28.03.2019

Wollke: REWE Deutschland listet bald wiederverwendbare Bio-Slipeinlage

Top 10 Greenstarter 2019. Die Sexualpädagogin Sabine Fallmann-Hauser ist mit ihrem Startup Wollke, mit der waschbaren, bunten Slipeinlage Meine Wollke aus Fairtrade-Biobaumwolle, bereits erfolgreich im heimischen Einzelhandel. Die Internationalisierung steht bevor.
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Meine Wollke-Gründerin Sabine Fallmann-Hauser
(c) Ludwig Fahrnberger: Meine Wollke-Gründerin Sabine Fallmann-Hauser

Hochgerechnet nutzt eine Frau im Laufe ihres Lebens rund 17.000 Slipeinlagen, Tampons oder Binden. Dabei sind viele Frauen mit den gängigen Produkten für die Monatshygiene unzufrieden, wie Sabine Fallmann-Hauser in ihrer Arbeit als Sexualpädagogin und Beraterin feststellte. „Einerseits möchten viele Frauen weder Plastik noch Chemie an ihrer sensibelsten Zone tragen. Anderseits verursachen Einweg-Slipeinlagen Unmengen an Müll“, sagt Fallmann-Hauser. Weil sie am Markt keine Alternative fand, ging sie selbst unter die Gründerinnen. Mit ihrem Startup produziert sie in St. Pölten und Klagenfurt die waschbare, bunte Slipeinlage Meine Wollke aus Fairtrade-Biobaumwolle.

+++ Greenstart 2018: Das sind die Top 10 +++

Konsequente Fairness und Nachhaltigkeit bei Laura, Emma und Co.

Die Prinzipien Fairness und der Nachhaltigkeit zieht die Gründerin in ihrem Unternehmen durch. Die „Wollken“ werden von am Arbeitsmarkt benachteiligten Frauen hergestellt. Sie sind waschbar und frei von Chemikalien und Duftstoffen. Auch bei der Verpackung kommt Meine Wollke ohne Plastik aus. Die bunten Slipeinlagen stecken in Papierschiffchen, die mit nützlichen Informationen zu gesunder Monatshygiene beschriftet sind. Bei der Namensgebung legt Fallmann-Hauser Wert auf einen persönlichen Touch. Die „Wollken“ heißen je nach Design Laura, Emma, Flora, Paula oder Clara. Seit kurzem sind sie auch in den Versionen „mini“ und „String“ erhältlich.

Expansion nach Deutschland und Kroatien steht bevor

Dass der Markt auf ihr Produkt gewartet hat, hat Fallmann-Hauser inzwischen mehrfach bewiesen. Einen entscheidenden Push gab dabei ein Auftritt in der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen im vergangenen Jahr. Dank „BIPA Startup Ticket“ ist Meine Wollke in 220 österreichischen Filialen der Drogerie-Kette erhältlich. Mit dem hinter BIPA stehenden REWE-Konzern treibt das Startup auch die Internationalisierung voran. Der Marktstart bei REWE Deutschland und BIPA Kroatien steht bevor. Das nächste Ziel ist der Rollout am  gesamten Kontinent. „Natürlich haben die Frauen in anderen europäischen Ländern dieselben Probleme mit Hautunverträglichkeiten und Allergien durch Inhaltsstoffe herkömmlicher Slipeinlagen“, sagt Gründerin Fallmann-Hauser.

Meine Wollke als Top 10 greenstarter 2019

Mit ihrem Konzept schaffte sie es dieses Jahr auch unter die Top 10 des Wettbewerbs greenstart. „Das Programm hat mir bereits extrem viel gebracht. Es war wichtig, mir die Tipps abzuholen, und es sind auch Ideen für neue Kooperationen entstanden“, sagt Fallmann-Hauser. Eine anfängliche Bescheidenheit hat sie inzwischen teilweise abgelegt. „Ich hatte ursprünglich nicht vor, Unternehmerin zu werden, sondern vor allem meine Klientinnen und mein Umfeld mit einer hautfreundlichen Alternative zu versorgen. Für die Fernsehshow hatte mich mein Mann angemeldet. Heute bin ich ihm dankbar dafür“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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