14.07.2023

Zadić zu FlexKap: „Irgendwann muss man sagen: Okay, das ist jetzt die goldene Mitte“

Die Begutachtungsphase zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) ist zu Ende. Justizministerin Alma Zadic spricht im brutkasten-Talk unter anderem über die Konflikte auf dem Weg zur neuen Gesellschaftsform.
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Justizministerin Alma Zadić zur FlexKap | (c) brutkasten
Justizministerin Alma Zadić | (c) brutkasten

Am 7. Juli endete die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf zur neue Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap). Diese sieht unter anderem ein niedrigeres minimales Stammkapital und eine Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung durch eine neue Form stimmrechtsloser Anteile vor. Zum größten Zankapfel – brutkasten berichtete – wurde eine weitere Neuerung: Der Wegfall der notariellen Formvorschriften bei der Übertragung von Anteilen und bei Kapitalerhöhungen. Entsprechende Urkunden können laut Entwurf nun auch Rechtsanwält:innen aufsetzen.

„Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht“

Wie geht es jetzt weiter? „Es sind knapp mehr als 60 Stellungnahmen eingelangt“, sagt Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk. Nun gelte es, diese zu sichten „und zu schauen, ob es spannende Ideen gibt, die man noch einbauen kann, und wie die Bilanz ausfällt“. Laut Plan soll das Gesetz im September beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit Jahresbeginn 2024. „Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht“, meint Zadić.

Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk

Dabei lief der Prozess, wie bereits erwähnt, von Beginn an alles andere als konfliktfrei. Haupt-Opponenten sind dabei Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer. Geht ersteren die Flexibilisierung mittels Wegfall des Notariatsakts in einzelnen Fällen zu weit, geht sie zweiteren (sowie vielen Vertreter:innen der Startup-Szene) nicht weit genug. „In den Arbeitsgruppen und durch die Stellungnahmen habe ich erst so richtig verstanden, warum in den letzten Jahrzehnten so wenig im Gesellschaftsrecht passiert ist“, erzählt die Justizministerin.

„Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt“

Der Konflikt verschiedener Gruppierungen habe bislang letztlich stets zur Beibehaltung des Status quo geführt. „Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt“, konstatiert Zadić. Nun gebe es „nach Jahrzehnten des Stillstands im Gesellschaftsrecht […] endlich einmal eine Bewegung“. Doch die Materie sei sehr komplex und man habe sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen sehr viel Zeit genommen, eine gute Regelung zu finden.

„Schon auch ein großer Wurf“

Die „Flexibilisierung“ – gemeint ist der Wegfall der notariellen Formvorschrift bei Kapitalerhöhung und Anteilsübertragung – sei „schon auch ein großer Wurf“. Dabei räumt die Ministerin in Bezug auf den Konflikt ein: „Ich verstehe durchaus beide Argumente und das war auch einer der Gründe, warum die Entstehung diese flexiblen Kapitalgesellschaft auch länger gedauert hat“. Ihr Ziel sei es gewesen, größtmögliche Flexibilität bei Sicherstellung der Rechtssicherheit, die man „nicht so leichtfertig weggeben“ dürfe, zu schaffen. Konkret falle der Notariatsakt daher nur in Fällen weg, wo es zu keiner Änderung des Gesellschaftsvertrags (bzw. bei der Gründung zu dessen Erstellung) kommt. Bei der Anteilsübertragung sieht die Ministerin dagegen die Rechtssicherheit auch bei Erstellung der Urkunde durch Rechtsanwält:innen für gegeben.

„Ich weiß, dass das für viel Unruhe sorgt“, so Zadić. „Deswegen sage ich, es ist ein mutiger Entwurf“. Doch bei aller Uneinigkeit in den Stellungnamen „muss man irgendwann sagen: Okay,
das ist jetzt die goldene Mitte, ich halte das für die richtige Entscheidung“, meint die Ministerin. Nun sei man offen für „gute Ideen“ in den Stellungnahmen. Sie gehe aber davon aus, „dass der Großteil so bleiben wird“. Ein „entscheidender und wichtiger Punkt“ sei für sie auch, dass das Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben ist, „weil es mir einfach ein Anliegen und wichtig ist, gezielt auch Frauen anzusprechen“.

