21.10.2020

Justizministerin Zadić zu Austria Limited: Kein Schnellschuss in Aussicht

Justizministerin Alma Zadić lud Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch über den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht bzw. die kolportierte neue Gesellschaftsform Austria Limited.
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Austria Limited: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann
(c) BMJ/Ausserhofer: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann

Gestern lud Justizministerin Alma Zadić Vertreter der Startup-Szene ins Justizministerium. Dabei ging es nicht nur darum, sich Input für die Ausarbeitung der neuen Gesellschaftsform Austria Limited zu holen. Zum Thema wurden auch mögliche weitere Reformen von GmbH und AG. Klar wurde dabei: Der Prozess zur Austria Limited, die von der Regierung im Sommer ohne konkreten Zeitplan angekündigt wurde, hat hohe Priorität, steht aber noch relativ am Anfang.

Wünsche an Zadić: Austausch mit Playern wie Hansmann, Holle und Fassl

In diesem Sinne sollten die zum Austausch Geladenen ihre Wünsche einbringen – deren Feedback zum Format war sehr gut. (Dabei waren u.A. Hansi Hansmann, Oliver Holle, Markus Raunig, Lisa Fassl, Niki Futter, Michael Altrichter, Magdalena Hauser, Bernhard Weber, Peter Windischhofer, Matthias Reisinger, Stephanie Cox, Claudia Zettel und Dejan Jovicevic). Dazu wurde zweieinhalb Stunden in Gruppen Input gesammelt, insbesondere darüber, was im aktuellen Modell positiv ist, was verbessert werden soll und wie dringlich das jeweilige Problem ist.

(c) BMJ/Ausserhofer: Schnappschuss vom informellen Austausch im Justizministerium

Positiv wurden von den Arbeitsgruppen etwa die Rechtssicherheit in Österreich und die Digitalisierungsmaßnahmen während des Corona-Lockdown (die freilich bleiben sollen) beurteilt. Ein mittelfristiger Handlungsbedarf wurde tendenziell bei den Kosten für die Gründung und der Möglichkeit einer englischsprachigen Gründung gesehen. Akuten Handlungbedarf gebe es bei den Themen Vereinfachung und steuerliche Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung (konkret Versteuerung erst im Exitfall und dann mit der KöSt und nicht mit der Einkommensteuer) sowie Vereinfachung der Anteilsübertragung und Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen, so der Tenor unter den Anwesenden.

Besonders kontrovers diskutiert wurde das Thema Notariatsaktpflicht. Zwar wird diese per se in Sachen Rechtssicherheit nicht infrage gestellt. Die Teilnehmer sehen aber unterschiedlich hohe Prioritäten bei Vereinfachungen, etwa der Anteilsübertragung oder beim Formzwang.

Austria Limited: Noch offen, ob es überhaupt neue Gesellschaftsform braucht

Im anschließenden Gespräch mit dem brutkasten erklärt Alma Zadić: “Diese Runde hier ist entscheidend, weil man sehen konnte, was die Probleme in der Startup-Welt sind. Wenn man diese erkannt hat, kann man die bestmögliche Lösung finden”. Dabei bekennt sie sich zu den oben definierten Eckpfeilern, lässt jedoch offen, ob diese mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen oder mit einer neu zu schaffender Gesellschaftsform gelöst werden können. Die Austria Limited ist also tatsächlich noch nicht beschlossene Sache.

Zwischen den Zeilen lässt sich bei der Ministerin auch klar hören: Sehr schnell ist eine Lösung vor dem Hintergrund hoher Komplexität nicht zu erwarten. “Im Recht im Allgemeinen und auch im Gesellschaftsrecht ist es immer wichtig zu bedenken, was für Folgen eine Regelung hat, bzw. sie auslösen kann”, sagt sie etwa. Wichtig sei es, wenn man ein neues Gesetz angehe, dass man alle Aspekte beleuchte, sodass das, was man schaffe, kein totes Recht werde, sondern tatsächlich in der Praxis gut angewendet werde. Die gesetzlichen Änderungen müssten sowohl Rechtssicherheit bieten als auch die Probleme in der Startup-Szene lösen.

“Auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen”

Natürlich sehe man sich auch international um. “Es gibt einige Länder, die ein paar Schritte weitergegangen sind. Wir werden uns auf jeden Fall alle Best Practice-Beispiele ansehen”, meint die Justizministerin. “Wenn man eine neue Gesellschaftsform schafft, wird es auch notwendig sein, die so anzupassen, dass sie an europäische Standards angeglichen ist und somit auch international anerkannt wird”. Man wolle etwas, das in den österreichischen Rechtsrahmen passe, aber auch international angesehen ist.

