17.09.2025
EXPERTENPAPIER

Wutscher zu Spin-offs: „nicht nur den Input, sondern auch den Output messen“

Werner Wutscher brachte mit New Venture Scouting kürzlich ein Expertenpapier zum heimischen Transfer-Ökosystem heraus. Mit brutkasten sprach er über Probleme, mögliche Lösungen und positive Entwicklungen.
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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

„Österreich ist ein Land der Forscher und Entwickler. Wir investieren massiv in die Wissenschaft und gehören bei den öffentlichen und unternehmerischen F&E-Ausgaben zur europäischen Spitze. Doch wenn es darum geht, diese wissenschaftliche Exzellenz in marktfähige Innovationen, wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze umzusetzen, hinken wir hinterher.“ – beim Lesen dieser Zeilen hat so mancher wohl ein Déjà-vu.

„In Österreich palavern wir irrsinnig viel ohne konkrete Fakten“

Es handelt sich dabei um den ersten Absatz im Executive Summary des Expertenpapiers „Das Transfer-Ökosystem in Österreich“ von New Venture Scouting rund um Werner Wutscher. Dieses liefert freilich nicht nur die altbekannte Problemanalyse, sondern auch konkrete Vorschläge für Verbesserungen. „In Österreich palavern wir irrsinnig viel ohne konkrete Fakten. Die Diskussion findet ständig auf der Metaebene statt. Das war der Hintergrund für das Papier“, sagt Wutscher gegenüber brutkasten.

Einer dieser Fakten in der Problemanalyse: Bei den öffentlichen F&E-Ausgaben liegt Österreich europaweit auf Platz 2, im EU-Innovationsranking rutschte das Land dagegen zuletzt von Rang 6 auf 8 ab. Für Wutscher ist daher klar: „Wir dürfen nicht nur den Input, sondern müssen auch den Output messen.“

Keine heimische Hochschule bei Gründungszahlen unter Top 10 im DACH-Raum

Hier stechen weitere Fakten heraus: Österreichs Unis und FHs bringen jährlich nur etwa 90 Spin-offs hervor. Nicht eine einzige österreichische Hochschule ist bei den Gründungszahlen unter den Top 10 im DACH-Raum; nur drei österreichische Hochschulen sind unter den Top 25. Wiewohl das Problem der Überführung von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft ein gesamteuropäisches sei – im Expertenpapier wird es als „Europäisches Paradoxon“ bezeichnet – steche Österreich also noch einmal negativ hervor.

Finanzierung: „Schlüssel, dass sich die Unis selber auf den Weg machen“

Doch das Expertenpapier bietet eben nicht nur diese – negative – Bestandsaufnahme. Schließlich wurde in Österreich von politischer Seite das Ziel festgelegt, die Zahl der erfolgreichen Spin-offs bis 2030 zu verdoppeln. Ein zentrales Thema im Rahmen der konkreten Vorschläge ist, wie so oft, der Bereich Finanzierung. „Ich will betonen, dass einige Unis sich auf den Weg gemacht haben. Es gibt positive Beispiele“, sagt Wutscher.

Auch im Expertenpapier werden einige davon angeführt, konkret die Medizinische Universität Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität Wien und die TU Wien. Alle drei haben Beteiligungsgesellschaften für Spin-off-Investments aufgebaut, die jeweils in eine breitere Förderstrategie eingebettet sind. So hat die TU Wien in Kooperation mit Speedinvest „Noctua Science Ventures“ gestartet, die WU Wien rief „WU Ignite Ventures“, die MedUni Innsbruck das „MedLifeLab“ ins Leben.

„Im Finanzierungsbereich ist es ein Schlüssel, dass sich die Unis selber auf den Weg machen. Das kann man nicht von außen aufpfropfen. In der Vergangenheit wurde hier viel Geld verjubelt“, kommentiert Wutscher. Schließlich wären VCs aufgrund des hohen Risikos und der langen Zyklen meist nicht gewillt, bei Spin-offs in frühen Phasen einzusteigen und auch Business Angels könnten das „nicht stemmen“.

Wenn die Hochschulen selber aktiv werden, brauche es wiederum professionelle Strukturen und Personen. „Sie müssen mit VCs reden können. Derzeit lautet das Credo meist: bloß keine Uni im Cap Table“, so Wutscher. Und zur Finanzierung dieser Uni-Beteiligungsgesellschaften könne wiederum der geplante Dachfonds – von der Regierung zuletzt als „Scaleup Fonds“ tituliert, zukünftig eine wichtige Rolle spielen.

Kooperationen zwischen Hochschulen unerlässlich

Ein weiterer im Expertenpapier hervorgehobener Bereich ist jener der Kooperation zwischen Hochschulen im Aufbau eines attraktiven Spin-off-Ökosystems. „Wenn sich Cluster bilden, wird es auch für Investoren interessanter. Es macht einen Unterschied, ob sporadisch Spin-offs, entstehen oder jährlich drei bis vier in einem Cluster“, erläutert Wutscher. Auch für Unternehmen und Forschungspartner:innen seien solche Agglomerationen interessant, heißt es im Expertenpapier.

Gezieltes Scouting und professionelle Begleitung

Auf Hochschulebene werden im Papier zuletzt neben dem Thema Finanzierung noch weitere notwendige Maßnahmen angeführt: „Erstens gezieltes Scouting und Incentivierung von Gründungsvorhaben, ausgerichtet an den Forschungsschwerpunkten, um die Anzahl an Spin-offs oder Innovationsvorhaben generell zu erhöhen; zweitens die professionelle Begleitung der entstehenden Projekte durch ein kommerziell erfahrenes Team sowie die Bereitstellung von Infrastruktur, um deren positive Entwicklung sicherzustellen.“ Wutscher ergänzt: „Es braucht etwa auch Standards bei der Frage der IP bei der Ausgründung, sodass nicht jedes Mal Einzelverhandlungen notwendig sind.“

„Es nutzt nichts, nur an einzelnen Schrauben zu drehen“

Der Experte resümiert: „Es ist ein ganzes Ökosystem und es nutzt nichts, nur an einzelnen Schrauben zu drehen – ein guter Inkubator reicht nicht. Um etwas zum Positiven zu ändern muss man das gesamte System gut kennen, die Unis müssen unbedingt mit an Bord sein und sie müssen aktiv mittun. Und auf der anderen Seite muss die riesige Finanzierungslücke geschlossen werden.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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