19.06.2024
NEUGRÜNDUNG

Zurück zu Zähnen: Coinpanion-Gründer startet zweites Zahn-Startup

Von Zähnen zu Krypto und wieder zurück. Auf ein Neues denken sich wohl Coinpanion-Gründer Saad J. Wohlgenannt und Zahntechniker Andreas Valtingojer mit Dental Armor.
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Saad Wohlgenannt vor hellblauem Hintergrund. Er trägt ein dunkelblaues Hemd und dunkle Hosen. Er hat die Arme verschränkt und lächelt leicht in die Kamera.
Saad J. Wohlgenannt (c) schon nice gmbh

So manche Sportarten sind nicht nur eine Herausforderung für den Körper, sondern auch für die Zähne. Ein ungeschützter Schlag, unachtsame Bewegung oder ein Schläger gone rogue kann schnell zu teuren Verletzungen führen. Für Profisportler:innen gehört er deshalb oft dazu: der Sportmundschutz.

In genau dieser Produktsparte will Dental Armor auf den Markt. Dafür schließen sich der aus der Krypto-Szene bekannte Coinpanion-Gründer Saad Wohlgenannt und Zahntechniker Andreas Valtingojer zusammen. Das Duo startet ein Online-Dentallabor, das einen Sportmundschutz mittels 3D-Design herstellt.

Individueller Sportmundschutz

Saad Wohlgenannt und Andreas Valtingojer, übrigens Vater des Co-Coinpanion Gründers Alexander Valtingojer, meinen einen Bedarf für den individuell gefertigten Sportmundschutz entdeckt zu haben. Im Gegensatz zu generisch-hergestelltem Sportmundschutz wird jener von Dental Armor auf das Gebiss der Sportler:in angepasst. Dental Armor will damit ein „qualitativ hochwertiges Produkt zu einem erschwinglichen Preis“ anbieten können, so CEO Wohlgenannt.

Laut unternehmenseigenen Angaben wären aktuelle Produkte am Markt oftmals aus „Kunststoffen, die kein medizinisches Gütesiegel der EU tragen“ und würden aufgrund der Herstellungsweise im Wasserbad nicht an die Zahnstruktur angepasst und daher „bei Sportunfällen nur wenig Schutz“ bieten. Dental Armor will diese Lücke schließen und Sportler:innen maßgefertigten Sportmundschutz anbieten.

Ohne Besuch in der Ordination

Dabei ist der Prozess zur Herstellung in drei Schritte unterteilt und in keinem davon ist ein physischer Besuch in der Ordination notwendig. Kund:innen bekommen ein Zahnabdruckset nach Hause geschickt, nehmen den Abdruck ihrer Zähne selbst vor und senden diese Schablone zurück an Dental Armor. Auf Basis dieses Abdrucks fertigt das Startup mittels 3D-Technik den Sportmundschutz an.

Zwei, die sich kennen

Dabei ist Dental Armor nicht das erste Unternehmen für das sich Saad Wohlgenannt und Andreas Valtingojer zusammentun. Unter dem Namen smilebold haben die beiden mit einer ähnlichen Produktidee bereits 2019 einen dentalen Startup-Versuch gestartet. Auch hier wollten die Gründer maßgefertigte Dentalprodukte, konkret: Aligners anbieten. Dabei waren sowohl Produktidee als auch Herstellungs- und Bestellprozess ähnlich wie im aktuellen Projekt. Smilebold wurde ein Jahr nach seiner Gründung, 2020, eingestellt.

Eigenfinanziert statt VC-backed

Auf der Suche nach Gründen für die kurze Laufzeit von smilebold, wird man fündig auf dem LinkedIn-Profil des Co-Grounders Andreas Valtingojers. Gemäß seinen Angaben war die Konkurrenz finanziell zu stark und Kundenaquise bald unrentabel „due to rising customer acquisition costs with VC-backed companies entering the space“. Trotz dieser Erfahrung wollen die Gründer auch Dental Armor nicht mit Fremdmitteln finanzieren. Sie planen „das Wachstum von Dental Armor ohne externe Finanzierung voranzutreiben“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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