07.04.2021

XRP-Kurs am höchsten Stand seit 2018 – Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der XRP-Kurs ist in den vergangenen sieben Tagen um mehr als 80 Prozent angezogen. Im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht gab es nun außerdem einen kleinen Zwischenerfolg.
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Der XRP-Kurs steigt
Das Unternehmen hinter XRP, Ripple, befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht.

Der jüngste Höhenflug von XRP hält an: Der Kurs der Kryptowährung ist seit Mitte vergangener Woche um über 80 Prozent gestiegen. Alleine in den 24 Stunden bis zum späten Mittwochvormittag hat der Kurs mehr als 10 Prozent zugelegt.

Bereits am Dienstag hatte er erstmals seit 2018 vorübergehend die Marke von 1,00 US-Dollar überschritten und war bis auf 1,12 Dollar gestiegen. Zuletzt stand er wieder etwas darunter bei 0,9728 Dollar. Die Marktkapitalisierung liegt derzeit bei 46 Mrd. Dollar – damit ist XRP mittlerweile wieder die viertgrößte Kryptowährung der Welt.

Seit Anfang des Jahres ist der Kurs mittlerweile bereits um rund 350 Prozent angezogen. Zuvor war er im Dezember 2020 schwer unter Druck geraten. Auslöser war eine Klage der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) gewesen. Diese wirft dem XRP-Unternehmen Ripple vor, durch den Verkauf von XRP Wertpapiergesetze verletzt zu haben – weil sie XRP als Wertpapier und nicht als Währung einstuft. Der Kurs brach daraufhin von über 0,76 Dollar zwischenzeitlich bis auf unter 0,15 Dollar ein. Mehrere der wichtigsten Krypto-Börsen, darunter auch Coinbase, stellten aufgrund des Rechtsstreits den Handel mit dem XRP-Token ein.

Kleiner Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zieht sich weiter dahin. Nun konnte Ripple jedoch einen kleinen Zwischenerfolg erzielen. Eine Richterin hat beschlossen, dass die SEC dem Unternehmen Einblick in ihre interne Kommunikation zur Einstufung von Bitcoin, Ethereum und XRP geben muss.

Die Aufsichtsbehörde hat bereits festgestellt, dass die beiden erstgenannten Kryptowährungen nicht als Wertpapiere einzustufen sind. Wenn XRP juristisch in dieselbe Kategorie fiele wie die beiden größten Kryptowährungen, wäre der Vorwurf der SEC entkräftet. Bei Ripple hofft man nun, dass man in der internen Kommunikation der SEC Hinweise darauf findet, dass genau dies der Fall ist.

XRP-Kurs schon länger im Aufwind

Schon in den vergangenen Wochen sind Trader zunehmend optimistisch geworden, dass der Rechtsstreit doch noch günstig für Ripple ausgehen könnte. Mitte März hatte beispielweise der Anwalt und Prozessbeobachter Jeremy Hogan ein YouTube-Video veröffentlicht, das viele Trader Hoffnung machte. In dem Video behauptete Hogan, dass die Richterin Sarah Netburn im Prozess angedeutet habe, dass XRP sowohl einen Wert als Währung als auch einen praktischen Nutzen habe. Dies bezweifelt die SEC. In den vergangenen Tagen machten nun Gerüchte die Runde, wonach Coinbase die Wiederaufnahme des Handels mit XRP vorbereite.

Auch andere Altcoins – wie beispielsweise Binance Coin, der BitTorrent-Token oder Filecoin – hatten zuletzt starke Preisanstiege verzeichnet. Vor allem die Aufwärtsbewegung der Altcoins hatte die Marktkapitalisierung des gesamten Krypto-Markts zu Wochenbeginn über die Schwelle von 2 Bio. Dollar getrieben. Der Bitcoin-Kurs dagegen bewegte sich zuletzt unterhalb der 60.000-Dollar-Marke seitwärts.

Der XRP-Token befindet übrigens trotz der massiven Aufwärtsbewegung der jüngsten Wochen noch weit unter seinem Allzeithoch. Dieses lag bei 3,30 Dollar und war im Jänner 2018 erreicht worden.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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