05.12.2017

„Neupositionierung“: Von zoomsquare bleibt nur der Name

Vor Kurzem wurde der Wechsel in der Geschäftsführung vollzogen. Nun folgt der Wechsel im Business-Modell. Die einstmalige USP wird gestrichen.
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zoomsquare neupositionierung
(c) zoomsquare: Die neue Geschäftsführung Jürgen Leger und Anita Körbler

„zoomsquare erfindet sich neu“ ist der Titel einer Presseaussendung, die heute herausging. Co-Founder und Ex-Geschäftsführer Andreas Langegger hatte es im Gespräch mit dem Brutkasten bereits angekündigt. Nun wurde das neue Geschäftsmodell offiziell präsentiert. Und mit dem ursprünglichen Konzept des 2013 gegründeten Wiener Startups hat es (fast) nur noch den Namen gemeinsam. Hinter der Neupositionierung steht die neue Geschäftsführung unter Immobilien-Expertin Anita Körbler und Online-Marketingspezialist Jürgen Leger.

+++ Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell +++

Ehemalige USP gestrichen

Der Fokus liege ab sofort ausschließlich auf Immobilien im Bereich Eigentum und Neubau, heißt es in der Aussendung. Zu diesem Zweck habe man sämtliche Mietobjekte sowie die Suchmaschine (Crawl-Objekte) offline genommen. Im Klartext bedeutet das: Die ehemalige USP des Unternehmens wurde gestrichen. Denn man brüstete sich immer wieder aufgrund des Crawling-Algorithmus der Suchmaschine das größte Immobilien-Angebot im Netz zu bieten. Zunächst in Österreich und später auch in Deutschland.

Überarbeitete B2C-Plattform mit Wiener Neubau-Projekten

Nun verfüge man über das größte, gebündelte Angebot an Neubauprojekten in Wien. Mehr als 200 ausgewählte Bauträgerprojekte seien bereits abgebildet – bis Anfang 2018 würden es bereits 250 sein, verkündet die neue Führung. Die B2C-Plattform biete für  Anleger und Wohnungsinteressenten ein einfach zu bedienendes Tool. Dazu wurde auch die Website neu aufgesetzt und designet sowie beschleunigt.

Klarer B2B-Fokus

Geschäftlich bringt die Neupositionierung einen klaren B2B-Fokus: „Für Immobilienmakler, Bauträger und Projektentwickler bedeutet diese Neuaufstellung eine enorme Vereinfachung in ihrer Immobilienvermarktung“, heißt es in der Aussendung. Projekte ließen sich damit früher, schneller und gezielter anbieten. Man biete eine „You pay what you get“-Verrechnungsform ohne monatlichen Fixkosten auf Guthaben-Basis.

Suche nach strategischem Investor

Co-Founder Andreas Langegger ist mit knapp über 35 Prozent laut Firmenbuch nach wie vor größter Anteilseigner. Größere Anteile haben auch Wolfgang Bretschko (rund neun Prozent), Funke Digital (rund neun Prozent) und Hermann Hauser (rund acht Prozent). Auch Co-Founder Christoph Richter, der bereits einige Zeit vor Langegger das Unternehmen verlassen hat, hält noch eine Beteiligung. Nun sei man auf der Suche nach einem strategischen Investor, sagte Neo-Geschäftsführerin Körbler bereits anlässlich des Ausscheidens Langeggers aus der Geschäftsführung gegenüber dem Brutkasten. Gespräche würden bereits laufen. Für das Fundraising ist nach wie vor Langegger verantwortlich.

+++ Investorensuche: Das richtige Team ist entscheidend +++


⇒ Link zur überarbeiteten Website

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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