative KI noch nicht verloren gibt und woran seine eigene Initiative gegen SMS-Spam gescheitert ist.


brutkasten: Du bist heuer beim Business Angel Summit und bist in mehrere österreichische Startups investiert. Wie würdest du deine Rolle als Investor selbst beschreiben?

Boris Nemšić: Business-Angel-Investor wäre zu breit als Beschreibung. Was ich für mich selbst gemacht habe, waren frühe Investments, schon in den Zehner-Jahren, in Startups, die in meinem Gebiet tätig sind: Technologie, Telekommunikation, ICT. Dort bilde ich mir ein, dass ich mich ein bisschen auskenne, was nicht immer stimmt. Aber das mache ich mit vollem Herzen. Es geht nicht um ein Finanzinvestment als solches, sondern darum, ob ein Produkt einen Nutzen für die Kunden bringen kann und die Technologie weiterbringt. Und vielleicht ergibt sich auch eine Wertsteigerung.

Gab es in deiner Investorenlaufbahn schon erfolgreiche Exits?

Ich habe bis jetzt größte Misserfolge dokumentiert. (lacht) Die Erfolge kommen noch. Obwohl, ich hatte auch einige, allerdings hauptsächlich in Verbindung mit meiner Tätigkeit für KKR, wo ich Industry Advisor bin und mitinvestieren darf. Das waren durch die Bank hervorragende Investments.

Hast du einen spezifischen Branchenfokus? In welcher Phase steigst du ein?

Natürlich schaue ich, dass ich in einer frühen Phase einsteige, weil da die Tickets so sind, dass ich sie persönlich stemmen und die Chancen ergreifen kann. Es ist hauptsächlich ICT, alles, was sich um die Telekom- oder IT-Industrie dreht. Ich hatte auch positive Exits im Education-Bereich, aber wieder IT-getrieben. Das Gebiet, das mich derzeit sehr interessiert, sind Drohnen. Allerdings Drohnen im Sinne der Kommunikation mit Drohnen, nicht die Drohne selbst. Ein fliegendes Objekt kann fast jeder bauen. Die Frage ist, wie man Drohnen beyond line of sight, also auf lange Distanzen, reguliert und verkehrstechnisch richtig steuert. Man braucht Command and Control. Dass Drohnen inzwischen eher eine Dual-Use- und Defense-Geschichte geworden sind, hat die Geschichte ergeben.

Bei welchem Unternehmen bist du da engagiert?

Bei Dimetor in Österreich, dort bin ich Mitinvestor. Zwei meiner guten Freunde kommen von der gleichen Schule, der TU Wien, junge Doktoranden damals, als ich noch auf der Uni tätig war. Das ist eigentlich ein Brainpool, der fantastisch ist. Wir haben Produkte, die sowohl zivil als auch für Defense möglich sind. Zum Beispiel können wir fliegende SIM-Karten entdecken. Und wenn diese fliegende SIM-Karte in einer Drohne ist, dann kann es unangenehm werden. Wir können das detektieren, und dann kann man entscheiden: Ist das eine freundliche oder eine feindliche? Und dann tut man was damit.

Du lebst aktuell in Dubai. Schaust du dir von dort aus weltweit Startups an oder hast du dennoch einen Österreich-Fokus?

Ich habe vor allem einen Europa-Fokus. Ich habe in Kroatien sehr viel gearbeitet und das erste Unicorn Kroatiens mitbetreut, als wir diese Bewertung bekommen haben. Dubai ist natürlich ein unglaublicher Umschlagplatz. Dort gibt es sehr interessante Firmen, die aus irgendeinem Grund dort ansässig geworden sind. Ich glaube kaum, dass Leute hinkommen und sagen: Ich mache jetzt in Dubai ein Startup, weil Dubai. Das ist nicht der Fall. Dubai hat den Vorteil, sehr nahe an Indien, Bangladesch und Pakistan zu sein, mit einem großen Ingenieurs- und Wissenspool.

