19.08.2021

Wiener Startup WOTA plant mit Piëch-Unterstützung 2024 Robotaxis in Wien

Den ursprünglichen Plan mit seinem Startup WOTA warf Gründer Eden Biniaurishvili über den Haufen und verfolgt nun ambitionierte Ziele.
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WOTA-Gründer Eden Biniaurishvili und das geplante Robotaxi
WOTA-Gründer Eden Biniaurishvili und das geplante Robotaxi | (c) brutkasten / WOTA

Dieses Jahr sorgte der Wiener Gründer Eden Biniaurishvili bereits für Aufsehen, indem er innerhalb kürzester Zeit eine Vertriebsfirma für Corona-Lollipop-Tests hochzog und damit nach wenige Wochen Millionenumsätze vorweisen konnte. Ebenfalls dieses Jahr gewann er einen Wettbewerb des MIT und brachte gemeinsam mit seinem Mentor Stefan Piëch eine gewaltfreie Familien-App heraus. Eigentlich trat er ursprünlich aber mit einem anderen Startup an, dem Corona einen Strich durch die Rechnung machte: WOTA.

WOTA mit Piëch und Scherz als Robotaxi-Anbieter „neu erfunden“

Die Abkürzung steht für „Women Only Taxi“ – der brutkasten berichtete erstmals 2019. Wie der Name nahelegt, wollte Biniaurishvili mit einer App durchstarten, die Taxi-Kundinnen ausschließlich Taxis mit Fahrerinnen vermittelt. Nachdem er bereits 10.000 Registrierungen hatte, musste der Unternehmer die App in der Krise wieder abdrehen. Und das knapp vor einem Auftritt in der Show 2 Minuten 2 Millionen. Ein Investment ging sich dort nicht zuletzt deswegen nicht aus. Es entstand jedoch eine intensive Zusammenarbeit mit Juror Piëch, der als Porsche-Erbe auch bestens im Automotive-Bereich vernetzt ist.

Nun habe er gemeinsam mit Piëch und Norbert Scherz, Managing Director der Unicredit, als Partner WOTA „neu erfunden“, heißt es von Biniaurishvili in einer Aussendung. „Viele dachten WOTA wäre Geschichte. Doch wir stehen erst vor dem Anfang. Wir wollen mit WOTA ein Robotaxi auf die Straßen bringen, das Alleinreisenden, egal ob Frau oder Mann, ein sicheres Gefühl bei ihrer Taxifahrt bieten kann. Ich habe großes Glück, mit vielen kompetenten und erfahrenen Menschen zusammenzuarbeiten um 2024 autonom fahrende Taxis auf unsere Straßen zu bringen“, so der Gründer. Denn in diesem Jahr rechne man mit der Zulassung auf den Straßen Wiens.

Investorensuche in den USA

In Übersee soll WOTA sogar noch davor loslegen. „Um in Wien rechtzeitig starten zu können, wollen wir zuerst in den USA launchen, wo wir ab Herbst auf Investorensuche gehen“, sagt Biniaurishvili. Auch dabei soll Mentor Piëch mit seinen Connections eine Schlüsselrolle spielen. Der ist in der Aussendung voll des Lobs für seinen Schützling: „Eden und sein Team setzen Maßstäbe bei hoher Innovationsrate, leanem Setup und blitzartiger Geschwindigkeit. WOTA ist kein Venture um einen lucky Punch zu landen, sondern man entwickelt, wie am MIT gelehrt, mit System. Eden wird sehr schnell die ersten beiden Milestones erreichen. Und auch die Rückschläge wird er wunderbar meistern“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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