21.10.2020

Justizministerin Zadić zu Austria Limited: Kein Schnellschuss in Aussicht

Justizministerin Alma Zadić lud Vertreter der Startup-Szene zu einem informellen Austausch über den anstehenden Reformbedarf im Gesellschaftsrecht bzw. die kolportierte neue Gesellschaftsform Austria Limited.
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Austria Limited: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann
(c) BMJ/Ausserhofer: Justizministerin Alma Zadić im Gespräch mit Hansi Hansmann

Gestern lud Justizministerin Alma Zadić Vertreter der Startup-Szene ins Justizministerium. Dabei ging es nicht nur darum, sich Input für die Ausarbeitung der neuen Gesellschaftsform Austria Limited zu holen. Zum Thema wurden auch mögliche weitere Reformen von GmbH und AG. Klar wurde dabei: Der Prozess zur Austria Limited, die von der Regierung im Sommer ohne konkreten Zeitplan angekündigt wurde, hat hohe Priorität, steht aber noch relativ am Anfang.

Wünsche an Zadić: Austausch mit Playern wie Hansmann, Holle und Fassl

In diesem Sinne sollten die zum Austausch Geladenen ihre Wünsche einbringen – deren Feedback zum Format war sehr gut. (Dabei waren u.A. Hansi Hansmann, Oliver Holle, Markus Raunig, Lisa Fassl, Niki Futter, Michael Altrichter, Magdalena Hauser, Bernhard Weber, Peter Windischhofer, Matthias Reisinger, Stephanie Cox, Claudia Zettel und Dejan Jovicevic). Dazu wurde zweieinhalb Stunden in Gruppen Input gesammelt, insbesondere darüber, was im aktuellen Modell positiv ist, was verbessert werden soll und wie dringlich das jeweilige Problem ist.

(c) BMJ/Ausserhofer: Schnappschuss vom informellen Austausch im Justizministerium

Positiv wurden von den Arbeitsgruppen etwa die Rechtssicherheit in Österreich und die Digitalisierungsmaßnahmen während des Corona-Lockdown (die freilich bleiben sollen) beurteilt. Ein mittelfristiger Handlungsbedarf wurde tendenziell bei den Kosten für die Gründung und der Möglichkeit einer englischsprachigen Gründung gesehen. Akuten Handlungbedarf gebe es bei den Themen Vereinfachung und steuerliche Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung (konkret Versteuerung erst im Exitfall und dann mit der KöSt und nicht mit der Einkommensteuer) sowie Vereinfachung der Anteilsübertragung und Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen, so der Tenor unter den Anwesenden.

Besonders kontrovers diskutiert wurde das Thema Notariatsaktpflicht. Zwar wird diese per se in Sachen Rechtssicherheit nicht infrage gestellt. Die Teilnehmer sehen aber unterschiedlich hohe Prioritäten bei Vereinfachungen, etwa der Anteilsübertragung oder beim Formzwang.

Austria Limited: Noch offen, ob es überhaupt neue Gesellschaftsform braucht

Im anschließenden Gespräch mit dem brutkasten erklärt Alma Zadić: „Diese Runde hier ist entscheidend, weil man sehen konnte, was die Probleme in der Startup-Welt sind. Wenn man diese erkannt hat, kann man die bestmögliche Lösung finden“. Dabei bekennt sie sich zu den oben definierten Eckpfeilern, lässt jedoch offen, ob diese mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen oder mit einer neu zu schaffender Gesellschaftsform gelöst werden können. Die Austria Limited ist also tatsächlich noch nicht beschlossene Sache.

Zwischen den Zeilen lässt sich bei der Ministerin auch klar hören: Sehr schnell ist eine Lösung vor dem Hintergrund hoher Komplexität nicht zu erwarten. „Im Recht im Allgemeinen und auch im Gesellschaftsrecht ist es immer wichtig zu bedenken, was für Folgen eine Regelung hat, bzw. sie auslösen kann“, sagt sie etwa. Wichtig sei es, wenn man ein neues Gesetz angehe, dass man alle Aspekte beleuchte, sodass das, was man schaffe, kein totes Recht werde, sondern tatsächlich in der Praxis gut angewendet werde. Die gesetzlichen Änderungen müssten sowohl Rechtssicherheit bieten als auch die Probleme in der Startup-Szene lösen.

„Auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen“

Natürlich sehe man sich auch international um. „Es gibt einige Länder, die ein paar Schritte weitergegangen sind. Wir werden uns auf jeden Fall alle Best Practice-Beispiele ansehen“, meint die Justizministerin. „Wenn man eine neue Gesellschaftsform schafft, wird es auch notwendig sein, die so anzupassen, dass sie an europäische Standards angeglichen ist und somit auch international anerkannt wird“. Man wolle etwas, das in den österreichischen Rechtsrahmen passe, aber auch international angesehen ist.

Klar sei: „Es wird viele Schrauben geben, an denen man drehen muss. Es gibt auch im GmbH- und AG-Recht viele Reformen, die eigentlich anstehen, die man angehen könnte“. Auf die Frage, wann es dann mit Austria Limited und/oder GmbH- bzw. AG-Reform tatsächlich soweit sein könnte, meint Zadić: „Es gibt ein paar Sachen, die man recht schnell angehen kann, wie etwa die Digitalisierung oder die Entbürokratisierung bei der Gründung. Da sind wir ja schon recht fortgeschritten“. Die Corona-bedingten Digitalisierungsmaßnahmen, etwa den digitalen Notariatsakt, wolle man „gerne auch ins Dauerrecht überführen“.

Austria Limited: Experten am Zug – aber „mit Hochdruck“

„Aber mir ist es wichtig, dass wir ein Gesamtkonzept haben und dieses gut durchdiskutiert haben. Es soll etwas qualitativ hochwertiges entstehen, das in der Gründerszene auch angenommen wird. Und dafür wird man sich die Zeit mit Expertinnen und Experten nehmen“, so Zadić. Dennoch betont die Ministerin: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Sache, weil wir wirklich wollen, dass es rasch geht. Denn die Krise bereitet vielen Unternehmen Probleme und wir wollen, dass wenn man eine Idee und Investoren hat, man unbürokratisch gründen kann“.

Noch sehr vage äußert sie sich übrigens zum Herzensanliegen der Szene, der Mitarbeiterbeteiligung, das bekanntermaßen mehr ein steuerrechtliches, als ein gesellschaftsrechtliches Thema ist: „Ich kann der Idee viel abgewinnen. Aber das müssen wir noch gut prüfen und schauen, wie wir das umsetzen“. Dies sei nicht nur in der Austria Limited sondern auch in der GmbH möglich.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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