27.05.2021

Wurmkiste: OÖ-Startup wächst im Coronajahr um 150 Prozent

5 Millionen Würmer hat das Startup für die Wurmkiste 2020 gezüchtet. "Ein sehr gutes Jahr", wie Gründer Witzeneder meint.
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David Witzeneder hat Wormsystems gegründet, das Startup hinter der Wurmkiste © Wormsystems
David Witzeneder hat Wormsystems gegründet, das Startup hinter der Wurmkiste © Wormsystems

Die Wurmkiste ist eine Holzkiste in Größe eines Hockers oder einer kleinen Bank. Darin leben 500 Würmer und in der Coronazeit hat sich das ungewöhnliche Produkt eines Startups aus Oberösterreich zum Bestseller entwickelt. Die kleinen Tierchen verarbeiten Küchenabfälle zu Kompost – aus 100 Kilogramm Biomüll werden so etwa 10 Kilogramm Kompost zum Gartln und Pflanzen. Nebenbei hat die Kiste auch noch eine negative CO2-Bilanz: die 23 Kilogramm CO2, die bei der Produktion verursacht werden, amortisieren sich bereits nach einem halben Jahr.

„2020 war ein sehr gutes Jahr für die Wurmkiste, weil viele Leute zuhause waren, die Zeit nutzen und etwas Nachhaltiges machen wollten“, sagt Gründer David Witzeneder im Gespräch mit dem brutkasten. Die Wurmkiste gibt es fertig montiert oder als Selbstbauset. Dann müssen Neo-Besitzer Karton klein reissen und ihn gießen – Feuchtigkeit spielt in der Wurmkiste eine wesentliche Rolle. Darauf kommt das gelieferte Substrat mit den 500 Würmern. Nach und nach kann immer mehr Biomüll gefüttert werden. Geerntet werden schließlich Humus und „Wurmtee“, eine guter Flüssigdünger.

Zuliefer-Schwierigkeiten: Kein Kleber mehr

150 Prozent Umsatzwachstum konnte das Jungunternehmen vergangenes Jahr verzeichnen. Das Team ist von 5 auf mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. Das große Interesse und vor allem die Schwierigkeiten, manche Komponenten zu bekommen, stellte Wurmkiste aber vor große Herausforderungen. „Viele Teile waren nicht mehr lieferbar. Dann hat eine Firma zugesperrt und wir hatten keinen Kleber mehr“, erzählt Witzeneder.

Tausende Wurmkisten „in Betrieb“

Aufgrund dieser Lieferschwierigkeiten nahm das Startup einzelne Produkte aus dem Shop, konnte aber rund 80 Prozent des Angebots binnen einer Woche liefern. Wenn das Material da war, wurde es einen Tag später bereits als fertige Kiste verkauft, erklärt der Gründer. 500 bis 600 Pakete konnte das Startup am Höhepunkt 2020 in einer Woche verschicken. In Wien sind mittlerweile mehr als 2.500 Kisten „in Betrieb“ – in Berlin, der zweitstärksten Wurmkisten-Stadt, sind es rund 1.000 Kisten. Gefertigt werden die Wurmkisten bei lokalen Partnerbetrieben, etwa einer integrativen Tischlerei in Linz.

Landwirte züchten Würmer

5 Millionen Würmer hat das Jungunternehmen vergangenes Jahr für die vielen verkauften Kisten gezüchtet. Lange geschah das in geschlossenen Kübeln – ein aufwändiges Procedere für das Team. Weil das kaum skalierbar war, wurde ein Programm mit Landwirtschaftsbetrieben gestartet. Jetzt züchten Landwirte in Oberösterreich die Würmer und verkaufen sie dann an das Startup. „Für die Landwirte ist das ein Nebeneinkommen und wir haben weniger Risiko – ein Benefit für beide Seiten“

Wormenkrukje in den Niederlanden

Auf die Idee zur Wurmkiste kam Witzeneder als er in Wien studiert hat und dort realisiert hat, dass Biomüll meistens im Restmüll landet. 2012 entwarf er die erste Wurmkiste. 2015 hat er das Unternehmen Wormsystems gegründet. Jetzt steht sein Startup vor der Herausforderung der Internationalisierung. In den Niederlanden ist sie bereits unter dem Namen „Wormenkrukje“ erhältlich, als nächstes steht Frankreich am Plan. Zusätzlich will das Jungunternehmen noch stärker auf Unternehmen als Kunden setzen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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