26.01.2021

xunt-Gründerin: „Wollen Happy Socks der Stützstrümpfe werden“

Das Niederösterreichische Startup xunt der gebürtigen Tirolerin Tamara Wasner und ihres Gatten Andreas stellte seine modernen Stützstrümpfe in der Startup Show "2 Minuten 2 Millionen" einem breiten Publikum vor. Und konnte vor laufender Kamera zwei Investoren an Bord holen. Während aber aktuell die "Due Dilligence" noch läuft, erzählt die Gründerin von anderen Erfolgen, bringt "Trachten-Strümpfe" ins Spiel und erläutert die Wirksamkeit ihres Produkts.
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Xunt, 2 Minuten 2 Millionen, Neurosocks, Strützstrümpfe, happy Socks, Mediashop
(c) Xunt - Die beiden Xunt-Gründer Tamara und Andreas Wasner.

Die Idee, sich mit xunt Stützstrümpfen zu widmen, entstand aus einem täglichen Bedürfnis von Tamara Wasners Job als Krankenschwester: „Im gesamten Gesundheitsbereich wird die Arbeitskleidung vorgegeben, eine Individualisierung ist nicht möglich. Jeder sieht gleich aus. Die einzige Möglichkeit mehr Farbe in den Krankenhausalltag zu bringen, führt quasi zum Fuß. Hier ist alles erlaubt, solange es aus hygienischen Gründen konform ist“, sagt die Gründerin.

15 Jahre Strumpf-Erfahrung

Sie selbst trägt seit mehr als 15 Jahren Stützstrümpfe und musste sich lange Zeit mit „faden Modellen“ begnügen, um die Durchblutung ihrer Beine bei langen Diensten zu unterstützen: „Ich wollte bunte farbenfrohe Modelle tragen, diese waren aber vor ein paar Jahren nicht erhältlich. Da ist mir die Idee gekommen, mit meinem Mann ein eigenes Business zu starten“, sagt sie.

xunt aus Bambusfasern, Baumwolle oder Tencel

Gesagt, getan. xunt-Stützstrümpfe gibt es heute in verschiedenen Farben und Materialien wie Bambusfasern, Baumwolle oder Tencel (Zellulosefaser). Im Onlineshop sind bereits mehr als 50 Modelle gelistet. Die Socken kosten je nach Modell 15 bis 20 Euro. Der Umsatz lag bisher bei 120.000 Euro.

Community-Einbindung

Auch der Einsatz anderer Materialien befindet sich bereits in der Testphase. Was aber alles Zeit brauche: „Bis ein Strumpf fertig designt und produziert ist, die Testphase überstanden hat und fertig zum Verkauf steht, vergehen schon mal ein paar Monate“, erklärt Wasner. „Die nächsten Strumpf-Designs, in Abstimmung mit unserer Community auf Facebook und Instagram, sind bereits im ‚Prototyping‘ und voraussichtlich im Q1 erhältlich. Es werden auch spezielle Modelle folgen, die in die Trachten-Richtung gehen. Auch hier wollen wir zeigen, wie alltagstauglich Stützstrümpfe sein können.“

Die Wirkung von Stützstrümpfen

Für Personen, die bisher nichts mit unterstützenden Strümpfen am Hut haben, hat die Gründerin die Vorteile ihres Produkts parat: „Die Strümpfe üben Druck auf die Beine aus, unterstützen die Arbeit der Venen sowie der Venenklappen und fördern damit die Durchblutung. Das muss nicht immer hässlich oder langweilig sein, sondern kann auch gut aussehen.“, erklärt sie.

Stützstrümpfe beugen gegen Krampfadern, Besenreise und geschwollene Beine vor. Sie verbessern die Blutzirkulation und unterstützen die Arbeit der Beinvenen, sowie die Regeneration.

Erfolgreich wie Neurosocks und Happy Socks?

Neurosocks, ebenfalls ein „2 Minuten 2 Millionen“-Teilnehmer, und Happy Socks haben ja bereits bewiesen, dass man mit Fußkleidung Erfolg haben kann. Auch wenn Wasner deutlich betont, dass sich xunt zu beiden genannten Produkten unterscheidet, sie verfolgt ein ähnliches Ziel.

Tabu-Thema Stützstrump

„Die genannten Marken verkaufen Socken. Wir bei xunt verkaufen einen Funktionsstrumpf, der durch die leichte Kompression dafür sorgt, dass deine Beine sich nach einem langen Tag nicht müde und schwer anfühlen“, sagt sie und möchte: „Das Tabu-Thema Stützstrümpfe aus den Köpfen bringen und somit die ‚Happy Socks‘ der Stützstrümpfe werden.“

xunt auf Mediashop

Auch wenn der TV-Deal noch nicht durch ist – 70.000 Euro von Alexander Schütz und Katharina Schneider für 25,1 Prozent – , eine Listung auf Mediashop wurde bereits erfolgreich erreicht. „Es ist im Moment eher gerade der Standardfall, dass das Unternehmen geprüft wird, Due Dilligence. Aufgrund von Corona, Weihnachten und Jahreswechsel ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen“ klärt Wasner auf. Nach heutigem Stand sind die Gründer am 8. Februar im Start-up-Village in Donau Zentrum und im Mai dann in der Shopping City in Wien vertreten.

Die Stützstrumpf-Eroberung

Mit dem Kapital, sollte der Deal zustande kommen, möchte Wasner ihr Startup weiterbringen: „Wir wollen weiter wachsen. Durch die Offensive in andere Länder, sowie einen stärkeren Ausbau in Deutschland erhoffen wir uns weiteres Umsatzwachstum. Vom ersten auf das zweite Jahr konnten wir bereits um das Dreifache wachsen. Das Ziel ist es, in mindesten zehn anderen europäischen Ländern am Markt zu sein. Oder uns sogar auf einem anderen Kontinent zu platzieren.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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