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Mit dem schier unglaublichen Wachstum des Videocall-Anbieters Zoom zu Beginn der Corona-Pandemie vergangenes Jahr, ließ auch heftige Kritik am Unternehmen nicht lange auf sich warten. Dabei kamen auch einige handfeste rechtliche Vorwürfe auf, die im März 2020 in einer Sammelklage einiger US-User vorgebracht wurden (im Laufe der Zeit kamen noch mehrere weitere Klagen hinzu). Dabei ging es etwa um “Zoombombing”, also User, die ungewollt Meetings betreten, um dort z.B. politischen Aktionismus zu betreiben. Auch irreführende Werbung und Datenschutz-Probleme, konkret die Weitergabe von Daten an Dritte, etwa an Facebook, Google und LinkedIn wurden thematisiert.
Nun erzielten Zoom und die Kläger eine Einigung vor Gericht. Der Videocall-Riese sicherte dabei eine Entschädigungszahlung von 85 Millionen US-Dollar zu und versprach weitere Maßnahmen, um Personen daran zu hindern, ungewollt in Meetings einzudringen. Dazu zählt etwa, dass Nutzer künftig gewarnt werden sollen, wenn Teilnehmer in Meetings Apps von Drittanbietern nutzen. Mitarbeitern sollen zudem spezielle Schulungen zum Thema Datenschutz und zur Handhabung von Daten angeboten werden. Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer hätten für Zoom höchste Priorität. Man sei stolz auf die Fortschritte, die man mit der Plattform bereits gemacht habe, und werde weiterhin Innovationen mit Augenmerk auf Datenschutz und Sicherheit entwickeln, heißt es von Zoom in einer Erklärung dazu.
Dank Sammelklage-Recht bekommen wohl viele Zoom-User Geld zurück
Von der hohen Zahlung dürften letztlich nicht nur die Kläger sondern sehr viele User profitieren. Denn das US-Sammelklage-Recht (“class action lawsuit”) sieht in diesem Fall – wenn das Gericht entsprechend entscheidet, was als wahrscheinlich gilt – eine Entschädigung der gesamten betroffenen “Klasse”, also der zahlenden US-Zoom-Kunden im zur Disposition stehenden Zeitraum vor. Konkret werden diese nach derzeitigem Stand entweder 15 Prozent ihres Abonnements oder 25 US-Dollar zurückerstattet bekommen. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig und muss erst vom zuständigen Bezirksgericht in San Jose im US-Staat Kalifornien bestätigt werden.