14.07.2023

Zadić zu FlexKap: “Irgendwann muss man sagen: Okay, das ist jetzt die goldene Mitte”

Die Begutachtungsphase zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) ist zu Ende. Justizministerin Alma Zadic spricht im brutkasten-Talk unter anderem über die Konflikte auf dem Weg zur neuen Gesellschaftsform.
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Justizministerin Alma Zadić zur FlexKap | (c) brutkasten
Justizministerin Alma Zadić | (c) brutkasten

Am 7. Juli endete die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf zur neue Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap). Diese sieht unter anderem ein niedrigeres minimales Stammkapital und eine Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung durch eine neue Form stimmrechtsloser Anteile vor. Zum größten Zankapfel – brutkasten berichtete – wurde eine weitere Neuerung: Der Wegfall der notariellen Formvorschriften bei der Übertragung von Anteilen und bei Kapitalerhöhungen. Entsprechende Urkunden können laut Entwurf nun auch Rechtsanwält:innen aufsetzen.

“Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”

Wie geht es jetzt weiter? “Es sind knapp mehr als 60 Stellungnahmen eingelangt”, sagt Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk. Nun gelte es, diese zu sichten “und zu schauen, ob es spannende Ideen gibt, die man noch einbauen kann, und wie die Bilanz ausfällt”. Laut Plan soll das Gesetz im September beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit Jahresbeginn 2024. “Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”, meint Zadić.

Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk

Dabei lief der Prozess, wie bereits erwähnt, von Beginn an alles andere als konfliktfrei. Haupt-Opponenten sind dabei Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer. Geht ersteren die Flexibilisierung mittels Wegfall des Notariatsakts in einzelnen Fällen zu weit, geht sie zweiteren (sowie vielen Vertreter:innen der Startup-Szene) nicht weit genug. “In den Arbeitsgruppen und durch die Stellungnahmen habe ich erst so richtig verstanden, warum in den letzten Jahrzehnten so wenig im Gesellschaftsrecht passiert ist”, erzählt die Justizministerin.

“Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”

Der Konflikt verschiedener Gruppierungen habe bislang letztlich stets zur Beibehaltung des Status quo geführt. “Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”, konstatiert Zadić. Nun gebe es “nach Jahrzehnten des Stillstands im Gesellschaftsrecht […] endlich einmal eine Bewegung”. Doch die Materie sei sehr komplex und man habe sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen sehr viel Zeit genommen, eine gute Regelung zu finden.

“Schon auch ein großer Wurf”

Die “Flexibilisierung” – gemeint ist der Wegfall der notariellen Formvorschrift bei Kapitalerhöhung und Anteilsübertragung – sei “schon auch ein großer Wurf”. Dabei räumt die Ministerin in Bezug auf den Konflikt ein: “Ich verstehe durchaus beide Argumente und das war auch einer der Gründe, warum die Entstehung diese flexiblen Kapitalgesellschaft auch länger gedauert hat”. Ihr Ziel sei es gewesen, größtmögliche Flexibilität bei Sicherstellung der Rechtssicherheit, die man “nicht so leichtfertig weggeben” dürfe, zu schaffen. Konkret falle der Notariatsakt daher nur in Fällen weg, wo es zu keiner Änderung des Gesellschaftsvertrags (bzw. bei der Gründung zu dessen Erstellung) kommt. Bei der Anteilsübertragung sieht die Ministerin dagegen die Rechtssicherheit auch bei Erstellung der Urkunde durch Rechtsanwält:innen für gegeben.

“Ich weiß, dass das für viel Unruhe sorgt”, so Zadić. “Deswegen sage ich, es ist ein mutiger Entwurf”. Doch bei aller Uneinigkeit in den Stellungnamen “muss man irgendwann sagen: Okay,
das ist jetzt die goldene Mitte, ich halte das für die richtige Entscheidung”, meint die Ministerin. Nun sei man offen für “gute Ideen” in den Stellungnahmen. Sie gehe aber davon aus, “dass der Großteil so bleiben wird”. Ein “entscheidender und wichtiger Punkt” sei für sie auch, dass das Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben ist, “weil es mir einfach ein Anliegen und wichtig ist, gezielt auch Frauen anzusprechen”.

Mögliche Neuerungen bei GmbH und AG ab in fünf Jahren

Und gibt es auch eine Chance, dass die Regelungen für AG und GmbH modernisiert werden? Auch das sei in den Arbeitsgruppen immer wieder ein Thema gewesen, sagt Zadić. “Letzten Endes muss man sich anschauen, wie sich die Flexible Kapitalgesellschaft etablieren wird, wie sie angenommen wird und welche Regelungen sich dann etwa auch in das GmbH-Recht übertragen lassen”, so die Ministerin. Eine Evaluierung gibt es aber erst nach fünf Jahren. Schon bis dahin sei die weitere Digitalisierung der Gründung ein Thema, verrät die Ministerin am Rande des Gesprächs.

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Das "Expedition Zukunft"-Team, Annamaria Andres (erste links) | (c) FFG

In Zeiten großer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen braucht es mutige Ideen, die nicht nur schrittweise verbessern, sondern bestehende Systeme grundlegend neu denken. Genau hier setzt das Förderprogramm „Expedition Zukunft“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) an. Annamaria Andres, die das Programm maßgeblich mitentwickelt hat, betont: “Die EU und auch Österreich sind sehr gut in inkrementellen Innovationen und Grundlagenforschung, doch es braucht auch disruptive Ansätze, um die Welt zu einem besseren, gerechteren und nachhaltigeren Ort zu verändern.”

