25.09.2025
ÖKOSYSTEM

Zehetner zum Dachfonds: „Die Kritiker sollen sich positiv überraschen lassen“

"Das ist die einmalige Chance für unser Startup-Ökosystem." Ambitioniert präsentierte Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner die wissenschaftliche Studie zum geplanten Dachfonds. Brutkasten fragte nach, ob das Volumen groß genug ist und wann sich das Ganze materialisieren lässt.
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Philipp Kinsky (Partner bei Herbst Kinsky), Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Startups) und Monika Köppl-Turyna (Direktorin EcoAustria) | Foto: BMWET

Heute war es so weit: Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner präsentierte an der Seite von EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna und Rechtsanwalt Philipp Kinsky die wissenschaftliche Grundlage des geplanten Dachfonds – brutkasten berichtete bereits. Der nachhaltige Nutzen des Dachfonds wurde in einer Studie vom EcoAutria Institut für Wirtschaftsforschung auf die Probe gestellt. Staatssekretärin Zehetner sieht darin „eine einmalige Chance für unser Startup-Ökosystem“.

Dachfonds soll Privatkapital mobilisieren

Die Grundstruktur des Fonds: Der Staat soll als Ankerinvestor auftreten und gemeinsam mit privaten Limited Partnern wie Pensionskassen und Versicherungen eine unabhängige Struktur bilden, die in VC- und Private-Equity-Fonds investiert. Damit investiert der Staat nicht direkt in Unternehmen, sondern bündelt das Kapital mehrerer Anleger und legt es in einer Vielzahl an VC- und Private-Equity-Fonds an. Das Ziel: Privates Kapital in Österreich zu mobilisieren, das in österreichische und europäische Startups und Scaleups investiert wird.

300 oder 500 Millionen Euro Gesamtvolumen

Das Gesamtvolumen des Fonds wurde in zwei Szenarien präsentiert. Szenario eins skizziert einen staatlichen Anteil von 100 Millionen Euro und ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro (inklusive privater Anteile), Szenario zwei zeigt sich mit 60 Millionen Euro Staatsanteil und 300 Millionen Euro Gesamtvolumen etwas konservativer.

Trotz der relativ klar skizzierten Rahmenbedingungen – brutkasten berichtete über die Eckdaten bereits – bleiben Fragen zur Wirksamkeit und vor allem Tragfähigkeit des Fund-of-Funds-Modells offen.

Köppl-Turyna: „Es besteht ohnehin ein Home Bias“

Der Dachfonds soll ein eigenes Management beauftragen, um Investitionsentscheidungen zu treffen und damit staatliche Unabhängigkeit zu garantieren. Investiert werden darf über die beteiligten VC- und Private-Equity-Fonds europaweit, nicht nur in österreichische Startups und Scaleups.

Man habe sich bewusst nicht für eine reine „Österreich-Richtlinie“ entschieden, meint Köppl-Turyna. Den es bestünde ohnehin ein „Home Bias“:

„Etwa 60 Prozent des Kapitals werden in heimische Unternehmen investiert. 40 Prozent gehen an europäische Unternehmen. Das ist ein Home Bias, der auch in vergleichbaren Volkswirtschaften nachzuweisen ist.“ Auch Investitionen in europäische Startups würden die Wertschöpfung in Österreich ankurbeln und zwischenstaatliche Beziehungen stärken.

Reichen 500 Millionen Euro aus?

Nun stellt sich die Frage, ob das angesetzte Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro auch wirklich ausreicht, um die gewünschten Effekte – sprich ein Anheben der Later-Stage-Finanzierungen sowie der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes – zu erreichen?

Einige kritische Stimmen aus der Szene fordern das doppelte Volumen – eine Milliarde Euro – als Basis des Dachfonds, befinden sich doch Anschlussfinanzierungen üblicherweise im höheren zweistelligen Millionenbereich. Von Unicorn-Finanzierungen mit Größenordnungen über 200 Millionen Euro ganz zu schweigen.