Beim Panel „Quo vadis Europa und Austria“ wurdest du gefragt: „Are we fucked?“ Deine Antwort?

Ich habe es ein bisschen frech ausgedrückt: We are not fucked yet. Wir sind im Vorspiel. Das heißt, es kann alles rauskommen. Was ich gemeint habe: Wir nehmen diese Dinge noch nicht ernst. Das ist ein Kritikpunkt, den ich mich traue, sehr laut zu sagen. Was ist Europa? Es ist ein Friedensprojekt. Wir sind reich, wir sind frei, wir sind eigentlich die beste Gegend der Welt. Jeder will zu uns kommen. Und was jetzt passiert, ist: Wir schlafen fast ein und reagieren nicht auf die Entwicklungen, die rund um uns sind. Sind das Kriege? Leider. Sind das Entwicklungen wie AI? Sind das Businessentwicklungen? Am Ende brauchen wir Wachstum, wir brauchen eine funktionierende Wirtschaft. Was wir als Europa machen, ist hauptsächlich Fokussierung auf Regulierung und Verlangsamung von allem Möglichen. Mich wundert nur, dass sie noch nicht sagen: Ein Fußball darf nicht schneller als sechzig Kilometer pro Stunde fliegen, weil sonst ist es nicht fair. Ich sage das bewusst überspitzt. Es ist traurig, dass wir unsere hervorragenden Ressourcen, unser Wissen, unsere Leute, unser Entrepreneurship verwalten, statt sie freizulassen. Das ist keine Kritik an Österreich. Österreich hat manchmal vernünftige, manchmal supergute Ansätze. Wir können nur als ganzes Europa erfolgreich sein in diesem Rennen.

Kannst du das konkretisieren?

Ich sage es in einer Metapher: In Wien habe ich in der Wohnung meines Sohnes leider fünfzehn Megabit pro Sekunde Internetverbindung. Und er ist weltweit in Competition mit Südkoreanern, die ein Gigabit haben. Wer wird gewinnen? Oder: Wir haben sechzehn Jahre gebraucht, um den Hochspannungsring in Österreich zu schließen. Gott sei Dank ist es, dank dem Verbund und den anderen, zu keinem Blackout gekommen. Wir waren ein paar Mal sehr nahe dran. Warum haben wir das nicht schneller gemacht? Weil wir alles schützen außer den Menschen. Wir schützen jede Pflanze, Hochachtung. Jede Schnecke, Hochachtung. Nur der Mensch, habe ich den Eindruck, ist nicht so wichtig. Ich überspitze ganz bewusst. Da soll man sehr viel pragmatischer sein. Wenn wir schauen, wer heute erfolgreich ist: Es sind die pragmatischen Zugänge, ob in Dubai, in den Emiraten, in China oder in den USA. Ein Problem wird erkannt und die Lösung wird gesucht. Und nicht der Prozess zur Lösung.

Fairerweise muss man sagen: Das sind unterschiedliche politische Systeme. Europa ist eine Demokratie mit 27 Mitgliedstaaten.

Du hast recht. Nur das politische System soll den Menschen dienen und nicht die Menschen behindern. Das ist der große Unterschied. Wir können uns nicht damit rühmen, dass wir ein besseres System haben. Ja, wir haben es. Nur wenn das System uns behindert, dann soll man das System so anpassen, dass es für uns gut ist. Das ist so banal. Aber wir verlieren uns in Parteien, in Strukturen, in Diskussionen. Und im Endeffekt: Ich will Strom haben. Ich will Internet haben. Ich muss Gesundheit haben, Education haben. Es ist keine Ausrede, dass es so lange dauert, weil wir eine Demokratie sind. Das ist eine faule Ausrede, die ich persönlich nicht akzeptieren kann. Noch einmal: Ich lobe keine Diktaturen und Königreiche, bei Gott nicht. Aber wenn man sich anschaut, was in den Emiraten passiert: Es wird ein Ziel gesetzt, das der Wirtschaft, den Menschen, der Entwicklung dient. Und dann wird das durchgezogen.

