23.01.2025
URBANER BAUERNMARKT

Zweite markta-Filiale in Wien: „Seit ich ein Kind bin, find ich die Wirtschaft ein bisschen falsch“

Eine neue markta-Filiale wurde heute offiziell in der Wiener Zollergasse eröffnet. Bald soll es in Wien bis zu zehn davon geben.
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Theresa Imre vor der neuen markta-Filiale in Wien-Neubau (c) umdasch: Franz Moser

Auf einem Food-Blog basierend startete der heute als urbaner Bauernmarkt bekannte Marktplatz markta. 2017 entstand die Idee, am ersten März 2018 ging der Web-Shop für regionale Lebensmittel online. Heute findet sich markta nicht primär virtuell, sondern als Offline-Shop in Wien: Im März 2023 eröffnete der erste Laden in der Alserstraße im neunten Wiener Gemeindebezirk.

Im April 2024 wiederum wurde bekannt: markta-Web geht offline. Das bleibt auch vorerst so, erklärt CEO und Gründerin Theresa Imre am Donnerstag in einem Pressetermin. Zum selben Zeitpunkt eröffnet die gebürtige Steirerin nun offiziell ihre zweite markta-Filiale in Wien.

Gründerin Theresa Imre im neuen markta-Shop
(c) umdasch: Franz Moser

markta-Gründerin Imre denkt über „bis zu zehn Filialen“ nach

Neben ihrem ersten Standort am Wiener Alsergrund gibt es seit dem 10. Jänner auch in der Zollergasse 9 in Wien-Neubau Produkte von regionalen – nicht nur heimischen – Betrieben zu kaufen. Geplant sind einige weitere Standorte, verrät die Gründerin.

Bis zu zehn Filialen hat sie sich auf ihrer Wien-Karte als Ziel abgesteckt. Wo und wann genau gemietet, renoviert und eröffnet wird, ist noch in Planung. So viel steht aber fest: „Schau ma mal, was aus dem Naschmarkt wird. Auch der Kutschkermarkt und der 2. Bezirk lachen mich an.“

„Ich kritisiere nie den Konsumenten“

In ihren beiden ersten Filialen geht es Imre nun vor allem um eine Re-Definition von Regionalität: „Seit ich ein Kind bin, find ich die Wirtschaft ein bisschen falsch. Wir Menschen verirren uns im konsumgetriebenen Wirtschaftssystem. Ich kritisiere nie den Konsumenten selbst, aber ich glaube, dass wir alle Teil eines sehr starren Supermarktsystems sind, das gut 90 Prozent des Handels und damit unser Konsumverhalten dominiert.“

Nun will Imre auch mit ihrer zweiten Filiale „Bequemlichkeit und Nachhaltigkeit für Kund:innen in der Stadt vereinen“. Mit markta erleichtert sie der urbanen Kundschaft den Zugang zu Lebensmitteln von Klein- und Familienbetrieben. Diesen bietet sie außerdem ein transparentes Preismodell: „Ich weiß zwar nicht, von welchem Baum der Apfel kommt, aber genau von welchem Betrieb.“ Ein Drittel des Verkaufspreises geht dabei an markta, zwei Drittel an den Produzenten.

Regionalität ohne Staatsgrenzen

Regionalität müsse grundsätzlich breiter gedacht werden – am besten ohne Staatsgrenzen, sagt Imre: „Die Ukraine ist näher bei Wien als Vorarlberg. Regionalität muss auch über Staatsgrenzen hinweg funktionieren. Und genau dieses Konzept wollen wir verwirklichen: Wir wollen Produzent:innen aus der Umgebung unterstützen, wo es Sinn macht.“

Woher das Produkt kommt und wie es Logistik, Produzent und der Umwelt am ehesten gut tut, hängt davon ab, was es ist, meint die Gründerin: „Zitronen in einem Glashaus in Wien anzubauen kann aus CO2-Sicht noch viel schlimmer sein, als sie aus Sizilien zu importieren.“ So kommen etwa 60 Prozent der Produkte aus einem Filial-Umkreis von 100 Kilometern. Grundsätzlich gilt die Regel: wenn nicht regional, dann nur so fern als nötig.

Heute hält die neu eröffnete markta-Filiale auf einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern Produkte von gut 150 Produzent:innen. Diese stammen nicht rein aus Österreich, erklärt Imre, denn „Regionalität muss sich nicht an Grenzen orientieren“.

1.500 regionale Produkte im markta-Filialnetz

Insgesamt listet markta 250 Kleinbetriebe, die über 1.500 Produkte in den beiden Wiener Filialen anbieten. Das Filialnetz füllt dabei eine Fläche von rund 400 Quadratmetern. Doch nicht in jedem Geschäft gibt es das gleiche Sortiment: Auch die Regalbestückung wechselt in regelmäßigen Abständen, um den gelisteten Betrieben dieselben Chancen zu bieten.

