14.11.2020

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher und Finanzminister Gernot Blümel präsentierten heute weitere Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Hier die wichtigsten Punkte in Sachen Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Sonderbetreuung.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen im zweiten Lockdown. Dienstleister wie Friseure und Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Blümel verwies für andere Branchen auf noch nicht ausverhandelte Eckpunkte des Fixkostenzuschuss II mit der EU-Kommission und stellte sein neues Zwei-Säulen-Modell vor – das er als Empfehlung des Verfassungsdienstes orientiert an der Umsatzrentabilität bezeichnete.

Alle Details im Video der Pressekonferenz

Alle Pressekonferenzen rund um den neun beschlossenen harten Lockdown in Österreich können über diesen Link abgerufen werden. Download der aktuellen Verordnung – mit allen Maßnahmen und Ausnahmen – unter diesem Link.

Weniger Fixkostenzuschuss für Sub-Branchen

Im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Als Basis für den Handel werden 40 Prozent Umsatzabgeltung gelten. Dabei wird es je nach Branche Unterschiede geben. Der Finanzminister sprach hierbei von Sub-Branchen: Bereiche mit saisonaler Ware werden – mit bis zu 60 Prozent – stärker unterstützt. Andere Unternehmen, mit nicht verderblicher Ware, die zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann, erhalten 20 Prozent. Es wird zudem eine Fixkosten-Verlust-Version mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.

finanzonline bis 23.11. offline

Antragsstellungen sind auf finanzonline ab Montag, dem 23. November, möglich. Bis dahin wird die Maske der Plattform offline sein, weil sie technisch angepasst wird. Die Auszahlung der genehmigten Anträge werde natürlich weiterhin erfolgen, so Blümel.

Kurzarbeit weiter möglich

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher erklärte nach der Rede des Finanzministers, dass die Corona-Kurzarbeit adaptiert wurde. Unternehmer könnten über das eAMS-Konto auch rückwirkend Anträge stellen.

Arbeitgeber erhalten bei Sonderbetreuung 100 Prozent Gehalt zurück

Aschbacher versicherte zudem, dass Home Office-Nutzer weiterhin unfallversichert bleiben und die Pendlerpauschale als Aufwandsentschädigung erstattet wird. Für Personen, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, gilt die Sonderbetreuungszeit von jeweils vier Wochen pro Elternteil, die auch als vereinzelte Tage oder Halbtage flexibel nutzbar sind. Arbeitgeber bekommen 100 Prozent des Gehalts refundiert.

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(c) Adobestock

Wie steht es um die Haltung und Aktivitäten rund um Nachhaltigkeit in der heimischen Wirtschaft? Ein umfassendes Bild liefert eine neue Befragung der Unternehmenberatung Deloitte, die gemeinsam mit Foresight im Herbst 2024 über 400 Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiter:innen befragt hat.

Strategische Verankerung fehlt

Das Ergebnis: Unternehmen erkennen zunehmend die Relevanz von Nachhaltigkeit. So schätzen 86 Prozent der Befragten das Thema als entscheidend für ihren künftigen Geschäftserfolg ein. Zudem haben mehr als die Hälfte der Unternehmen Maßnahmen zur Dekarbonisierung eingeleitet, etwa durch Photovoltaikanlagen oder den Umstieg auf grünen Strom. Diese Maßnahmen bleiben laut Deloitte jedoch häufig oberflächlich. Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft – inklusive klarer Zielsetzungen – ist oft nicht ausreichend ausgeprägt.

“Zwar setzen viele Betriebe bereits Einzelmaßnahmen um, aber es fehlen die strategische Verankerung sowie klar definierte und laufend überprüfte Nachhaltigkeitsziele. Die nachhaltige Transformation kann allerdings nur mit einem klaren strategischen Fokus gelingen“, so Karin Mair, Managing Partnerin Risk Advisory & Financial Advisory bei Deloitte Österreich.

Geschäftskunden üben Druck aus

Besonders der Druck aus den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen treibt Unternehmen an. 60 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Geschäftskunden (30 Prozent) sowie öffentliche und private Kunden die Haupttreiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind. Dieser Druck wird durch strikte Berichtspflichten und die zunehmende Nachfrage nach Transparenz verstärkt.

Im Fokus vieler Nachhaltigkeitsagenden steht vor allem die Reduktion der CO2-Emissionen. 61 Prozent der Befragten haben dazu zwar mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, hinsichtlich der erwartbaren Kosten für eine umfassende Dekarbonisierung herrscht aber große Unsicherheit. So kann oder will über ein Drittel (39 Prozent) derzeit keine Angaben über die diesbezügliche Kostenveranschlagung des Unternehmens machen.

Investitionsbereitschaft geht zurück

Gleichzeitig geht auch die Investitionsbereitschaft zurück: Der Anteil jener Betriebe, die von 500.000,- bis über fünf Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen zur Dekarbonisierung aufwenden wollen, ist von 26 Prozent im Vorjahr auf 17 Prozent gesunken.

Ein wesentlicher Stolperstein ist die fehlende Klarheit bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Rund ein Viertel der Unternehmen in Österreich weiß noch nicht, ob sie von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, was Unsicherheiten bei der Planung verstärkt. Gleichzeitig bleibt die Bürokratie für viele kleinere Unternehmen eine fast unüberwindbare Hürde.



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AI Summaries

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

  • ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen.
  • Dienstleister wie Friseure, Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Andere Branchen erhalten zwischen 60 und 20 Prozent Förderung.
  • Kurzarbeit wurde adaptiert.
  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.

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