28.05.2025
CORPORATE CREATION

AVL: Creator’s Co-Lab präsentiert erste Projekte – A1 und Infineon an Bord

Das Grazer Creator's Co-Lab von AVL präsentiert die ersten Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit mir führenden Großunternehmen. Unter den Teilnehmern sind A1, Infineon, KEBA, Siemens Energy, Pierer Innovation und die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Im Innovationslab sind bereits vier Projekte entstanden.
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Über 12.000 Mitarbeiter (an mehr als 90 Standorten) beschäftigt die AVL, das Headquarter ist in Graz. (c) AVL
Über 12.000 Mitarbeiter (an mehr als 90 Standorten) beschäftigt die AVL, das Headquarter ist in Graz. (c) AVL

Ein zentrales Projekt, das im zweiten Durchgang des AVL-Innovationslab entstand, ist die „Crowd Energy“. Mit diesem System können Haushalte überschüssigen Strom speichern – und das nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch mit dem Ziel, ihn ins Netz einspeisen zu können. Das wird mit einem 10-Kilowattstunden-Heimspeicher ermöglicht, der sich flexibel ins bestehende Energiesystem integriert.

Bis dahin ist das eigentlich nichts Neues – bei Crowd Energy liegt der Vorteil in der Menge. Denn sobald sich 400 Haushalte vernetzen, wird das System zu einer aktiven Einheit am Energiemarkt. „Die verknüpften Speicher arbeiten dann wie ein intelligenter Schwarm. Sie liefern den Strom genau dann ins Netz, wenn der Bedarf hoch ist, und speichern günstigen Strom, wenn zu viel davon vorhanden ist“, sagt AVL-Projektleiter Alexander Ulz. So könnten die Teilnehmer nicht nur die Energiekosten optimieren, es werde auch die Netzstabilität erhöht sowie zusätzliche Einnahmen generiert.

Mit einem weiteren Projekt „Gemeinsam Watt bewegen“ geht es um die Senkung der Energiekosten. So wird der Stromverbrauch durch einen virtuellen Zusammenschluss von Standorten, Unternehmen, Mitarbeiter:innen und Gemeinden optimiert. Das System erfasst, wer wann wieviel Strom zur Verfügung hat und wer ihn benötigt. Durch dieses System lässt sich überschüssige Energie ganz gezielt weitergeben.

Geplante Zusammenarbeit mit dem EU-Produktpass

Durch den digitalen Produktpass „An Asset’s Life“ speichert ein NFC-fähiger Chip mit Sicherheitsfunktionen alle Produktdaten über den gesamten Lebenszyklus. Dadurch wird Manipulation verhindert und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt. In weiterer Folge soll der Pass an den EU-weiten digitalen Produktpass angebunden werden. Die Ausarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür ist noch in Arbeit.

Ein besonders relevantes Projekt für Startups ist „IoT in a box“. Jungunternehmen sammeln oft riesige Mengen an Daten – statt individuelle Datensilos aufzubauen und komplexe IT-Strukturen zu entwickeln, erhalten Unternehmen dafür eine Plattform, die den Datenfluss von der Erfassung bis zur Auswertung abdeckt.

Die teilnehmenden Unternehmen prüfen jetzt, wie die Projekte strategisch am besten umgesetzt werden können. Gleichzeitig geht das Innovationslab auch in die nächste Phase – weitere Formate seien bereits in Planung, heißt es in der Presseaussendung.

Die Projekte, die im Creator’s Co-Lab entstehen, sind prinzipiell branchenunabhängig, so Projektleiter Alexander Ulz im brutkasten-Gespräch über das neue Projekt. „Man hat im Zuge dieser Kollaboration aber gemerkt, dass in diesen Bereichen akut der größte Handlungsbedarf besteht“, so Ulz.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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