17.10.2025
AUSGRÜNDUNGEN

WU Ignite Ventures verkündet die ersten beiden Beteiligungen

Im Juni gab die WU Wien den Start ihrer eigene Beteiligungsgesellschaft WU Ignite Ventures bekannt. Heute vermeldet man die ersten beiden Beteiligungen.
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Andreas Boué, Markus Aumer, Monique Schlömmer, Ewan Rothenwänder, Johanna Reinedahl, Rudolf Dömötör, Harald Badinger und Martin Wagner | Foto: Fiona Pranner

Im Juni dieses Jahres wurde es offiziell: Die Wirtschaftsuniversität Wien startete ihre eigene Beteiligungsgesellschaft WU Ignite Ventures. Damals sprach man von Investitionen bis zu 50.000 Euro in Spin-offs, „die noch ganz am Anfang stehen“ – brutkasten berichtete.

Neben Rudolf Dömötör, dem Leiter des Entrepreneurship Centers der WU Wien, sitzt auch WU-Vizerektor Harald Baldinger in der Geschäftsführung der neuen Venture-Gesellschaft. Heute hat man erstmals die Beteiligung an zwei WU-Spin-offs verkündet.

Hokify als Vorbild

Bereits zum Start im vergangenen Juni nahm man sich erfolgreich ausgegründete Startups der WU Wien zum Vorbild – so unter anderem das HR-Startup Hokify. 2015 war Hokify als Spin-off aus der WU hervorgegangen, im Jahr 2024 kam es zum Exit an karriere.at – brutkasten berichtete.

Die Spin-offs, die von WU Ignite Ventures unterstützt werden, bekommen zunächst ein Investment von 25.000 Euro. In weiterer Folge kann die gleiche Summe noch „nachgeschossen werden“. Das ganze erfolgt in Form eines SAFE – kurz für Simple Agreement for Future Equity.

Dabei handelt es sich um ein Beteiligungsinstrument, bei dem das Kapital bei einem „Trigger-Event“ wie etwa einer Investmentrunde, in Anteile umgewandelt wird. Eine ausführliche Erklärung dazu findet sich hier. Das Budget dafür kommt von der WU Stiftung, die hundertprozentige Eigentümerin von WU Ignite Ventures ist.

Bis zu 8 Tickets je 50.000 Euro

Im Juni sprach man von sechs bis acht geplanten Investments pro Jahr, wobei ein Ticket bis zu 50.000 Euro umfassen kann. Voraussetzung zur Aufnahme in das Portfolio ist „ein klarer WU-Bezug im Gründungsteam“, also Studierende, Alumni oder Faculty. Heute vermeldet die Beteiligungsgesellschaft die Vergabe der ersten beiden Tickets an die Startups constrct und Nexo.

Wiener Startup constrct als WU-Technikum-Merge

Das Wiener Startup constrct entwickelt eine digitale Plattform für die Beschaffung und Koordination von Baumaterialien in der gewerblichen Bauwirtschaft. Ziel ist es, die bislang stark fragmentierten Prozesse entlang der Lieferkette zu vereinfachen, zu automatisieren und ESG-Daten nutzbar zu machen.

Gründer Michael Ramel ist Absolvent des WU-Masters Supply Chain Management. Co-Founder ist Christoph Oswald, der als Softwareentwickler aus der FH Technikum Wien hervorging.

Auch Rhomberg Ventures an Bord

Constrct hat nicht nur die Finanzierung durch WU Ignite Ventures zu vermelden: Das WU Entrepreneurship Center konnte das Startup außerdem zu Rhomberg Ventures, dem Investmentarm der Rhomberg Bau Gruppe, vermitteln. Rhomberg wird sich als strategischer Co-Investor einbringen.

„Der Austausch mit dem Team von WU Ignite Ventures war von Anfang an hilfreich – und hat den nötigen Funken gezündet, um unser Vorhaben weiter voranzutreiben. Besonders in der frühen Phase ist es viel wert, Partner an Bord zu haben, die nicht nur Kapital, sondern auch Vertrauen und ein starkes Netzwerk mitbringen“, wird Co-Founder Ramel in einer Aussendung zitiert.

Oliver Tabarelli de Fatis, Christoph Oswald, Michael Ramel, Harald Badinger und Rudolf Dömötör | Foto: Fiona Pranner

Startup Nexo als MedTech im Portfolio

Das zweite erste Portfoliounternehmen von Ignite Ventures ist Nexo. Das Startup entwickelt ein zum Patent angemeldetes Exoskelett für orthopädische Rehabilitation. Die beiden Co-Founder:innen, Ewan Rothenwänder und Johanna Reinedahl, verfolgen das Ziel, Behandlungen effizienter zu gestalten und therapeutische Kapazitäten in Rehazentren zu entlasten.

Die Nexo-Lösung integriert KI-gestützte Prozesse und ein „nachhaltiges Herstellungsverfahren“. Laut WU Ignite Ventures sei die Lösung „skalierbar“ und „zukunftsorientiert“ und könne in medizinischen Einrichtungen zur Kapazitätsentlastung eingesetzt werden.

Co-Founder Rothenwänder wurde bereits beim Wettbewerb Jugend Innovativ 2023 ausgezeichnet. Johanna Reinedahl ist WU-Absolventin. Sie sagt: „Es motiviert, wenn eine Institution wie die WU nicht nur Gründung fördert, sondern selbst den unternehmerischen Funken entzündet und in Ideen investiert.“

Andreas Boué, Markus Aumer, Monique Schlömmer, Ewan Rothenwänder, Johanna Reinedahl, Rudolf Dömötör, Harald Badinger und Martin Wagner | Foto: Fiona Pranner

„In sensibelster Phase unterstützen“

„Unser Ziel ist es, vielversprechende Startups in ihrer sensibelsten Phase zu unterstützen – mit Kapital, Know-how und Zugang zu einem starken Netzwerk. Die beiden Investments unterstreichen die Bedeutung von gezielter Frühphasenfinanzierung, um technologische und unternehmerische Kompetenzen zu fördern und zur vollen Entfaltung zu bringen“, meint Entrepreneurship-Center-Leiter Rudolf Dömötör. „Damit schaffen wir eine strukturierte Grundlage für die strategische Frühphasenfinanzierung von WU-Spin-offs“, fügt Vizerektor Harald Baldinger hinzu.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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