Mögliche Neuerungen bei GmbH und AG ab in fünf Jahren

Und gibt es auch eine Chance, dass die Regelungen für AG und GmbH modernisiert werden? Auch das sei in den Arbeitsgruppen immer wieder ein Thema gewesen, sagt Zadić. „Letzten Endes muss man sich anschauen, wie sich die Flexible Kapitalgesellschaft etablieren wird, wie sie angenommen wird und welche Regelungen sich dann etwa auch in das GmbH-Recht übertragen lassen“, so die Ministerin. Eine Evaluierung gibt es aber erst nach fünf Jahren. Schon bis dahin sei die weitere Digitalisierung der Gründung ein Thema, verrät die Ministerin am Rande des Gesprächs.

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Mit Ignite Ventures ist die WU eine von fünf Hochschulen, die im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative eigene Beteiligungsstrukturen aufgebaut haben. | (c) BOAnet_LC

Österreichs Hochschulen sollen als Quelle neuer Unternehmen an Schlagkraft gewinnen. Im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative unterstützt das Austria Wirtschaftsservice (aws) dafür ausgewählte Hochschulen mit einer Anschubförderung von insgesamt 1,5 Millionen Euro beim Auf- und Ausbau professioneller Ausgründungs- und Beteiligungsstrukturen, die internationalen Standards entsprechen.

Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Fonds Zukunft Österreich), die Projektlaufzeit beträgt rund drei Jahre. Ziel ist es, akademische Spin-offs frühzeitig auf Gründungs- und Skalierungstauglichkeit vorzubereiten und damit jene strukturelle Lücke zu schließen, die Österreich im internationalen Vergleich seit Jahren aufweist.

Was die einzelnen Häuser vorweisen

Die BOKU University begleitet mit der hundertprozentigen Tochter Connective Base GmbH Spin-offs und Startups aus dem universitären Umfeld vom ersten Prototyp bis zum Exit. Im ersten Jahr wurden gemeinsam mit internationalen Expert:innen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für einen professionellen und raschen Ausgründungs- und Investmentprozess geschaffen. Erste Beteiligungen und Spin-offs befinden sich laut Aussendung bereits in Umsetzung.

An der JKU wurde im September 2025 die JKU Technology Transfer GmbH (TTG) gegründet. Als Teil des House of Research and Innovation (HoRI) entwickelt sie Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, initiiert Kooperationen mit Unternehmen und begleitet Forschende auf dem Weg zum Spin-off.

Das 2024 gegründete MedLifeLab der Medizinischen Universität Innsbruck begleitet Wissenschaftler:innen und Gründer:innen in den Bereichen Life Sciences, MedTech und BioTech von der Idee bis zur marktreifen Lösung, von Technologietransfer und IP-Management bis zu Unternehmensgründung und Finanzierung. Über Bildungsangebote und Community Building soll ein Ökosystem entstehen, das Tirol regional und international vernetzt.

Die TU Wien hat mit NOCTUA Science Ventures gemeinsam mit Speedinvest einen eigenen Spin-off-VC-Fonds aufgebaut. Er soll mehr als 40 österreichische Spin-offs finanzieren und bis Ende 2026 ein Zielvolumen von bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Bis dato wurden über 200 österreichische Spin-offs gesichtet und evaluiert. Über die technischen Hochschulen der TU Austria als Gesellschafter und Partner soll eine tiefe Verankerung in den Universitäten sichergestellt werden.

WU Ignite Ventures setzt bereits am sogenannten „Ignite Moment“ an. Gründer:innen erhalten bis zu 50.000 Euro Pre-Seed-Kapital in zwei Tranchen über ein gründerfreundliches SAFE-Instrument, dazu Zugang zum WU-Netzwerk und eine Alumni-Co-Investment-Plattform. Drei Investments wurden bereits getätigt, zudem startete gemeinsam mit VC-Partnern ein VC Analyst Program für WU-Studierende.

Tipp der Redaktion

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