03.03.2021

WOTA-Gründer macht in zwei Monaten Millionen-Umsatz mit neuem Corona-Lollipop-Test

"Female Taxi" von WOTA musste aufgrund von Corona und Lockdown pausieren. Mit dem Startup auf "hold" gründete Eden Biniaurishvili einfach ein neues, ein zeitgemäßes. Und machte mit Lollipop-Tests in sehr kurzer Zeit enormen Umsatz.
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Wota, Lillipop-Test, Covid, Coronatest, Test zum Lutschen, zum Nuckeln,
(c) Helmut Tremmel - Danell Daral und Eden Biniaurishvili mit ihrem Lollipop-Test.

Eden Biniaurishvili hat aufgrund seiner Schwester einst ein Taxi-Startup namens WOTA gegründet, das einem „Female Uber“ gleicht. Und wo Frauen als Fahrer nur Frauen als Gäste chauffieren. „Dann kam Corona und wir mussten WOTA stilllegen“, erklärt Biniaurishvili schweren Herzens, der einem aufmerksamen Publikum auch von seinem Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“ in Erinnerung ist. Doch wo andere straucheln, so ist beim 24-jährigen Gründer eine andere Attitüde präsent.

Siebenstelliger Umsatz in zwei Monaten

„Ich bin ein Typ, der immer ein Projekt hat“, sagt Biniaurishvili. Gemeinsam mit seinem Partner Danell Daral hat er BiDa Medical geründet und in nicht einmal knapp zwei Monaten siebenstellige Beträge umgesetzt. Das Vertriebsunternehmen bringt neuartige Antigen-Schnelltests, wie den Spucktest und den Lollipop-Test nach Österreich, die alle von dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) für den Heimgebrauch freigegeben wurden. Unterstützt werden die beiden Gründer von einem elfköpfigen Team mit einem Durchschnittsalter von 22 Jahren.

Lollipop-Test vom BASG freigegeben.

„Die Covid-Krise war eine außergewöhnliche Situation. Von Außen kam wenig Hilfe. Es ging in die komplett falsche Richtung der Regierung. Es gab Fehlentscheidungen. Da wollten wir etwas beitragen. Und wollten Vorreiter beim Testen werden“, erklärt Daral, Geschäftsführer bei BiDa. „Daher haben wir bessere Tests mit einer höheren Sensitivität entwickelt, die auch einfach in der Anwendung sind.“

Apotheken als Hauptkunden

Hauptabnehmer sind österreichweit Apotheken, Großkunden aus dem Medizinprodukte-Bereich, Ärzte sowie Unternehmen mit Betriebsärzten zur Testung vor Ort. Des Weiteren vertreibt BiDa Medical den Spucktest, sowie den kurzen Nasen-Abstrich-Test, FFP2 und FFP3 Masken.

Zwei Minuten am Lollipop nuckeln

Beide Unternehmer haben zu den bisherigen Kunden noch Schulen im Visier, wie Daral erklärt. „Zwei Minuten nuckeln und 15 Minuten warten. Mehr braucht es nicht. Perfekt für Schulen“, meint er, während BiDa-Gründer Biniaurishvili darauf hinweist, dass trotz des unglaublichen Erfolges in so kurzer Zeit sein altes Herzensprojekt WOTA, nicht tot sei. „Im Sommer wird es weiter gehen“, sagt er und verspricht dazu zeitnah neue Informationen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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