18.10.2021

Zirp: Insekten-Burger von Wiener Startup in über 800 Supermarktfilialen erhältlich

Das Wiener Startup Zirp hat dieses Jahr Österreichs erstes Insekten-Burger-Pattie auf den Markt gebracht. Nun erfolgt österreichweit die Listung bei Billa und Billa Plus in über 800 Supermarktfilialen.
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Zirp
(c) Zirp

Insekten gelten aufgrund ihrer hochwertigen Proteine als ein wahres Superfood. Diesen Umstand macht sich seit 2011 das Wiener Startup Zirp rund um Gründer Christoph Thomann zu Nutzen. Das Startup gilt als Pionier im Bereich der Entomophagie – so nennt man den Verzehr von Insekten. In den letzten Jahren hat das Unternehmen zahlreiche Produkte in dieser Nische auf den Markt – angefangen von puren Insekten-Snacks über Proteinmehle bis hin zum Energie-Riegel.

Dieses Jahr im Sommer legte Zirp mit dem sogenannten “Eat For Future Burger Patty” nach und brachte erstmalig ein Burger-Pattie auf den Markt, das zu 40 Prozent aus Buffalowürmern besteht. Zudem konnte das Startup für die Markt-Expansion 2021 eine Anschlussfinanzierung von Biogena rund um Albert Schmidbauer sichern – eine erste Beteiligung erfolgte bereits 2020.

Zirp schafft Listung im Einzelhandel

Und die Markt-Expansion nimmt Fahrt auf. Wie das Startup am Montag bekannt gegeben hat, werden die Burger Patties in 200g Packungen zu je zwei Stück in den Tiefkühlregalen von über 800 Billa und Billa Plus Märkten angeboten. 

In Kombination mit Champignons, Erbsenprotein und einer eigens kreierten Rezeptur entsteht laut Gründer Thomann ein herzhaftsaftiger Geschmack, der zwar an Fleisch erinnert, aber nicht den Anspruch hat Fleisch 1:1 zu imitieren. “Letzten Endes ist der Insektenburger eine eigene Kategorie, die sich auch geschmacklich von plant-based Produkten abhebt”, so der Gründer.

Neuer Rechtsrahmen sorgt für Aufwind

Eine im Mai 2021 erfolgte Erstzulassung des Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), sorgte laut dem Startup europaweit für Aufwind in der Branche. So wurde beispielsweise auch in Österreich der Rechtsrahmen für die Nutzung aller noch in Zulassung befindlicher Insektenarten als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln entsprechend angepasst.

“Dass nun auch in Europa Rechtssicherheit herrscht, gibt uns nun endlich grünes Licht, unser zukunftsfähiges Burger Patty, einem breiten Publikum zugänglich zu machen”, so Thomann über den neuen Rechtsrahmen und Marktchancen. Zudem wolle künftig unter der Dachmarke Eat for Future gemeinsam mit anderen Playern aus der Lebensmittelbranche an Lösungen für eine zukunftsfähige Ernährung arbeiten.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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