Wo siehst du das Problem, wenn nicht in einer Fehlkommunikation zwischen Industrie und Politik?

Du bist ja sehr nett. Wenn man Dinge falsch macht, dann sagt man, es ist falsche Kommunikation. Das lasse ich nicht gelten. Die Politik hat alle Möglichkeiten, sich beraten zu lassen, und muss das gesamtheitlicher sehen. Die Politik ist nicht blöd. Sie hat leider oft Partikularinteressen. Und es ist eine nachvollziehbare, aber schwierige Situation, dass immer irgendwo Wahlen sind. Wenn das Interesse an einer Partikularwahl das große ganze Ziel überwiegt, dann haben wir ein Problem. Wenn wir nicht in der Lage sind, das zu lösen, dann werden Systeme, die dieses Problem nicht haben, die Oberhand gewinnen. Schau, was China ist: eine Planwirtschaft, ein Einparteiensystem, alles, was wir eigentlich nicht wollen. Aber die wesentlichen Dinge machen sie richtig. Die haben uns innerhalb von dreißig Jahren in unheimliche Abhängigkeiten gebracht. Unglaublich. Und ich bin sicher, dass das viele Menschen in Europa erkannt haben, nicht heute, sondern vor zwanzig Jahren. Warum reagieren wir nicht? Weil wir kurzfristige Ziele setzen. Das Ziel ist das nächste Quartal, das Ziel ist die nächste Wahl. Statt das große Ganze zu sehen. Wir haben die Wissenschaft, wir haben Hirn, wir haben Geld, wir haben Ressourcen, um breiter und größer zu denken. Nur irgendwo am Weg verlieren wir uns.

Hast du ein Beispiel, wo du selbst an dieser Regulierung gescheitert bist?

Ich habe mich die letzten zwei, drei Jahre mit SMS-Spam beschäftigt. Jeder von uns bekommt irgendwelche blöden SMS, wo oben eine Bank steht, Unicredit oder Bitpanda oder was auch immer, und drinnen steht irgendein Scam. Ich habe mir zur Aufgabe gemacht: Wie kann man das verhindern? Weißt du, woran ich gescheitert bin? Am deutschen Briefgeheimnis. Das deutsche Briefgeheimnis wird auf SMS angewendet. Wie rückständig und ignorant muss man sein, um das anzuwenden? Es geht darum: Darf ich in den Header der SMS hineinschauen? Wenn dort Unicredit steht und ich erkenne, das ist die falsche Nummer, dann ist es Scam, und dann filtere ich es aus. Es ist so einfach. Die Erklärung ist: Das ist ein Verfassungsgesetz in Deutschland, es geht nicht. Und die Bevölkerung hat Millionen an Schaden. Wen schützen wir jetzt? Die armen Menschen, die auf das reinfallen und Millionen verlieren? Oder wen schützen wir da? Wenn ich krank bin, soll historisch gesehen auch ein Arzt kommen und mir Blut rauslassen statt eine CT zu machen. Ich meine, das ist absurd. Man muss mit der Zeit gehen.

Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen für das Innovationsökosystem gesetzt, Stichwort Dachfonds. Wie bewertest du das?

Ich bewerte es positiv, eindeutig positiv. Ich habe mich 2011 als Chef der ÖIAG beworben. Bin es nicht geworden, Gott sei Dank. Eine meiner Thesen damals in meinen Bewerbungsunterlagen war, dass die ÖIAG-Companies, heute ÖBAG, einen Teil ihrer Dividende in einen Forschungsförderungsfonds oder Startup-Fonds einzahlen sollen, damit wir einen Geldpool haben, mit dem wir dieses Ökosystem stärken.

Das war vor fünfzehn Jahren. Jetzt wird genau das diskutiert.

