11.10.2018

Worauf bei der Wahl des Firmenwortlauts zu achten ist

Mag. Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz, informiert. Wie viel rechtlichen Spielraum habe ich als Jungunternehmer bei der Firmenwortlautfindung? Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2007 das Gesetz gelockert. Es ist prinzipiell jede Firma (auch Fantasiefirmen) zulässig, sofern der Firmenwortlaut Kennzeichnungskraft für das Unternehmen besitzt, Unterscheidungskraft zu anderen Firmen hat und keine Angaben enthält, die zur Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens geeignet sind. Ob der gefundene Firmenwortlaut gegen Wettbewerb-, Urheber- oder Markenrechte verstößt oder in fremde Namensrechte eingreift, wird hierbei vom Firmenbuch nicht geprüft.
/artikel/worauf-bei-der-wahl-des-firmenwortlauts-zu-achten-ist

Was muss ich beim Firmenwortlaut beachten?

Die Firma muss Kennzeichnungskraft besitzen, das heißt sie muss zur Individualisierung geeignet sein. Reine Branchen- oder Gattungsbezeichnungen (zB Software-GmbH) sind unzulässig. Weiters muss sie sich von allen am selben Ort oder Gemeinde bestehenden und im Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (Unterscheidungskraft). Hierbei ist auf den Gesamteindruck des Firmenwortlautes, auch in Verbindung mit der Tätigkeit des Unternehmens Rücksicht zu nehmen. Auch darf die Firma im Geschäftsverkehr zu keinen falschen Vorstellungen führen und gegen das Irreführungsverbot verstoßen. So darf zB ein Unternehmen, das Häuser baut, sich nicht Autohaus GmbH nennen.

+++ Was, wenn der Co-Founder stirbt? +++

Gibt es DOs & DON‘Ts?

Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen. Sowohl Personen-, als auch Sach- oder Fantasiefirmen sind zulässig: Jedoch können gewisse Firmenwortlaute bzw. -zusätze zu Problemen führen (zB österreichisch, international etc.) oder bestimmten Branchen vorbehalten sein (zB Geldinstitut, Bank etc.). Es ist deshalb sehr wichtig, sich rechtzeitig bei Rechtsberatern zu informieren.

Was, wenn es bereits eine Firma mit dem von mir angestrebten Namen gibt?

Sollte meine gewählte Firma bereits am Ort bzw. in der Gemeinde meines Unternehmens existieren, kann nur ein anderer Firmenwortlaut oder die Verlegung des Unternehmens an einen anderen Ort oder eine andere Gemeinde die Lösung sein.

+++ Brutkasten Service Hours: vier Startups erhielten rechtliche Beratung vom Notar +++

Was sind Regelungen bezüglich Domain?

Eine Domain kann gleich wie eine Firma gegen Wettbewerb-, Urheber- oder Markenrechte verstoßen oder in fremde Namensrechte eingreifen. Dies sollte schon im Zuge der Gründung des Unternehmens berücksichtigt werden, da auch die widerrechtliche Verwendung von Domains zu Schadenersatzansprüchen und Unterlassungsklagen führen kann. Auch hier ist zu empfehlen, sich rechtzeitig bei Rechtsberatern wie insbesondere Notaren zu informieren.


Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar ist kostenlos. Zur Webseite

Eine Information der ÖGIZIN GmbH


Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz und Martin Mössler, der CEO von Science Park Graz, live von der Workshopreihe: Unternehmen richtig gründen

Thema Stammkapital und seine Konsequenzen

 

Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz und Martin Mössler, der CEO von Science Park Graz, live von der gemeinsamen Eventreihe mit der Notariatskammer für Steiermark, “Unternehmen Richtig Gründen”, über das Thema Stammkapital und seine Konsequenzen!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 13. Juni 2018

Thema Absicherung der Gesellschaft mit Vorkaufs- und Aufgriffsrechten

Live vom Science Park in Graz

Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz und Martin Mössler, der CEO von Science Park Graz, live von der Eventreihe mit der Steirischen Notariatskammer Workshop: Unternehmen richtig gründen über das Thema Absicherung der Gesellschaft mit Vorkaufs- und Aufgriffsrechten.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 19. September 2018

 

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Das Ohana Gründer-Trio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana
Das Ohana Gründertrio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana

Ohana ist eine Kinderschutz-App von Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda. Kurz nach der Gründung 2022 investierten die Runtastic-Gründer rund um Florian Gschwandtner mit ihrer Beteiligungsgesellschaft 8eyes einen nicht näher genannten Betrag in das Startup (brutkasten berichtete). Im Jahr darauf holte man Hansi Hansmann an Bord, welcher ein siebenstelliges Investment mitfinanzierte. 2025 folgte eine Partnerschaft mit Drei. Nun lanciert Swisscom mit Kids Security eine neue App für digitale Kindersicherheit. Die Technologie dahinter stammt vom österreichischen Unternehmen Ohana.

Ohana setzt auf Inklusion und Transparenz

Für ihre neue App Kids Security liefert und betreibt Ohana die Grundlage des neuen Angebots der größten Schweizer Telekommunikationsanbieterin. Sie soll konkret Familien bei einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Smartphone und Internet unterstützen. Die plattformübergreifende Technologie verbindet dabei technische Schutzfunktionen mit einem Ansatz, der auf Transparenz, Medienkompetenz und die aktive Einbindung von Kindern setzt.

Kids Security ermöglicht Eltern unter anderem, Bildschirmzeiten zu strukturieren, Apps und Online-Inhalte zu verwalten sowie Einblicke in die Gerätenutzung ihrer Kinder zu erhalten. Dabei setzt die Lösung nicht auf reine Kontrolle: Kinder werden aktiv eingebunden, Regeln und Einstellungen bleiben für sie nachvollziehbar und Familien werden dabei unterstützt, gemeinsam einen gesunden Umgang mit digitalen Medien zu entwickeln.

Neues Handlungsfeld für Telekommunikationsanbieter

„Telekommunikationsanbieter begleiten Familien jeden Tag in der digitalen Welt. Damit sind sie auch in einer besonderen Position, Eltern und Kinder dabei zu unterstützen, sich sicher und selbstbestimmt darin zu bewegen“, sagt Orgler, Geschäftsführer von Ohana. „Dass Swisscom digitale Kindersicherheit als Teil des eigenen Angebots aufgreift, zeigt, welche Bedeutung das Thema mittlerweile hat.“

Smartphones, Social Media und Gaming sind längst fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie ihre Kinder schützen können, ohne ihre Privatsphäre übermäßig einzuschränken, heißt es in der Presseaussendung. Für Telekommunikationsanbieter entsteht laut Ohana damit ein neues Handlungsfeld: Neben Konnektivität und Zugang zur digitalen Welt gewinnt auch die Frage an Bedeutung, wie Familien bei der sicheren Nutzung unterstützt werden können.

Ohana-Founder: „Ein Meilenstein“

„Swisscom ist für uns eine wichtige Partnerin und der Launch von Kids Security ein großer Meilenstein“, so Orgler weiter. „Digitale Kindersicherheit wird für Telekommunikationsanbieter zunehmend zu einem Thema, an dem sie nicht mehr vorbeikommen. Wer Familien Zugang zur digitalen Welt bietet, muss sich auch damit auseinandersetzen, wie Kinder diese sicher und gesund nutzen können. Swisscom geht diesen Schritt jetzt und wir sind überzeugt, dass weitere Anbieter folgen werden.“

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