31.03.2026
EUDI

Youniqx: Wiener Corporate Startup baut technische Infrastruktur der Digital Identity Wallet für Deutschland

Das Wiener Unternehmen Youniqx Identity, Tochter der Österreichischen Staatsdruckerei, hat mit Partnern eine europaweite Ausschreibung gewonnen und entwickelt die technische Infrastruktur für Deutschlands EU Digital Identity Wallet (EUDI). Ziel ist eine sichere, datenschutzkonforme Plattform, mit der Bürger:innen ab Ende 2026 ihre Identität EU-weit digital nachweisen können. Youniqx führt als Konsortialleiter den Aufbau der zentralen Architektur in Kooperation mit der deutschen Innovationsagentur Sprind.
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Youniqx
© Wilke - Das Youniqx-Team.

Begehrt wie ein Unicorn-Status: Aufträge der öffentlichen Hand sind schwer zu ergattern und laufen oftmals nach ähnlichem Muster ab. Das beste Angebot, das den Zuschlag erhält, ist meist auch das günstigste. Nicht so im Fall von Youniqx.

Youniqx gewinnt europaweite Ausschreibung

Die Tochter der Österreichischen Staatsdruckerei hat gemeinsam mit Partnern eine europaweite Ausschreibung gewonnen – bei der der Preis „nur“ eine 30 prozentige Gewichtung bei den Kriterien für den Zuschlag hatte – und wird nun die technische Infrastruktur für Deutschlands EU Digital Identity Wallet (EUDI) entwickeln.

Für CPO Sebastian Zehetbauer war es eine große Ehre den Auftrag zu erhalten: „Für uns als Unternehmen war klar, dass wir – durch unsere gesammelte Erfahrung sowie den Betrieb vieler interner Services ein besonders spannendes Angebot abgeben können“, sagt er. „Sie wollten einen Anbieter finden, der wirklich zu ihnen passt – der Preis war dabei nicht das ausschlaggebende Kriterium. Das ist uns zugutegekommen, vor allem durch die jahrelange Erfahrung, die wir in Österreich und Liechtenstein sammeln konnten.“

Preis und Referenzen

Zehetbauer weiß, dass eigentlich das billigste Angebot eines der maßgeblichen Kriterien ist; oft würde ein großer Anbieter eine derartige Ausschreibung gewinnen, der seine Mitarbeiter:innen schlicht im Ausland sitzen hat und preislich schwer zu schlagen sei. „Ein weiteres Thema sind Referenzen. Gerade im Startup-Bereich oder bei kleineren Unternehmen ist es schwierig, mit großen Referenzprojekten aufzuwarten. Das ist eine echte Challenge, weil man sich häufig etablierte Unternehmen mit viel Erfahrung wünscht und jungen Unternehmen dadurch kaum eine Chance gibt“, erklärt Zehetbauer weiter. „Referenzen und Preis spielen eine große Rolle – und genau das macht es für viele schwer.“

Drei Hebel für Ausschreibungen

Als Tipp für Gründer:innen und kleinere Unternehmungen, um eine Chance bei öffentlichen Ausschreibungen zu haben, rät der CPO daher dazu, sich drei Dinge bewusst zu machen. Ein großer Teil bleibe weiterhin natürlich der Preis, dann aber gelte die Qualität des Angebots als essentiell und auch die Mitarbeiter:innen – etwa über ihre CVs und individuelle Erfahrung – spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle. „Über diese drei Hebel kann man durchaus auch Startups eine echte Chance geben.“

EUDI-Wallet

Die EUDI-Wallet, um die es hier geht, basiert auf einer EU-Verordnung (eIDAS 2.0), die vorschreibt, dass bis Ende 2026 eine solche Wallet allen EU-Bürger:innen zur Verfügung stehen muss. „Am Ende des Tages ist sie die digitale Identität für sämtliche digitale Prozesse, bei denen ich Nachweise erbringen muss – sei es beim Altersnachweis im Supermarkt oder bei KYC-Prozessen, etwa um ein Bankkonto zu eröffnen. Gleichzeitig ist sie auch eine europäische Antwort, um sich stärker von großen US-Unternehmen zu lösen – ein echtes Leuchtturmprojekt“, sagt Zehetbauer.

