05.12.2019

Kapsch steigt bei Wiener Startup WorkHeld ein und übernimmt Grazer Evolaris

Kapsch BusinessCom beteiligt sich mit zehn Prozent am Wiener Startup Tablet Solutions mit seinem Produkt WorkHeld und übernimmt das Grazer Unternehmen Evolaris Next Level, an dem man bereits zuvor beteiligt war.
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Kapsch steigt bei WorkHeld ein und übernimmt Evolaris
(c) Tablet Solutions: Das Management-Team hinter WorkHeld - Benjamin Schwärzler und Christine Geier

Bereits seit März arbeite man bereits mit dem Wiener Startup Tablet Solutions mit seiner Lösung WorkHeld zusammen, nun habe man zehn Prozent des Unternehmens gekauft, verkündet Kapsch BusinessCom in einer Aussendung. WorkHeld ist eine Plattform für produktive Auftragsabwicklung von Montage-, Instandhaltungs- und Serviceprozessen. Es bildet alle Schritte – von Auftragszuteilung über Dokumentation bis zur Unterschrift – digital ab. Zusätzlich erfasst das System per Spracheingabe Arbeitszeiten, Mängel und Messwerte.

+++ aktuelle Startup-Investments +++

WorkHeld: „Ist natürlich das Traumszenario“

„Für uns als Startup ist es natürlich das Traumszenario, wenn man eine Lösung entwickelt und einen Partner mit langjähriger Expertise für ICT und Security und entsprechendem Markt-Know How mit an Bord hat“, kommentiert Benjamin Schwärzler, Gründer und CEO von Tablet Solutions. Man wolle das Kapital in die Weiterentwicklung der Plattform investieren. Langfristig sollen das Investment und die damit verbundene Partnerschaft dabei helfen, zum europäischen Marktführer aufzusteigen.

Kapsch BusinessCom: Übernahme von Evolaris Next Level

Zeitgleich mit dem WorkHeld-Deal verkündete Kapsch BusinessCom auch die gänzliche Übernahme des Grazer Unternehmens Evolaris Next Level, an dem man bereits seit vier Jahren mit 45 Prozent beteiligt war. Das Unternehmen entwickelt vor allem digitale Assistenzsysteme im Bereich Augmented Reality. Die Systeme kommen in Produktion, Logistik und im Servicebereich zum Einsatz und unterstützen beispielsweise bei der Reparatur und Wartung von Maschinen. Mit Evolaris adressiere man bereits den gesamten DACH-Raum, heißt es von Kapsch.

„Unmittelbarer Einfluss auf die Weiterentwicklung der Unternehmen“

„Die Zusammenarbeit mit Evolaris und Tablet Solutions hat in vielen Projekten so gut geklappt, dass wir merkten, es ist an der Zeit diese Partnerschaften zu intensivieren“, kommentiert Kapsch-Vorstandsmitglied Jochen Borenich. Durch die Beteiligung habe Kapsch unmittelbaren Einfluss auf die Weiterentwicklung der Unternehmen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Kapsch steigt bei Wiener Startup WorkHeld ein und übernimmt Grazer Evolaris

Bereits seit März arbeite man bereits mit dem Wiener Startup Tablet Solutions mit seiner Lösung WorkHeld zusammen, nun habe man zehn Prozent des Unternehmens gekauft, verkündet Kapsch BusinessCom in einer Aussendung. WorkHeld ist eine Plattform für produktive Auftragsabwicklung von Montage-, Instandhaltungs- und Serviceprozessen. Zeitgleich mit dem WorkHeld-Deal verkündete Kapsch BusinessCom auch die gänzliche Übernahme des Grazer Unternehmens Evolaris Next Level, an dem man bereits seit vier Jahren mit 45 Prozent beteiligt war. Das Unternehmen entwickelt vor allem digitale Assistenzsysteme im Bereich Augmented Reality. Mit Evolaris adressiere man bereits den gesamten DACH-Raum, heißt es von Kapsch. Durch die Beteiligung habe Kapsch unmittelbaren Einfluss auf die Weiterentwicklung der Unternehmen.

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Kapsch steigt bei Wiener Startup WorkHeld ein und übernimmt Grazer Evolaris

Bereits seit März arbeite man bereits mit dem Wiener Startup Tablet Solutions mit seiner Lösung WorkHeld zusammen, nun habe man zehn Prozent des Unternehmens gekauft, verkündet Kapsch BusinessCom in einer Aussendung. WorkHeld ist eine Plattform für produktive Auftragsabwicklung von Montage-, Instandhaltungs- und Serviceprozessen. Zeitgleich mit dem WorkHeld-Deal verkündete Kapsch BusinessCom auch die gänzliche Übernahme des Grazer Unternehmens Evolaris Next Level, an dem man bereits seit vier Jahren mit 45 Prozent beteiligt war. Das Unternehmen entwickelt vor allem digitale Assistenzsysteme im Bereich Augmented Reality. Mit Evolaris adressiere man bereits den gesamten DACH-Raum, heißt es von Kapsch. Durch die Beteiligung habe Kapsch unmittelbaren Einfluss auf die Weiterentwicklung der Unternehmen.

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Kapsch steigt bei Wiener Startup WorkHeld ein und übernimmt Grazer Evolaris

Bereits seit März arbeite man bereits mit dem Wiener Startup Tablet Solutions mit seiner Lösung WorkHeld zusammen, nun habe man zehn Prozent des Unternehmens gekauft, verkündet Kapsch BusinessCom in einer Aussendung. WorkHeld ist eine Plattform für produktive Auftragsabwicklung von Montage-, Instandhaltungs- und Serviceprozessen. Zeitgleich mit dem WorkHeld-Deal verkündete Kapsch BusinessCom auch die gänzliche Übernahme des Grazer Unternehmens Evolaris Next Level, an dem man bereits seit vier Jahren mit 45 Prozent beteiligt war. Das Unternehmen entwickelt vor allem digitale Assistenzsysteme im Bereich Augmented Reality. Mit Evolaris adressiere man bereits den gesamten DACH-Raum, heißt es von Kapsch. Durch die Beteiligung habe Kapsch unmittelbaren Einfluss auf die Weiterentwicklung der Unternehmen.

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Bereits seit März arbeite man bereits mit dem Wiener Startup Tablet Solutions mit seiner Lösung WorkHeld zusammen, nun habe man zehn Prozent des Unternehmens gekauft, verkündet Kapsch BusinessCom in einer Aussendung. WorkHeld ist eine Plattform für produktive Auftragsabwicklung von Montage-, Instandhaltungs- und Serviceprozessen. Zeitgleich mit dem WorkHeld-Deal verkündete Kapsch BusinessCom auch die gänzliche Übernahme des Grazer Unternehmens Evolaris Next Level, an dem man bereits seit vier Jahren mit 45 Prozent beteiligt war. Das Unternehmen entwickelt vor allem digitale Assistenzsysteme im Bereich Augmented Reality. Mit Evolaris adressiere man bereits den gesamten DACH-Raum, heißt es von Kapsch. Durch die Beteiligung habe Kapsch unmittelbaren Einfluss auf die Weiterentwicklung der Unternehmen.

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Kapsch steigt bei Wiener Startup WorkHeld ein und übernimmt Grazer Evolaris

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