20.05.2021

Das braucht es für mehr Frauen in der IT-Branche

Die VÖSI-Plattform WOMENinICT identifizierte mittels Umfrage die vier Hauptgründe für den geringen Frauen-Anteil in der IT.
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Die WOMENinICT-Gründerinnen (v.l.o.n.r.u.): Gerlinde Macho, Brigitte Rafael, Salomé Wagner, Orsolya Nemeth, Christine Wahlmüller und Bettina Hainschink
Die WOMENinICT-Gründerinnen (v.l.o.n.r.u.): Gerlinde Macho, Brigitte Rafael, Salomé Wagner, Orsolya Nemeth, Christine Wahlmüller und Bettina Hainschink | (c) WOMENinICT

Ein Frauen-Anteil von 20 Prozent im gesamten Unternehmen und weniger als zehn Prozent in den spezifischen IT-Berufen – das ist in heimischen ICT-Unternehmen der Normalfall. Das Problem des geringen Frauenanteils in der IT-Branche ist altbekannt. Den nächsten Anlauf zu ergründen, woran das liegt und was dagegen getan werden kann, machte nun WOMENinICT. Dabei handelt es sich um eine im Februar 2020 von sechs Frauen aus der Branche gegründete unabhängige Plattform im Verband Österreichischer Software Industrie (VÖSI).

Dazu wurde im November und Dezember 2020 eine Umfrage unter 51 Frauen aus der ICT-Branche mittels Fragebögen und qualitativen Einzelgesprächen durchgeführt. In der Auswertung identifizierte WOMENinICT vier konkrete Problemfelder: Fehlende Frühförderung in der Schule, eine negative Einstellung im sozialen Umfeld (etwa dezidiertes Abraten und problematische Klischees), fehlende (de facto) Gleichstellung in den Unternehmen (z.B. Gender Pay Gap und Übergehung bei Beförderungen) und ein Mangel an weiblichen Rolemodels in IT-Berufen.

WOMENinICT: 3 konkrete Maßnahmen für mehr Frauen in der IT-Branche

Aus diesen Problemen leitet WOMENinICT drei konkrete Maßnahmen-Vorschläge ab:

1. Mehr Informatik-Unterricht an Schulen
Die Mehrheit der Befragten wünscht sich, dass alle Schülerinnen und Schüler zumindest ein bis zwei Jahre verpflichtend programmieren lernen sollen. Gleichzeitig wird eine spielerische Vermittlung von informatischem Grundwissen („Computational Thinking“) schon für die Volksschule vorgeschlagen.
2. Sichtbarmachen von Frauen
Mehr Rolemodels und Vorbilder. Hier seien die Unternehmen selbst gefordert, ihre Mitarbeiterinnen vor den Vorhang zu holen: Als Sprecherinnen bei Konferenzen, als Projektleiterinnen, bei PR-Maßnahmen, bei Schnuppertagen im Unternehmen oder beim IT-Recruiting als Vorbilder.
3. Gender Equity und Diversity: Unternehmen seien gefordert, für echte Gleichberechtigung, gleiche Bezahlung für gleiche Jobs unabhängig von Geschlecht und Diversität in Teams zu sorgen. „Gleichzeitig sollten Frauen gezielt in ihren Karriere- Entwicklung gefördert werden und nicht – etwa bedingt durch Karenzpausen oder Teilzeit-Tätigkeiten – aufs Abstellgleis geschoben werden“, so WOMENinICT.

Zum ersten Punkt Schulen konkretisiert WOMENinICT-Mitgründerin Salomé Wagner: „ICT umfasst auch die Kommunikation über die Problemlösung und Weiterentwicklung bestehender Technologien, die im Team erarbeitet werden. Diese Team- und Lösungskompetenz gehört bereits ab der frühen Schulzeit bewusst gefördert, denn ICT bietet mehr als Technik“. Zum zweiten Punkt sagt Mitgründerin Christine Wahlmüller: „Wir brauchen noch viel mehr weibliche Vorbilder, die Mädchen zeigen, was möglich ist. Und wir brauchen viel mehr an Aufklärung und Information für Schülerinnen, Eltern, Lehrer und Bildungsberater. Es fehlt einfach an Wissen, welche IT-Berufe es gibt und dass diese selbstverständlich auch von Frauen erlernt und ausgeübt werden können“.

Als konkrete eigene Schritte startet die Plattform im Juni das Mentoring-Programm „GRACE“, bei dem die sechs Gründerinnen selbst zu Verfügung stehen und setzt im Herbst eine Rolemodel-Eventreihe fort, in der Frauen aus dem ICT-Bereich ihren Job, ihren Werdegang und Arbeitsalltag vorstellen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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