06.03.2018

World Summit Awards: „Es muss nicht immer ‚high-performing‘ sein“

Interview. Peter A. Bruck ist einer der Initiatoren und ehrenamtlicher Obmann der World Summit Awards, die seit 2003 jährlich stattfinden. Dieses Jahr ist das Haupt-Event, der WSA Global Congress erstmals in Wien zu Gast.
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World Summit Awards
(c) World Summit Awards

Der World Summit Award Global Congress wurde bereits in der Schweiz, Tunesien, Italien, Mexiko, Kanada, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Sri Lanka und Brasilien veranstaltet. Erstmals findet das Event, das jährlich besonders innovative und digital herausragende Lösungen mit positiver Bedeutung für die Gesellschaft auszeichnet, im WSA-Gründungsland Österreich statt. Von 20. bis 22. März 2018 soll nun das Wiener Rathaus zu einem Ort für Inspiration und interkulturellen Erfahrungsaustausch mit Fokus auf digitaler Innovation mit gesellschaftlichem Mehrwert werden. Wir sprachen hierzu mit Peter A. Bruck, Chairperson im World Summit Awards Board of Directors, über die Entwicklung des WSA, die Bedeutung gesellschaftlichen Impacts und was die WSA nach 15 Jahren nach Wien brachte.

+++ World Summít Award Global Congress 2018 +++


Wie würden Sie die Idee hinter den World Summit Awards zusammenfassen?

Die UNO hat 2003 einen Weltgipfel zur Informationsgesellschaft veranstaltet. Die Idee war und ist, von der Informations- zu einer Wissensgesellschaft zu kommen, indem wir die besten Produzenten und Entwickler von digitalem interaktiven Content weltweit auswählen, prämieren und vernetzen. Kriterium ist der gesellschaftliche Mehrwert, das Schließen von digitalen Klüften und die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der UNO. Der WSA ermöglicht somit einen Wissenstransfer und Austausch von Best-Practice-Lösungen weltweit.

„Impact“ ist einer der meistgenutzten Begriffe im Startup-Bereich. Wie kann man zwischen Buzzword und tatsächlichem gesellschaftlichen Potenzial unterscheiden?

Bei den World Summit Awards geht es um einen positiven sozialen Impact. Die Entwicklungen in jüngster Zeit mit Fake News, populistischen Wählermobilisierungen, Hass-Postings, online Mobbing und Cyber-Attacken zeigen die negativen Seiten von digitaler Kreativität und globaler Verfügbarkeit. Der WSA ist daher heute noch wichtiger als zu Beginn 2003.

Sozialen oder gesellschaftlichen Impact erreichen wir, wenn für Probleme und Herausforderungen in der Gesellschaft neue innovative Lösungsansätze gefunden werden. Wenn nicht der schnelle Cash zählt, sondern der nachhaltige Nutzen für möglichst viele Menschen. Wenn innovative Lösungen für lokale Probleme gefunden werden, mit Einbindung der entsprechenden Interessensvertretungen.

„Digitale Technologie muss nicht komplex oder ‚high performing‘ sein, um Leben zu retten und einen wirklichen Unterschied zu machen.“

Peter A. Bruck - World Summit Award
(c) Helge Kirchberger: Peter A. Bruck

Lassen Sie mich ein Beispiel geben. In Kamerun ist die pränatale Versorgung und Aufklärung in weiten Landstrichen völlig unzulänglich und die Sterberate von Neugeborenen und Müttern immens hoch. WSA Young Innovators Gewinner „GiftedMom“ hat eine App-Lösung entwickelt. Müttern wird korrekte medizinische Information zu Geburt und Schwangerschaft geboten, sie werden mit Ärztinnen und Ärzten in Kontakt gebracht und mithilfe eines SMS-Services an wichtige Termine erinnert. Digitale Technologie muss nicht komplex oder „high performing“ sein, um Leben zu retten und einen wirklichen Unterschied zu machen. Sie muss sich am Bedarf, an der Not orientieren.
So verstehen wir und der WSA den Begriff Impact. Gesellschaftliches Potenzial lässt sich vielfach nicht in Zahlen erfassen, sondern im Erwirken von positiver und vor allem nachhaltiger gesellschaftlicher Veränderung.

Den WSA gibt es seit 15 Jahren. Sie waren als Initiator von Beginn an dabei. Wie hat er sich in der Zeit entwickelt?

