03.08.2021

Zoom: 85 Millionen US-Dollar Entschädigung an User

Der Videocall-Anbieter legt damit einen Rechtsstreit bei, der seit knapp nach Beginn der Corona-Pandemie andauert.
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Zoom
(c) Zoom

Mit dem schier unglaublichen Wachstum des Videocall-Anbieters Zoom zu Beginn der Corona-Pandemie vergangenes Jahr, ließ auch heftige Kritik am Unternehmen nicht lange auf sich warten. Dabei kamen auch einige handfeste rechtliche Vorwürfe auf, die im März 2020 in einer Sammelklage einiger US-User vorgebracht wurden (im Laufe der Zeit kamen noch mehrere weitere Klagen hinzu). Dabei ging es etwa um „Zoombombing“, also User, die ungewollt Meetings betreten, um dort z.B. politischen Aktionismus zu betreiben. Auch irreführende Werbung und Datenschutz-Probleme, konkret die Weitergabe von Daten an Dritte, etwa an Facebook, Google und LinkedIn wurden thematisiert.

Nun erzielten Zoom und die Kläger eine Einigung vor Gericht. Der Videocall-Riese sicherte dabei eine Entschädigungszahlung von 85 Millionen US-Dollar zu und versprach weitere Maßnahmen, um Personen daran zu hindern, ungewollt in Meetings einzudringen. Dazu zählt etwa, dass Nutzer künftig gewarnt werden sollen, wenn Teilnehmer in Meetings Apps von Drittanbietern nutzen. Mitarbeitern sollen zudem spezielle Schulungen zum Thema Datenschutz und zur Handhabung von Daten angeboten werden. Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer hätten für Zoom höchste Priorität. Man sei stolz auf die Fortschritte, die man mit der Plattform bereits gemacht habe, und werde weiterhin Innovationen mit Augenmerk auf Datenschutz und Sicherheit entwickeln, heißt es von Zoom in einer Erklärung dazu.

Dank Sammelklage-Recht bekommen wohl viele Zoom-User Geld zurück

Von der hohen Zahlung dürften letztlich nicht nur die Kläger sondern sehr viele User profitieren. Denn das US-Sammelklage-Recht („class action lawsuit“) sieht in diesem Fall – wenn das Gericht entsprechend entscheidet, was als wahrscheinlich gilt – eine Entschädigung der gesamten betroffenen „Klasse“, also der zahlenden US-Zoom-Kunden im zur Disposition stehenden Zeitraum vor. Konkret werden diese nach derzeitigem Stand entweder 15 Prozent ihres Abonnements oder 25 US-Dollar zurückerstattet bekommen. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig und muss erst vom zuständigen Bezirksgericht in San Jose im US-Staat Kalifornien bestätigt werden.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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