24.10.2017

ZOIN: Via Telefonnummer Geld an Freunde senden und empfangen

„ZOIN“, so heißt der neue Person2Person Payment-Service der BAWAG P.S.K. Und der Name ist Programm. Über die Smartphone-Kontaktliste können Beträge bis zu 400 Euro an Freunde und Bekannte überwiesen werden.
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Das klassische Szenario: Fünf Freunde wollen gemeinsam verreisen. Einer bucht die Flüge für alle und bezahlt sie auch gleich. Danach überweisen die vier anderen jeweils ihren Anteil. „Ich bräuchte auch noch deine Bankdaten, bitte“, heißt es also vier Mal.
Mit ZOIN, dem neuen Person2Person Payment-Service der BAWAG P.S.K., sollen solche und ähnliche Situationen nun der Vergangenheit angehören. Um Geld an Freunde zu überweisen oder zu empfangen, genügt es, die Telefonnummern auf dem Smartphone gespeichert zu haben, die Eingabe der IBAN ist nicht mehr erforderlich. Das Ziel ist, das Senden von Geld so einfach zu machen, wie das Senden von SMS.

Einladung per SMS

Um die Transaktion zu ermöglichen, müssen Sender und Empfänger beide über die BAWAG P.S.K. SmartPay App auf ZOIN registriert sein und über ein Konto bei einer österreichischen Bank verfügen. Wenn einer der beiden noch nicht registriert ist, bekommt er eine SMS mit einer Einladung, sich für ZOIN anzumelden.

Redaktionstipps

An Zahlungen erinnern

Bis zu 400 Euro könne pro Zahlung und Tag via ZOIN überwiesen werden. Bei Beträgen unter 25 Euro ist keine Eingabe eines PINs erforderlich. Und wer vergebens darauf wartet, dass Schulden für das letzte gemeinsame Bier zurückgezahlt werden, der kann seinen Freunden auch einfach eine Zahlungserinnerung schicken.

Mehr Infos gibt es hier.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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