Und ergänzt: „Ich glaube, dass es enorm wichtig ist, dass wir in Europa eine souveräne, grenzüberschreitende Identitätslösung haben. In der Wallet kann ich künftig etwa meinen Lehrabschluss speichern, mein Alter nachweisen, mich bei Verkehrskontrollen identifizieren oder meinen Versicherungsstatus belegen – und das alles benutzerfreundlich. Der große Unterschied: Es gibt keine zentrale Stelle, sondern ein dezentrales System. Das heißt, ich kontrolliere selbst meine Daten und entscheide, wem ich was gebe – ein echtes Novum im Vergleich zu heutigen, eher zentralen ID-Systemen, wie man sie etwa von Plattformen wie Facebook kennt.“

Neue Business-Modelle?

In der Frage zu neu entstehenden Business-Modellen in diesem Bereich sieht Zehetbauer dieses Thema als zweischneidig an: Einerseits stünden Datenschutz und Datensparsamkeit klar im Vordergrund – ein Geschäftsmodell, das auf Identitätsdaten aufbaut, müsse daher gut durchdacht sein, damit keine zentrale Stelle nachvollziehen könne, wer wann wem welche Informationen zur Verfügung gestellt hat. „Andererseits gibt es sehr wohl Business Cases: Nachweise müssen ausgestellt werden, und auch deren Überprüfung spielt eine wichtige Rolle. Gerade im Zuge von KYC-Prozessen kann eine Wallet für mehr Sicherheit sorgen und diese schneller, besser und auch im Zusammenspiel mit KI zuverlässiger machen – und das darf und wird auch entsprechend etwas kosten“, sagt er.

Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen würden zudem künftig viele Use Cases entstehen, die man sich heute noch gar nicht vorstellen kann. Denkbar sei etwa, sich auf einer Konferenz oder bei einer Behörde im Ausland einfach digital auszuweisen oder Dokumente wie Sterbeurkunden direkt in der Wallet auszustellen. Auch Prozesse wie das Auflösen von Bankkonten könnten dadurch deutlich einfacher werden – alles in allem insgesamt eine „massive bürokratische Erleichterung“, wie der ehemalige Innovation Engineer der Österreichischen Staatsdruckerei meint.

Youniqx-CPO: „Basis muss verlässlich sein“

Die größten technischen Herausforderungen bei dieser europaweit interoperablen digitalen Identität liegen für Youniqx darin, Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten und in diesem Kontext auch die Benutzerführung und Usability als inklusive Lösung für alle bereitzustellen.

„Auch die Protokolle sind klar spezifiziert und standardisiert“, so Zehetbauer weiter. „In Interoperabilitätstests, an denen wir teilnehmen, zeigt sich, dass aktuell rund zwei Drittel aller Transaktionen sicher funktionieren. Für den täglichen Einsatz müssen wir jedoch in Richtung 90 bis 95 Prozent kommen – das ist entscheidend. Wichtig ist dabei: Es muss funktionieren. Es muss zu Beginn noch nicht alles können, aber die Basis muss verlässlich sein.“

Private Use Cases aufbauen

Zu den nächsten Schritten von Youniqx gehört es künftig, neben bestehenden Kund:innen auch weitere Ausschreibungen anzugehen und gleichzeitig bestehende Kundschaft dabei zu unterstützen, „wallet-fit“ zu werden.

„Gleichzeitig sehen wir für uns im B2B-Markt ein spannendes zweites Standbein. Als Tochter der Österreichischen Staatsdruckerei liegt unser Fokus traditionell stark auf dem Government-Kundensegment und auf Lösungen für Staaten – als Hochsicherheitsdienstleister“, sagt Zehetbauer. „Aber wir sehen großes Potential in der digitalen Transformation im privaten Sektor: Die Wallet wird zwar von der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt, aber auf dieser Identity-Infrastruktur lassen sich auch zahlreiche private Use Cases aufbauen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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