Klar sei: “Es wird viele Schrauben geben, an denen man drehen muss. Es gibt auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen, die man angehen könnte”. Auf die Frage, wann es dann mit Austria Limited und/oder GmbH- bzw. AG-Reform tatsächlich soweit sein könnte, meint Zadić: “Es gibt ein paar Sachen, die man recht schnell angehen kann, wie etwa die Digitalisierung oder die Entbürokratisierung bei der Gründung. Da sind wir ja schon recht fortgeschritten”. Die Corona-bedingten Digitalisierungsmaßnahmen, etwa den digitalen Notariatsakt, wolle man “gerne auch ins Dauerrecht überführen”.

Austria Limited: Experten am Zug – aber “mit Hochdruck”

“Aber mir ist es wichtig, dass wir ein Gesamtkonzept haben und dieses gut durchdiskutiert haben. Es soll etwas qualitativ hochwertiges entstehen, das in der Gründerszene auch angenommen wird. Und dafür wird man sich die Zeit mit Expertinnen und Experten nehmen”, so Zadić. Dennoch betont die Ministerin: “Wir arbeiten mit Hochdruck an der Sache, weil wir wirklich wollen, dass es rasch geht. Denn die Krise bereitet vielen Unternehmen Probleme und wir wollen, dass wenn man eine Idee und Investoren hat, man unbürokratisch gründen kann”.

Noch sehr vage äußert sie sich übrigens zum Herzensanliegen der Szene, der Mitarbeiterbeteiligung, das bekanntermaßen mehr ein steuerrechtliches, als ein gesellschaftsrechtliches Thema ist: “Ich kann der Idee viel abgewinnen. Aber das müssen wir noch gut prüfen und schauen, wie wir das umsetzen”. Dies sei nicht nur in der Austria Limited sondern auch in der GmbH möglich.

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(c) refurbed - Peter Windischofer, CEO und Co-Founder von refurbed.

Refurbed startet den Service zum Ankauf gebrauchter Geräte konkret in Deutschland, Österreich, Italien, Irland , Niederlande und Portugal. Mit dem neuen Angebot möchte das Scaleup sein Leistungsspektrum auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft weiter ausbauen.

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Ab sofort können Kund:innen ihre alten Geräte über den refurbed Marktplatz verkaufen: im ersten Schritt gibt es die Möglichkeit, Smartphones der Marken iPhone, Samsung, Huawei, Xiaomi, Google, Oppo, Sony und OnePlus zurückzugeben – mittelfristig soll der Service auf weitere refurbed-Produktkategorien ausgedehnt werden.

Der Service des B-Corp-zertifizierten Scaleups richtet sich explizit sowohl an Privat- als auch an Businesskund:innen und zielt darauf ab, das Bewusstsein der Verbraucher:innen für einen noch verantwortungsvolleren Umgang mit technologischen Ressourcen zu schärfen – und gleichzeitig nachhaltigere und kostengünstigere Kaufalternativen zu ermöglichen, wie es per Aussendung heißt.

Kreis schließen

“Wir haben bereits gezeigt, wie Verbraucher:innen ihren ökologischen Fußabdruck durch den Kauf von refurbished Produkten reduzieren können”, sagt Peter Windischofer, CEO und Co-Founder von refurbed. “Unser Service, Altgeräte an uns zu verkaufen, schließt den Kreis nun vollständig – der Verkauf ihres alten Geräts reduziert Elektronikmüll, fördert die Wiederverwendung von Ressourcen und bringt unseren Kund:innen finanzielle Vorteile, was es zu einer Win-Win-Win-Situation macht. Unsere oberste Maxime für diesen Service ist es, den Verbraucher:innen einen absolut sicheren und einfachen Weg zu bieten, ihre alten Geräte einzutauschen.”

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Der Service zum Ankauf gebrauchter Geräte gilt für das Unternehmen als ein weiterer Baustein der Unternehmensstrategie, sich als Kreislaufunternehmen zu positionieren und die Konsumgewohnheiten in Richtung Nachhaltigkeit zu verändern. Darüber hinaus ist der Service Teil der Wachstumsstrategie, die durch eine Series-C-Finanzierungsrunde im November 2023 ermöglicht wurde und 54 Millionen Euro einbrachte.

Die zurückgegebenen Geräte werden anschließend in den Refurbishment- und Wiederverkaufsprozess eingebracht – oder es werden alternativ einzelne Bauteile recycelt, um weitere Geräte zu erneuern.

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