03.10.2023

Wolfgang Deutschmann zieht sich operativ bei Rockets zurück und startet neue Recruiting-Plattform

Die neue Plattform taxado soll künftig Studierende im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung mit österreichischen Kanzleien zusammenbringen. Wolfgang Deutschmann, Gründer von taxado, hat uns mehr über die Ziele und Features der Plattform erzählt.
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Gründer und Geschäftsführer von taxado Wolfgang Deutschmann | (c) Katharina Schiffl

Wolfgang Deutschmann gilt in der heimischen Gründerlandschaft wohl als Prototyp eines Serienunternehmers. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute die Rockets Holding auf, die drei Crowdfunding-Plattformen umfasst. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH. Dabei handelt es sich um eine Full-Service-Agentur für Social Media Marketing. Aus dieser entstand nun die Idee zum jüngsten Projekt von Deutschmann: Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Wolfgang Deutschmann über Gründungsidee zu Taxado

„Ich habe einen zunehmenden Bedarf in der Personalsuche bei Kanzleien festgestellt, der sich in den letzten Jahren noch zugespitzt hat“, so Deutschmann über die Gründungsidee. Zudem würden sich insbesondere auch kleinere Kanzleien im Recruting schwer tun, da sie medial nicht so präsent sind wie die in der Branche bekannten Big Four.

Am Dienstag stellte der Gründer in Wien die Features der neuen Plattform vor, die am 8. November offiziell gelauncht wird. Sowohl Kanzleien als auch Talente durchlaufen ein Onboarding, in dem Kompetenzen und Interessen erhoben werden. Damit wird anschließend einen Matching-Algorithmus gefüttert, der laut Deutschmann speziell für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung entwickelt wurde.

Gleichzeitig sollen Jobsuchende von transparenten Einblicken in die Kanzleien durch Bewertungen aktueller und vergangener Mitarbeiterinnen sowie Fotos und Videos aus dem Kanzleialltag profitieren. Auch ein Stimmungsbarometer ist über die Plattform verfügbar. Dabei können Mitarbeiter:innen von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien ihren Arbeitgeber anonym bewerten.

Zielgruppe & Geschäftsmodell

Geld verdienen möchte Deutschmann mit der Plattform über „Premium-Profile“, die den Kanzleien zusätzliche Features bieten. Dazu zählt beispielsweise das Posten von offenen Jobs auf LinkedIn, die Einbindung eines Kanzlei-Videos oder das Kontaktieren von Talenten aus einem eigenen Pool. Die Premium-Variante kostet rund 600 Euro monatlich. Auf Anfragen übernimmt Taxado mit der dahinterstehenden ado New Media Agentur auch komplexere Aufgaben, wie das Produzieren von Employer-Branding-Content.

Derzeit haben sich laut Deutschmann rund 100 Kanzleien mit einem Premium-Profil vorregistiert. Zu den bereits bei taxado gelisteten Kanzleien zählen unter anderem PKF, Confis, ECA, Moore Stephens, Grant Thornton, TPA Austria, AREA Bollenberger, Rabel & Partner sowie EY Österreich. Ingesamt wurden 2.000 Kanzleien auf Basis öffentlicher Quellen wie Firmenbuch und Gewerberegister erfasst und sollen den Studierenden schon zu Beginn ein Stöbern durch die gesamte Branche ermöglichen.

Bis Jahresende sollen laut Deutschmann rund 2.000 Nutzer:innen auf der Plattform aktiv sein. Wie Deutschmann abschließend dem brutkasten verrät, hätte er sich mit 1. Juli operativ aus der Rockets Holding zurückgezogen und ist nur mehr im Advisory-Board vertreten. Geleitet wird Rockets nun von Pia Vejnik, die bereits seit vier Jahren Teil des erweiterten Managements ist, und seinem Gründungspartner Peter Garber-Schmidt.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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