Eben. Wenn eine Idee kommt und man sie fünfzehn Jahre später diskutiert, darf ich ein paar Fragezeichen stellen. Es gibt einen Punkt: Die Zeit kannst du nicht kaufen. Die Zeit kann man fast nie mit Geld erschlagen. Und ich glaube, wir gehen sehr sorglos mit der Zeit um. In der Wirtschaft ist das noch schlimmer.

Gibt es Tipping Points, die schon erreicht sind? In generativer KI etwa haben wir das Rennen doch verloren.

Nein, glaube ich nicht. Da bin ich anderer Meinung als einige Teilnehmer im Panel. Ich bin sicher, dass man das in drei Jahren aufholen kann. Weil das ist pure Force: Du nimmst so viel Geld, baust so viele Data Center. Wir haben die Wissenschaft, wir haben die Leute, die das können. In drei Jahren, so wie DeepSeek das gemacht hat, können wir es schaffen. Das Rennen ist nicht verloren. Es ist nur die Entscheidung, ob man es macht oder nicht. Mir wäre am liebsten, dass wir überhaupt nicht auf die Idee kommen müssen. Nur die Situation ist so, dass irgendjemand in den USA, China oder wo immer sagen kann: Mir gefällt überhaupt nicht, dass Österreich LLMs oder KI hat, ich drehe es ab. Das darf nicht passieren. Das heißt, wir brauchen einen gewissen Grad an Autonomie. Das heißt nicht, dass wir alles nachbilden und doppelt haben müssen. Aber man muss einen gewissen Grad an Selbstständigkeit haben oder mindestens Hebel, um diese Selbstständigkeit erhalten zu können.

In Europa ist nur ASML ein wichtiger globaler Player. Und nachdem er der Einzige ist, ist man erpressbar. Gott sei Dank haben wir das. Aber da sind wir nicht unbedingt die großen Meister. Ich habe noch die Hoffnung, dass sich die KI in eine Richtung entwickelt, dass die Industrievertikalen, die KI anwenden, so stark werden, dass sie sich selbstständig entwickeln. Eine wird in Europa sein, eine in Amerika, eine in Österreich, egal wo. Das wird sich ausgleichen. Aber die Infrastruktur muss man haben. Und auch damit gehen wir nicht besonders proaktiv um. Es ist blöd, dass ein Glasfaseranschluss in Österreich und Deutschland Pi mal Daumen dreitausend Euro kostet und gleichzeitig in Spanien zweihundertsechzig Euro. Es gibt ein paar Gründe dafür, ein paar sind legitim. Aber die Mehrzahl der Gründe ist einfach erfunden. Da sieht man, wie inkonsistent wir agieren.

Du hast sehr viel erreicht in deiner Karriere. Welche Ziele hast du dir noch gesteckt?

Ich habe mir in meiner Karriere, Karriere unter Anführungszeichen, nie persönliche Ziele gesetzt. Ich habe Business-Ziele gesetzt: Wenn ich Vorstand einer Firma bin, will ich diese und jene Ziele erreichen. Aber keine persönlichen Ziele, weil man so offen und so breit sein muss, dass man entscheiden kann, ob man eine Chance wahrnimmt oder nicht. Ich bin nach Russland gegangen, obwohl ich überzeugt bin, dass ich den besten Job in Österreich hatte, zehn Jahre lang.

Beim Summit haben zwölf Startups gepitcht, die noch am Anfang stehen. Was gibst du jungen Unternehmer:innen mit auf den Weg?

Es war interessant, dass die zwölf aus sehr verschiedenen Ecken kommen, was gut ist. Ich persönlich glaube an Startups, die entweder etwas sehr tangibles machen oder ein Businessmodell haben, das global anwendbar ist. Das kann eine kleine Sache sein, aber global anwendbar. Ich hoffe, sie denken in die Richtung, dass sie nicht nur ein kleines Problem lokal lösen, sondern dass ihre Plattform oder ihr Produkt eine globale Anwendung haben kann. Da gibt es viele Chancen, und auch viele Dinge, die man gut überlegen muss.

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