03.08.2021

Zoom: 85 Millionen US-Dollar Entschädigung an User

Der Videocall-Anbieter legt damit einen Rechtsstreit bei, der seit knapp nach Beginn der Corona-Pandemie andauert.
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Zoom
(c) Zoom

Mit dem schier unglaublichen Wachstum des Videocall-Anbieters Zoom zu Beginn der Corona-Pandemie vergangenes Jahr, ließ auch heftige Kritik am Unternehmen nicht lange auf sich warten. Dabei kamen auch einige handfeste rechtliche Vorwürfe auf, die im März 2020 in einer Sammelklage einiger US-User vorgebracht wurden (im Laufe der Zeit kamen noch mehrere weitere Klagen hinzu). Dabei ging es etwa um „Zoombombing“, also User, die ungewollt Meetings betreten, um dort z.B. politischen Aktionismus zu betreiben. Auch irreführende Werbung und Datenschutz-Probleme, konkret die Weitergabe von Daten an Dritte, etwa an Facebook, Google und LinkedIn wurden thematisiert.

Nun erzielten Zoom und die Kläger eine Einigung vor Gericht. Der Videocall-Riese sicherte dabei eine Entschädigungszahlung von 85 Millionen US-Dollar zu und versprach weitere Maßnahmen, um Personen daran zu hindern, ungewollt in Meetings einzudringen. Dazu zählt etwa, dass Nutzer künftig gewarnt werden sollen, wenn Teilnehmer in Meetings Apps von Drittanbietern nutzen. Mitarbeitern sollen zudem spezielle Schulungen zum Thema Datenschutz und zur Handhabung von Daten angeboten werden. Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer hätten für Zoom höchste Priorität. Man sei stolz auf die Fortschritte, die man mit der Plattform bereits gemacht habe, und werde weiterhin Innovationen mit Augenmerk auf Datenschutz und Sicherheit entwickeln, heißt es von Zoom in einer Erklärung dazu.

Dank Sammelklage-Recht bekommen wohl viele Zoom-User Geld zurück

Von der hohen Zahlung dürften letztlich nicht nur die Kläger sondern sehr viele User profitieren. Denn das US-Sammelklage-Recht („class action lawsuit“) sieht in diesem Fall – wenn das Gericht entsprechend entscheidet, was als wahrscheinlich gilt – eine Entschädigung der gesamten betroffenen „Klasse“, also der zahlenden US-Zoom-Kunden im zur Disposition stehenden Zeitraum vor. Konkret werden diese nach derzeitigem Stand entweder 15 Prozent ihres Abonnements oder 25 US-Dollar zurückerstattet bekommen. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig und muss erst vom zuständigen Bezirksgericht in San Jose im US-Staat Kalifornien bestätigt werden.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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