Mehr als inkrementelle Verbesserungen

Das Ziel von “Expedition Zukunft” ist es, Projekte zu unterstützen, die einen echten Paradigmenwechsel bewirken können. Während traditionelle Innovationsprogramme oft auf Verbesserungen bestehender Technologien und Prozesse abzielen, sucht „Expedition Zukunft“ nach bahnbrechenden Ideen. Es geht darum, mit komplett neuen Ansätzen die jetzigen Herausforderungen anzugehen. Diese Herausforderungen könnten technologischer, gesellschaftlicher oder ökologischer Natur sein.

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Zwei Wege in die Zukunft: #START – Business Edition und #INNOVATION

Das Programm gliedert sich in mehrere Ausschreibungsschienen. Hier ein Überblick zu zwei Förderschienen, die sich besonders für Gründer:innen von Startups und KMU eignen:

  • #START – Business Edition: Hier können Gründer:innen und KMU einreichen, die ganz am Anfang stehen. Sie haben eine visionäre Idee, aber noch kein ausgearbeitetes Konzept. Es geht darum, die Durchführbarkeit zu testen – nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch in Bezug auf soziale Aspekte, strategische und rechtliche Rahmenbedingungen. Für diesen Schritt stellt die FFG bis zu 80.000 Euro zur Verfügung.
  • #INNOVATION: In dieser Schiene wurde ein Problem bereits klar definiert, die Lösung ist jedoch noch offen. Mit einer Förderung von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt das Programm die Lösungsfindung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern. Hier geht es um iterative Innovationsprozesse, wie zum Beispiel Open Innovation und Design Thinking, um eine optimale Lösung für eine Zielgruppe oder ein disruptives Geschäftsmodell zu entwickeln.

Weitere Ausschreibungsschienen findet ihr auf der Programm-Website.

Mut zum Risiko und zur Veränderung

Disruptive Innovationen sind riskanter als schrittweise Verbesserungen. Sie bewegen sich oft in unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen, müssen neue Märkte erschließen und kulturelle Veränderungen anstoßen. Diese bahnbrechenden Ideen haben ein höheres Umsetzungsrisiko. Deshalb bietet das Programm neben finanzieller Unterstützung auch umfassende Beratungsservices und Expeditionsguides.

Die Expeditionsguides sind Expert:innen, die die geförderten Projekte begleiten. Neben der individuellen Begleitung bietet das Programm auch Netzwerktreffen, bei denen sich die Fördernehmer:innen untereinander austauschen können.

Von der Vision zur Umsetzung

Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist der Mut zur großen Vision. Dahingehend werden Fördernehmer:innen gesucht, die größer denken und bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Vision muss auch einen gesellschaftlichen oder ökologischen Mehrwert bieten. Es geht nicht nur um Profit, sondern um Impact – sei es in der Umwelt, der Gesellschaft oder der Wirtschaft.

Ein Beispiel für solche visionären Projekte sind Innovationen in der Raumfahrt, der Krebsbekämpfung, sozialen Inklusion oder Pflegekonzepte für eine alternde Gesellschaft.

Solche Ideen stoßen jedoch oft auf große gesellschaftliche Herausforderungen. So stellt beispielsweise die Bereitschaft der Menschen, eingefahrene Verhaltensmuster zu ändern, eine Hürde dar. Genau hier setzt das Programm an, um den notwendigen Wandel zu unterstützen und den Weg für zukunftsweisende Innovationen zu ebnen.

Unterstützung, die über Geld hinausgeht

Neben der finanziellen Förderung bietet „Expedition Zukunft“ auch umfangreiche Beratungsleistungen. Dazu gehören Workshops zu Geschäftsmodellen, Strategieberatung oder Hilfe bei IP-Fragen. So soll sichergestellt werden, dass die Projekte nicht nur technisch funktionieren, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden können.

Das Programm „Expedition Zukunft“ vernetzt die Teilnehmenden gezielt mit relevanten Partner:innen aus Wirtschaft, Forschung und öffentlichem Sektor. Ein starkes Netzwerk aus Wirtschaftsagenturen, Ministerien und internationalen Partnern unterstützt dabei, die richtigen Kontakte zur richtigen Zeit zu knüpfen – oft der Schlüssel zum Erfolg eines Projekts.

Bewerbungsfrist und Kriterien

Die Einreichfrist für die #START Business Edition endet am 28. Januar um 12:00 Uhr. Die Schiene #INNOVATION ist als laufende Ausschreibung angelegt. Bewerber:innen müssen neben einer bahnbrechenden Idee auch den Willen mitbringen, Risiken einzugehen und groß zu denken. Diversität, gesellschaftlicher Impact und die Bereitschaft zur Veränderung sind entscheidend.

Abschließend merkt Andres an: “Wir suchen Visionär:innen, die bereit sind, die Welt zu verändern. Die Expedition Zukunft ist für diejenigen, die über den Tellerrand hinaus denken, die mutig sind und größer denken. Wer bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen, findet in dieser Initiative der FFG nicht nur einen Förderer, sondern einen Partner auf dem Weg in die Zukunft.”

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