Staatssekretärin Zehetner meint dazu: „Es wird selbst bei diesem Volumen von 500 Millionen Euro schwierig, das gut zu investieren. Es geht nicht darum, dass wir eine Milliarde haben. Eine Milliarde ist vom Ankerinvestment her relativ unrealistisch.“

„Es geht in erster Linie um das Kommitment“

Ohnehin würde nicht das gesamte Volumen auf einmal investiert: „Es wird nicht gleich alles zu Beginn fällig. Sondern es geht in erster Linie um das Kommitment, zu sagen, XY Millionen Euro werden über eine bestimmte Laufzeit investiert. Wichtig ist, dass wir uns in der Bundesregierung einigen, mit welcher Höhe des Ankerinvestments wir hineingehen. Das wird bis zu einem gewissen Grad auch für die Gesamtgröße des Fonds zielbestimmend sein. Grundsätzlich ist es nicht üblich, dass ein Ankerinvestment größer als 20 Prozent des Gesamtinvestments ist. Die Kritiker sollen sich positiv überraschen lassen.“

EcoAustria-Direktorin Köppl-Turyna zieht einen Größenvergleich zum deutschen „Wachstumsfonds“ (KfW Capital). Dieser verfügt aktuell über ein Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro – Deutschland sei allerdings in jeglichen Faktoren „viel größer“ als Österreich. EcoAustria habe sich mit den beiden genannten Szenarien intensiv auseinandergesetzt und sehe „bestes Potentzial, den gewünschten volkswirtschaftlichen Nutzen mit den berechneten Szenarien zu erreichen“.

Dieser wäre: Eine in Österreich langfristig gesteigerte Wertschöpfung von einer Milliarde Euro. Außerdem soll die Beschäftigung um 0,05 Prozent bzw. 1.500 Personen steigen, ebenso positiv prophezeit man die Entwicklung der Reallöhne, des Konsums und privater Investitionen.

60 Prozent Growth-Stage, 40 Prozent Early-Stage

Auch die öffentliche Hand würde über Mehreinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen profitieren. Und – nicht zuletzt – erhofft man sich positive Effekte auf die heimische Gründungs- und Unternehmensdynamik. Darüberhinaus sei vorgesehen, dass 60 Prozent der Mindestanteile in Growth-Stage-Investitionen und 40 Prozent in Early-Stage-Investitionen realisiert werden.

Wann wird der Dachfonds wirklich umgesetzt?

Bis wann der Fonds wirklich umgesetzt wird, konnte zum heutigen Zeitpunkt nicht fix gesagt werden. „Ich möchte, dass das natürlich so schnell wie möglich passiert, dass wir die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die uns EcoAustria liefert, in das Aufsetzen des Dachfonds einfließen lassen“, so Zehetner. Man habe vor, „bis zum Jahresende“ alles in trockene Tücher zu bringen.

„Erste Investments erst 2026 – und das ist ambitioniert“

Bis Ende 2025 sollen auch Entscheidungen über die Ausschreibung zum Fonds-Management sowie zur finalen Investitionshöhe vorliegen. Die volle Wirkung „wird er natürlich erst nach einem gewissen Zeitraum entfalten“, erklärt Zehetner. „Wir setzen damit erstmals als Bundesregierung das Signal, dass wir das ganz ernsthaft vorhaben. Jetzt geht es darum, das g’scheid zu machen. Und zwar so, dass dieser Fonds auch wirklich seine Wirkung entfalten kann.“

„Die ersten Investitionen werden erst 2026 getätigt – und das ist ambitioniert“, meint die Staatssekretärin. „Aber das, was alleine schon an Signalen an die Startup-Welt gesendet wird – durch das klare Commitment der Bundesregierung – entfaltet jetzt schon zu einem gewissen Grad Wirkung.“

„Einmalige Chance“

In puncto Implementierung zeigt Zehetner einen klare Präferenz zur Qualität, nicht zur schnellstmöglichen Abwicklung: „Ob das jetzt ein Monat früher später der Fall ist, da ist mir die Qualität wichtiger. Das ist die einmalige Chance für unser Startup-Ökosystem in Österreich und ich hätte gerne, dass dieser Fonds zu einer wirklich erfolgreichen Dauereinrichtung wird – und damit Österreich langfristig zu einer der erfolgreichsten Startup-Nationen katapultiert. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn wir schon vor fünf Jahren damit begonnen hätten, aber ich freue mich. Das ist wirklich ein Meilenstein, dass die Bundesregierung sagt: Wir wollen das auf den Weg bringen.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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