03.04.2018

YouTube: So können Startups die Video-Plattform optimal nutzen

YouTube ist die größte Video-Community der Welt. Und bei 500 Stunden Video-Uploads pro Minute weltweit ist es entscheidend, hohe Relevanz für das eigene Startup aufzubauen, um so bestmöglich aus der Menge hervorzustechen.
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Google Austria: YouTube Tipps für Startups von Peter Rathmayr
YouTube Tipps für Startups von Peter Rathmayr (Google Austria)

Ohne konsequenter Content-Strategie wird es, wie auf allen Social Media Plattformen, auch auf YouTube schwierig. Gleichzeitig sind die Chancen und Möglichkeiten durch internationale Skalierung und über 1,5 Milliarden Logged-in User pro Monat auf der Video Plattform von Google enorm. Wir haben mit Peter Rathmayr von Google Austria gesprochen, welchen Nutzen Startups von einer Präsenz bei YouTube haben können und welche Tools ihnen zur Verfügung stehen.


Wer genau ist Zielgruppe bei YouTube, wer nutzt die Plattform?

Durch Quellen wie Reppublika oder AIM wissen wir, dass YouTube in Österreich in allen Altersgruppen und Segmenten hohe Reichweiten ausweist. Im Februar 2018 bspw. über 82% der österreichischen Online-Bevölkerung. Dadurch wird die Plattform natürlich auch für Unternehmen und Werber immer interessanter. Hier beobachten wir einen starken Anstieg des Interesses in Bezug auf Werbemöglichkeiten und Channel- bzw. Content-Strategie in Österreich. Vor allem für Startups und KMUs eine große Chance aus der Masse hervorzustechen.

Hast du ein paar Tipps wie man als Startup eine starke Community aufbauen kann?

Es gibt von uns wirklich nützliche Online-Ressourcen in dem Bereich. Auch wenn es kein klares Richtig oder Falsch gibt, haben wir über die Jahre viele Best-in-Class Kriterien definiert. Dafür haben wir die Online-Lernplattform “YouTube Creator Academy” ins Leben gerufen. Hier findet man enorm vielfältige Inputs und Hilfe für den langfristigen und erfolgreichen Aufbau des YouTube Channels.

+++ Startups und Social Media – Beziehungsstatus: Erfolg versprechend! +++

Hast du Tipps für YouTube SEO – auf welche Dinge müssen Startups besonders achten?

YouTube ist eine der größten Suchmaschinen der Welt und Auffindbarkeit ein wichtiges Kriterium für den Erfolg auf der Plattform. Es ist zudem wichtig zu verstehen, dass sich der Algorithmus nach dem Publikum richtet und versucht jene Videos anzuzeigen, die am ehesten Gefallen könnten. Vergessen wird oft die sehr klassische Channel- und Video-Hygiene die dem User und dem Algorithmus helfen. Bspw. gute Video-Titel, Thumbnails, Beschreibungstexte, Regelmäßigkeit im Upload oder auch Infokarten. YouTube Analytics hilft in der Erfolgsmessung und laufenden Optimierung der Maßnahmen.

Wie setzt man sich von der Masse an Videos als Startup ab – reicht Kreativität für Aufmerksamkeit & Views?

Es gibt inzwischen gut erprobte Grundsätze in der Kreation von YouTube Videos. Bspw. ein schneller Einstieg in den ersten Sekunden des Videos, Optimierung auf mobile Screens oder glaubwürdiges Messaging. Im Grunde aber steht und fällt der Erfolg mit der klaren Positionierung und Relevanz für Themen – wie auch in der Offline Welt. Glaubwürdigkeit ist entscheidend für den Aufbau von langfristiger, organischer Reichweite.

+++ Bitcoin unter den Top Fünf Google-Suchbegriffen in Österreich +++

Macht es für Startups Sinn auf YouTube Werbung zu schalten bzw. ihre Videos zu bewerben?

Inzwischen sind die Targeting-Möglichkeiten derart genau und spitz, dass auch mit kleinen Budgets geworben werden kann – v.a. durch die Kombination mit Search ,also eindeutigen User-Intention-Signale, wird Werbung sehr effizient. Bspw. also ein User der nach gewissen Leistungen und beim nächsten YouTube Besuch mit einem entsprechendem TrueView Format bespielt wird. Alle Maßnahmen sind direkt, transparent und mit voller (Budget-)Kontrolle via Google AdWords einsehbar.

Was empfiehlst du als Equipment und Ressourcen für Know How?

Die Qualität des Equipment oder Know-How in der Videoproduktion selbst wird in Bezug auf Erfolg auf YouTube überschätzt. Viel wichtiger sind 2 Dinge: Zum einen der klare Wille loszulegen und Erfahrungen zu sammeln – Test & Learn. Zum anderen die eindeutige Positionierung Relevanz aufzubauen und die langfristige Video Content Strategie (ggf. auf mehreren Plattformen).

Nicht vergessen: YouTube, Facebook oder Snapchat funktionieren sehr unterschiedlich. Hier gilt es zu differenzieren! Neben der Creator Academy ist unsere Academy for Ads zu empfehlen. Hier finden sich zahlreiche e-Learnings, bis zu einzelnen Zertifizierungen auf Google Produkte. Im L’Office und Wexelerate Hub bieten wir außerdem regelmäßig kostenlose Live-Trainings an.


Peter Rathmayr You Tube Austria Google Austria
Peter Rathmayr (Google Austria)

Peter Rathmayr, 35, betreut bei Google Austria seit 2014 Österreichs führende Media-, Performance- und Kreativagenturen. Das YouTube Ökosystem steht in seinem Alltag dabei stark im Fokus. Er ist studierter Betriebswirt und war zuvor unter anderem 3 Jahre Geschäftsführer der Krone Multimedia.

 

 

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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