Als Logistikpartner sind der Lieferservice veloce und die Österreichische Post im Einsatz. Betriebe brauchen einen Ab-Hof-Verkauf, um am markta-Konzept teilzunehmen, sagt Imre.

In die Filialen kommen Produkte über das markta-Logistikzentrum am Wiener Franz-Josefs-Bahnhof – eine vergleichsweise kurze Lieferkette. Üblicherweise sind bei Handelskonzernen nämlich bis zu sieben Intermediäre zwischen Hersteller und Endverbraucher:in im Einsatz.

Die neue markta-Filiale begrüßt mit frischem Gebäck direkt beim Eingang (c) umdasch: Franz Moser

Vom Bauernhof auf die Gabel

Die zweite markta-Filiale dient jedoch nicht nur als Nahversorger für Lebensmittel und Haushaltsprodukte – niederösterreichisches Klopapier findet sich ebenso im Sortiment wie nachhaltig gelieferte Bio-Eier – sondern auch als Gemeinschaftsraum mit Genossenschaftssinn.

Imre setzt im siebten Bezirk auf einen gemeinschaftlich genutzten Innenhof sowie auf die aktive Einbindung der „Grätzl-Gemeinschaft“. In Zukunft sollen auch Mittagsmenüs zum Direktverzehr angeboten werden.

Die Filiale bietet überdies einen unteren Stock nach dem „Farm to Fork“-Prinzip: Hier soll es Zusammenkünfte, Events und Workshops von Produzent:innen für Konsument:innen geben, im Zuge derer Wissen über nachhaltige Landwirtschaft und regionale Produkte geteilt werden soll.

Hödlmayr nicht mehr Co-CEO, Gebrüder Weiss unter Investoren

Auch zur Firmenkonstellation äußerte sich Imre im Rahmen des heutigen Pressetermins: Aktuell sei die Gründerin als einzige CEO im Einsatz. Das soll vorerst so bleiben. Der ehemalige Müller-Chef Julian Hödlmayr, der von September 2022 bis März 2024 neben Imre in der markta-Geschäftsführung tätig war, ist nicht mehr an Bord.

Als Investoren beteiligt sind Fabian Kaufmann, der Expertise aus dem stationären Handel mitbringe, sowie Heinz Senger-Weiss, Vorstand des Logistik-Unternehmens Gebrüder Weiss. Laut wirtschaft.at hält Imre über die markta Beteiligungs GmbH einen Firmenanteil von 56,48 Prozent, während Kaufmann 34,06 Prozent und Senger-Weiss 9,46 Prozent der Anteile hält.

Bio-Obst „günstiger als Bio-Handelsmarken“

Konzept und Cap-Table scheinen durchdacht, nun muss man sich der aktuellen Marktentwicklung stellen: Bekannterweise zählt Österreich zu den EU-Ländern mit der höchsten Supermarktdichte. Einkommen und Ausgaben sinken konstant – mittlerweile geben wir im Durchschnitt nur noch 12 Prozent des Einkommens für Lebensmittel aus.

Theresa Imre sieht dennoch Potenzial für das markta-Konzept – denn die Produkte sind nicht ausschließlich in der mittleren bis oberen Preisklasse angesiedelt: „Unser Bio-Obst und -Gemüse ist günstiger als jenes in den Supermarkt-Ketten. Und wir setzen nicht auf Aktionspolitik, denn ich finde, das trägt zur Verschwendung von Lebensmitteln bei.“

1,5 Millionen Euro Umsatz geplant

Aktuell spricht Imre von einem leichten Umsatzrückgang im stationären Handel. Im aktuell stillgelegten Online-Handel erzielte man einen Umsatz von sechs Millionen Euro. Pro Laden rechnet Imre dieses Jahr mit 1,5 Millionen Euro Umsatz.

Trotz der ambitionierten Filialnetz-Erweiterung plant Imre nicht mit einem Franchise-Konzept. Auch über eine Wiedereröffnung des Online-Shops wird nachgedacht. Dann allerdings vorerst als Abomodell. „Wenn wir 1.000 Abo-Interessenten haben, öffnen wir den Online-Shop wieder“, meint Imre dazu. Bis dahin setzt das markta-Team auf Stammkundschaft und Menschen, denen regionale Lebensmittel, faire Preise für Betriebe und Transparenz für Lieferketten am Herzen liegen.

Gemeinsam gerecht

„Gerade aufgrund unserer gesellschaftlichen Verantwortung und Haltung ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dass wir unsere Präsenz im stationären Handel stärken“, schließt Imre den heutigen Pressetermin. „Ich merke, wir können die Leute über persönliche Gespräche erreichen und begeistern. Nicht mit dem günstigsten Preis, aber für eine Entscheidung mit Herz und Haltung. Ich glaube, wir müssen aufhören, immer nur gegeneinander zu sein, sondern wir müssen gemeinsam für ein gerechtes System einstehen.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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