22.03.2024
HANDBUCH FÜR GRÜNDER:INNEN

Was Gründer:innen rund um ClimateTech-Hardware wissen müssen

Die VC-Gesellschaften Speedinvest, Planet A und Norrsken haben die europäische ClimateTech-Szene durchleuchtet. Herausgekommen ist ein Handbuch für Gründer:innen und Investor:innen.
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Jessica Burley (Planet A), Christian zu Jeddeloh (Norrskin), Sophia Escheu (Speedinvest), Kim Dang (Planet A) v.l (c) Communications & Network Consulting AG
Jessica Burley (Planet A), Christian zu Jeddeloh (Norrskin), Sophia Escheu (Speedinvest), Kim Dang (Planet A) v.l (c) Communications & Network Consulting AG

Mit einem neuen Handbuch wollen die VCs Speedinvest, Planet A und Norrsken Gründer:innen eine Hilfestellung beim Einstieg im ClimateTech-Hardware geben. So sollen typische Fehler vermieden und der Blick auf potenzielle Probleme geschärft werden. Insgesamt wurden für das Handbuch 118 Investor:innen und 142 Gründer:innen interviewt und historische Daten ausgewertet.

Finanzierungslücke von 6,6 Mrd. Euro

Im Handbuch führen die Autor:innen aktuelle Herausforderungen an. Demnach gibt es allein in Deutschland im Hardwarebereich von ClimateTech eine Finanzierungslücke von 6,6 Mrd. Euro, bei vollständiger Finanzierung von 2,2 Mrd. Euro im Jahr 2022. Diese Zahlen sind allein aufgrund der Größe des Nachbarn nicht eins zu eins auf Österreich übertragbar. Allerdings kann man davon ausgehen, dass es auch in Österreich, zumindest in der Relation, eine ähnliche klaffende Lücke zwischen realisierten und ausstehenden Investitionen gibt.

Die Autor:innen des Handbuchs definieren als ClimateTech-Hardware eine umfassende Reihe von Technologien und Innovationen, die auf physikalischen Systemen oder Produkten basieren, um der Klimakrise entgegenzuwirken. Darunter fallen beispielsweise Elektrofahrzeuge, Solarzellen oder Zukunftstechnologien wie Direct-Air-Capture und Carbon-Storage.

Obwohl die Zukunft grüner werden muss und sich auch das Wirtschaften immer mehr in diese Richtung verlegt, ist es für Gründer:innen noch immer schwer, an das notwendige Kapital zu gelangen. Wieso?

Hardware ist teuer

Nicht wirklich verwunderlich, aber ein Punkt der vielen Gründer:innen nicht bewusst ist und einen Rattenschwanz mit sich bringt, sind die Kosten. Hardware vs. Software. Für viele Kapitalgeber:innen fällt die Investitionsentscheidung bei Software einfacher. Die Entwicklungs- und Betriebskosten sind gering, was dazu führt, dass der Einstieg leichter fällt. Außerdem lassen sich besonders SaaS-Startups gut skalieren und an die Nachfrage anpassen, ohne hohe Kosten zu verursachen. Das ist bei Hardware ganz grundsätzlich anders.

Nach den Autor:innen ist ein zusätzlicher Faktor, der insbesondere bei VCs für Abneigung in den Sektor sorgt, eine Unwissenheit in der technischen Expertise. Bei der Umfrage gaben 49 Prozent der Investor:innen an, dass es ihnen in dem Bereich an wissenschaftlichem Fachwissen mangelt, und weitere 33 Prozent gaben an, dass es ihrem Team an technischem Fachwissen fehlt.

Wie man mit Klimahardware überzeugt

Investor:innen von sich und seinem Unternehmen zu überzeugen, ist generell als Startup essentiell. Besonders gilt das aber im Hardwarebereich und darüber hinaus noch für ClimateTech, weil das Geld hier besonders straff sitzt. Für über 37 Prozent der befragten Investor:innen sind das Geschäftsmodell und die langen Vertriebszyklen Gründe, nicht in Hardware-Unternehmen zu investieren.

An der Stellschraube Vertriebszyklen ist wohl oder übel schwer zu drehen. Was es gerade im ClimateTech-Bereich für Hardwaregründer:innen besonders wichtig macht, sich einen gutes Businessmodell zu überlegen. Dabei sollte dieses schon in der Frühphase des Startups sehr detailliert durchdacht und auch mögliche Probleme definiert werden. So zeigen Gründer:innen einerseits, dass die auch Herausforderungen mitdenken und können im Ernstfall schneller reagieren, weil sie sich schon mit Lösungenansätzen beschäftigt haben.

Außerdem ist es gerade in diesem Geschäftsumfeld wichtig, sich an den Pain Points der Branche und Bedürfnissen der Kund:innen zu orientieren. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Vision einer klimafreundlichen Zukunft klar zu definieren und zu kommunizieren.

Oder, wie es das Handbuch es etwas poetischer formuliert:

Es ist nichts falsch daran, „nur“ Geräte zu verkaufen, aber in vielen Fällen bleibt viel Wert auf dem Tisch, wenn man keine „Branchenvision“ entwickelt und das Geschäftsmodell entsprechend anpasst. Was am Ende für das Klima zählt, sind Geschwindigkeit und Skalierung.

Building and scaling climate hardware: A playbook

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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