25.09.2019

Worldtravela: NÖ. Startup bietet „digitale Flaschenpost“ an

Das Niederösterreichische Startup Worldtravela der Gründer Daniel Haas und Stefan Romstorfer erzeugt nachhaltigen Holzschmuck mit einer eingravierten Nummer. Mit dieser kann man auf der Plattform des Startups den Halsketten oder Armbändern eine Mission zuschreiben und sie "auf Reisen" schicken.
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Worldtravela, Reise, Flaschenpost
(c) Worldtravela - Gründer Daniel Haas bietet mit Worldtravela eine digitale Variante der Flaschenpost an.

Daniel Haas ruft Erinnerungen zurück an eine Zeit, als man Helium-Ballons mit Nachrichten in die Luft entließ oder eine Glasflasche mit einem Brief darin ins Meer warf. Damals hatte man jedoch weder eine Ahnung, ob die Message irgendwo ankommen würde, noch konnte man den genauen Weg, den sie zurücklegen würde, miterleben. Worldtravela aus Ulrichskirchen setzt daran an und hat die „message in a bottle“ ins 21. Jahrhundert geholt.

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Anhänger solange weitergeben, bis Ziel erfüllt ist

„Es handelt sich um Holzanhänger, Armbänder oder Halsketten, denen man ein Ziel vorgeben kann“, erklärt Haas im Gespräch mit dem brutkasten. Die ausschließlich aus österreichischem Holz hergestellten Produkte sind mit einer eingravierten Nummer versehen, mit der man online auf der Plattform eine „Mission“ festlegen kann. „Jeder, der nun diese ‚TravelID‘ online eingibt, kann bei Worldtravela einen ‚waypoint‘ erstellen, mit Text, Bild und Video – und so andere auf dem Laufenden halten, wo sich der Anhänger gerade befindet. Das Ziel ist, dass die Anhänger solange weitergegeben werden, bis die Mission erfüllt ist. Wie eine Flaschenpost“, so der Gründer.

Verschiedene Ziele

Auf der Webseite finden sich Beispiele davon, welche Ausmaße dies annehmen kann. Ein User hat etwa eine Mission aufgerufen, dass der Travel-Tag so viele Seen in Österreich wie möglich zu sehen bekommen soll. Andere wiederum rufen dazu auf, das geheime Wien zu erkunden oder den Holzschmuck bis nach Afrika zu schicken.

Mit Worldtravela neue Freunde finden

Haas stellt sich seine Kreation als Geschenk vor, das man Freunde, die auf Reisen sind, mitgibt, oder einfach irgendwo liegen lässt und abwartet, welchen Weg sie gehen wird. Der Gründer schlägt auch vor, es jemanden einfach in die Tasche zu stecken. „Dies kann man solange machen, bis das Ziel erreicht ist, oder es kann auch unendlich lange weitergehen“, sagt er. Durch das „Tracken“ der „digitalen map“, so die Idee, soll man sich auch mit den „future finders“ connecten und die einzelnen Reisestationen mitverfolgen können. „Die erste Instanz ist es, sich offline zu verbinden und dann per Tag online“, so Haas.

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Custom-Branding für Unternehmen

Neben diesem Vorhaben bietet Worldtravela für Unternehmen auch „custom-branding“ an: „Für Firmen, die ein neues Marketing-Mittel ausprobieren wollen. Der Anhänger mit Firmen-Logo führt in diesem Fall nicht mehr auf die Missions-Seite, sondern auf die Unternehmenshomepage oder auf ein eigens erstelltes Video. Dies funktioniert mittels einem ShortURL-System, wo Kunden zu einem Link der Wahl geschickt werden können“, erklärt Haas.

Doppelt getaggt

Auch ein „Paar-/Freundschaftsarmband“ mit doppelt-getaggter ID ist in Planung, damit Leute in Fernbeziehungen oder Freunde, die Kontinente trennen, ebenfalls in Kontakt bleiben können. Man kann das eigene „Profil“ sowohl öffentlich als auch auf privat stellen.

Kooperation mit Caritas Innsbruck

Gefertigt werden die hölzernen Schmuckstücke in Kooperation mit der Caritas. „Wir kooperieren bei den Anhängern mit einem sozialen Projekt der Caritas Innsbruck namens Abrakadabra, wo Suchtkranken die Möglichkeit gegeben wird in Werkstätten zu arbeiten“, erzählt Haas.

Beta-Phase im Laufen

Aktuell befindet sich das eigenfinanzierte Unternehmen in eine „public-Beta-Testphase“ und versucht seinen Bekanntheitsgrad auf Facebook und per Promo-Videos zu steigern. „Unser Produkt ist schwer zu erklären und funktioniert wohl am besten, wenn man es ausprobiert“, sagt Haas: „Flaschenpost 2.0 ist wohl die treffendste Bezeichnung für unser Projekt“.


⇒ Zur Website des digitalen Flaschenpost-Startups

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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