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Am 7. Juli endete die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf zur neue Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap). Diese sieht unter anderem ein niedrigeres minimales Stammkapital und eine Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung durch eine neue Form stimmrechtsloser Anteile vor. Zum größten Zankapfel – brutkasten berichtete – wurde eine weitere Neuerung: Der Wegfall der notariellen Formvorschriften bei der Übertragung von Anteilen und bei Kapitalerhöhungen. Entsprechende Urkunden können laut Entwurf nun auch Rechtsanwält:innen aufsetzen.
“Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”
Wie geht es jetzt weiter? “Es sind knapp mehr als 60 Stellungnahmen eingelangt”, sagt Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk. Nun gelte es, diese zu sichten “und zu schauen, ob es spannende Ideen gibt, die man noch einbauen kann, und wie die Bilanz ausfällt”. Laut Plan soll das Gesetz im September beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit Jahresbeginn 2024. “Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”, meint Zadić.
Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk
Dabei lief der Prozess, wie bereits erwähnt, von Beginn an alles andere als konfliktfrei. Haupt-Opponenten sind dabei Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer. Geht ersteren die Flexibilisierung mittels Wegfall des Notariatsakts in einzelnen Fällen zu weit, geht sie zweiteren (sowie vielen Vertreter:innen der Startup-Szene) nicht weit genug. “In den Arbeitsgruppen und durch die Stellungnahmen habe ich erst so richtig verstanden, warum in den letzten Jahrzehnten so wenig im Gesellschaftsrecht passiert ist”, erzählt die Justizministerin.
“Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”
Der Konflikt verschiedener Gruppierungen habe bislang letztlich stets zur Beibehaltung des Status quo geführt. “Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”, konstatiert Zadić. Nun gebe es “nach Jahrzehnten des Stillstands im Gesellschaftsrecht […] endlich einmal eine Bewegung”. Doch die Materie sei sehr komplex und man habe sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen sehr viel Zeit genommen, eine gute Regelung zu finden.
“Schon auch ein großer Wurf”
Die “Flexibilisierung” – gemeint ist der Wegfall der notariellen Formvorschrift bei Kapitalerhöhung und Anteilsübertragung – sei “schon auch ein großer Wurf”. Dabei räumt die Ministerin in Bezug auf den Konflikt ein: “Ich verstehe durchaus beide Argumente und das war auch einer der Gründe, warum die Entstehung diese flexiblen Kapitalgesellschaft auch länger gedauert hat”. Ihr Ziel sei es gewesen, größtmögliche Flexibilität bei Sicherstellung der Rechtssicherheit, die man “nicht so leichtfertig weggeben” dürfe, zu schaffen. Konkret falle der Notariatsakt daher nur in Fällen weg, wo es zu keiner Änderung des Gesellschaftsvertrags (bzw. bei der Gründung zu dessen Erstellung) kommt. Bei der Anteilsübertragung sieht die Ministerin dagegen die Rechtssicherheit auch bei Erstellung der Urkunde durch Rechtsanwält:innen für gegeben.
“Ich weiß, dass das für viel Unruhe sorgt”, so Zadić. “Deswegen sage ich, es ist ein mutiger Entwurf”. Doch bei aller Uneinigkeit in den Stellungnamen “muss man irgendwann sagen: Okay,
das ist jetzt die goldene Mitte, ich halte das für die richtige Entscheidung”, meint die Ministerin. Nun sei man offen für “gute Ideen” in den Stellungnahmen. Sie gehe aber davon aus, “dass der Großteil so bleiben wird”. Ein “entscheidender und wichtiger Punkt” sei für sie auch, dass das Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben ist, “weil es mir einfach ein Anliegen und wichtig ist, gezielt auch Frauen anzusprechen”.
Mögliche Neuerungen bei GmbH und AG ab in fünf Jahren
Und gibt es auch eine Chance, dass die Regelungen für AG und GmbH modernisiert werden? Auch das sei in den Arbeitsgruppen immer wieder ein Thema gewesen, sagt Zadić. “Letzten Endes muss man sich anschauen, wie sich die Flexible Kapitalgesellschaft etablieren wird, wie sie angenommen wird und welche Regelungen sich dann etwa auch in das GmbH-Recht übertragen lassen”, so die Ministerin. Eine Evaluierung gibt es aber erst nach fünf Jahren. Schon bis dahin sei die weitere Digitalisierung der Gründung ein Thema, verrät die Ministerin am Rande des Gesprächs.