2003 wurden die World Summit Awards im Rahmen des UNO-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft als österreichische Initiative ins Leben gerufen, durchgeführt vom ICNM, im Auftrag der Bundesregierung und in Zusammenarbeit mit vielen Akteuren in Österreich. Wir haben mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 40 Ländern begonnen, es sind schon nach einem Jahr 136 gewesen. Mittlerweile ist der WSA in 180 Ländern aktiv. Ein globales Netzwerk aus IKT-Experten führt lokal die Vorentscheide für den globalen Wettbewerb durch. Dadurch kann der WSA auch eine einzigartige Vielfalt an Lösungen präsentieren. Waren in den ersten Jahren die Preisträger noch oft große Firmen oder Regierungsorganisationen, kommen mittlerweile 70 Prozent der prämierten Innovationen von Startups, Social Ventures und innovativen Unternehmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und das Netzwerk haben sich auch insgesamt verjüngt.

Von einem politisch initiierten Projekt mit dem Auftrag, über e-Content Best Practices weltweit zu berichten, hat sich der WSA durch enge Kooperation mit Organisationen der Vereinten Nationen und der strategischen Ausrichtung nach den UN SDG’s in ein weltweit anerkanntes Qualitätssiegel für digitale Innovation entwickelt. Begonnen als UNO-Beitrag Österreichs haben sich die World Summit Awards zu einem weltweiten Netzwerk von Menschen, die mit IKT positive Veränderung erwirken wollen, entwickelt.

Was war in der Zeit das für Sie spannendste Projekt?

Das spannendste am WSA ist nicht ein einzelnes Projekt, sondern die Vielfalt und der Innovationsreichtum der Projekte jedes Jahr. Es zeigt, wie eine einfache SMS basierte Lösung in einem Land in Afrika einen ähnlichen gesellschaftlichen Impact erzielen kann, wie eine auf künstlicher Intelligenz basierte App in Europa. Der kreative Umgang mit IKT und die kreative Vielfalt der Lösungen öffnen einem jedes Jahr wieder die Augen. Ich sehe den WSA, den ich als ehrenamtlicher Obmann in meiner Freizeit leite, als Inspirations- und Wissensquelle und lerne durch die Projekte jedes Jahr, was weltweit an Neuem kreiert und entwickelt wird.

Wie kommt es, dass der WSA dieses Jahr erstmals in Wien stattfindet?

Die World Summit Awards sind eine globale Initiative im Rahmen der UNO. Das hat zur Folge, dass wir bis jetzt in über 32 Ländern mit unseren Events waren. Es geht auch darum, möglichst viele Regionen zur Zielerreichung zu involvieren. Im fünfzehnten WSA Jahr ist Österreich an der Reihe, dank der Einladung der Stadt Wien.

„Wien, als Smart City, Digital City aber auch Social City passt perfekt zum WSA.“

Wien, als Smart City, Digital City aber auch Social City passt perfekt zum WSA und ich freue mich auf viele langfristige nachhaltige Partnerschaften, die daraus entstehen werden.

Warum werden die Gewinner so lange vorab öffentlich bekanntgegeben?

Beim WSA geht es um nachhaltige Netzwerkbildung und Kooperationsmöglichkeiten, nicht nur um einen Abend im Scheinwerferlicht. 45 Gewinnerteams bringen ihre Freude und Aufregung gerne nach Wien. Sie gewinnen von und durch einander. Unser Fokus liegt nicht auf Publicity für den WSA, sondern darum, den Gewinnern die Möglichkeit zu geben, sich für ihre Teilnahme vorzubereiten und ihre eigene PR umsetzen zu können. Zudem ermöglicht der WSA dadurch immer einen aktuellen Überblick über die kreative Entwicklung im interaktiven Content Bereich.

Sie haben mit KnowledgeFox selber ein Startup gegründet und verkauft. Haben sie schon ein neues persönliches Startup-Projekt?

Die Erfindung und die Entwicklung des MikroLernens haben einen völlig neuen Ansatz für den persönlichen, zertifizierbaren Wissenserwerb gebracht. An diesem Ansatz arbeite ich auch nach Verkauf des Startups weiter. Wir fokussieren uns auf das informelle, Social Media basierende Lernen. Das ist ein anderer Zugang unter Verwendung eines ähnlichen methodischen Ansatzes.
Im Moment liegt aber mein Fokus auf meiner Arbeit als Chief Researcher und CEO der Research Studios Austria GmbH, darauf weitere Innovationen von den Universitäten als Startups in den Markt zu bringen und meine gesammelten Erfahrungen aus dem erfolgreichen Startup und Merger & Akquisition Prozess einzubringen. Zudem arbeiten wir natürlich intensiv an der Weiterentwicklung des WSA.

+++ Wiener EduTech-Startup KnowledgeFox komplettiert Exit an Bonnier +++


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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