07.04.2021

XRP-Kurs am höchsten Stand seit 2018 – Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der XRP-Kurs ist in den vergangenen sieben Tagen um mehr als 80 Prozent angezogen. Im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht gab es nun außerdem einen kleinen Zwischenerfolg.
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Der XRP-Kurs steigt
Das Unternehmen hinter XRP, Ripple, befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht.

Der jüngste Höhenflug von XRP hält an: Der Kurs der Kryptowährung ist seit Mitte vergangener Woche um über 80 Prozent gestiegen. Alleine in den 24 Stunden bis zum späten Mittwochvormittag hat der Kurs mehr als 10 Prozent zugelegt.

Bereits am Dienstag hatte er erstmals seit 2018 vorübergehend die Marke von 1,00 US-Dollar überschritten und war bis auf 1,12 Dollar gestiegen. Zuletzt stand er wieder etwas darunter bei 0,9728 Dollar. Die Marktkapitalisierung liegt derzeit bei 46 Mrd. Dollar – damit ist XRP mittlerweile wieder die viertgrößte Kryptowährung der Welt.

Seit Anfang des Jahres ist der Kurs mittlerweile bereits um rund 350 Prozent angezogen. Zuvor war er im Dezember 2020 schwer unter Druck geraten. Auslöser war eine Klage der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) gewesen. Diese wirft dem XRP-Unternehmen Ripple vor, durch den Verkauf von XRP Wertpapiergesetze verletzt zu haben – weil sie XRP als Wertpapier und nicht als Währung einstuft. Der Kurs brach daraufhin von über 0,76 Dollar zwischenzeitlich bis auf unter 0,15 Dollar ein. Mehrere der wichtigsten Krypto-Börsen, darunter auch Coinbase, stellten aufgrund des Rechtsstreits den Handel mit dem XRP-Token ein.

Kleiner Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zieht sich weiter dahin. Nun konnte Ripple jedoch einen kleinen Zwischenerfolg erzielen. Eine Richterin hat beschlossen, dass die SEC dem Unternehmen Einblick in ihre interne Kommunikation zur Einstufung von Bitcoin, Ethereum und XRP geben muss.

Die Aufsichtsbehörde hat bereits festgestellt, dass die beiden erstgenannten Kryptowährungen nicht als Wertpapiere einzustufen sind. Wenn XRP juristisch in dieselbe Kategorie fiele wie die beiden größten Kryptowährungen, wäre der Vorwurf der SEC entkräftet. Bei Ripple hofft man nun, dass man in der internen Kommunikation der SEC Hinweise darauf findet, dass genau dies der Fall ist.

XRP-Kurs schon länger im Aufwind

Schon in den vergangenen Wochen sind Trader zunehmend optimistisch geworden, dass der Rechtsstreit doch noch günstig für Ripple ausgehen könnte. Mitte März hatte beispielweise der Anwalt und Prozessbeobachter Jeremy Hogan ein YouTube-Video veröffentlicht, das viele Trader Hoffnung machte. In dem Video behauptete Hogan, dass die Richterin Sarah Netburn im Prozess angedeutet habe, dass XRP sowohl einen Wert als Währung als auch einen praktischen Nutzen habe. Dies bezweifelt die SEC. In den vergangenen Tagen machten nun Gerüchte die Runde, wonach Coinbase die Wiederaufnahme des Handels mit XRP vorbereite.

Auch andere Altcoins – wie beispielsweise Binance Coin, der BitTorrent-Token oder Filecoin – hatten zuletzt starke Preisanstiege verzeichnet. Vor allem die Aufwärtsbewegung der Altcoins hatte die Marktkapitalisierung des gesamten Krypto-Markts zu Wochenbeginn über die Schwelle von 2 Bio. Dollar getrieben. Der Bitcoin-Kurs dagegen bewegte sich zuletzt unterhalb der 60.000-Dollar-Marke seitwärts.

Der XRP-Token befindet übrigens trotz der massiven Aufwärtsbewegung der jüngsten Wochen noch weit unter seinem Allzeithoch. Dieses lag bei 3,30 Dollar und war im Jänner 2018 erreicht worden.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

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Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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