03.10.2023

Wolfgang Deutschmann zieht sich operativ bei Rockets zurück und startet neue Recruiting-Plattform

Die neue Plattform taxado soll künftig Studierende im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung mit österreichischen Kanzleien zusammenbringen. Wolfgang Deutschmann, Gründer von taxado, hat uns mehr über die Ziele und Features der Plattform erzählt.
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Gründer und Geschäftsführer von taxado Wolfgang Deutschmann | (c) Katharina Schiffl

Wolfgang Deutschmann gilt in der heimischen Gründerlandschaft wohl als Prototyp eines Serienunternehmers. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute die Rockets Holding auf, die drei Crowdfunding-Plattformen umfasst. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH. Dabei handelt es sich um eine Full-Service-Agentur für Social Media Marketing. Aus dieser entstand nun die Idee zum jüngsten Projekt von Deutschmann: Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Wolfgang Deutschmann über Gründungsidee zu Taxado

“Ich habe einen zunehmenden Bedarf in der Personalsuche bei Kanzleien festgestellt, der sich in den letzten Jahren noch zugespitzt hat”, so Deutschmann über die Gründungsidee. Zudem würden sich insbesondere auch kleinere Kanzleien im Recruting schwer tun, da sie medial nicht so präsent sind wie die in der Branche bekannten Big Four.

Am Dienstag stellte der Gründer in Wien die Features der neuen Plattform vor, die am 8. November offiziell gelauncht wird. Sowohl Kanzleien als auch Talente durchlaufen ein Onboarding, in dem Kompetenzen und Interessen erhoben werden. Damit wird anschließend einen Matching-Algorithmus gefüttert, der laut Deutschmann speziell für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung entwickelt wurde.

Gleichzeitig sollen Jobsuchende von transparenten Einblicken in die Kanzleien durch Bewertungen aktueller und vergangener Mitarbeiterinnen sowie Fotos und Videos aus dem Kanzleialltag profitieren. Auch ein Stimmungsbarometer ist über die Plattform verfügbar. Dabei können Mitarbeiter:innen von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien ihren Arbeitgeber anonym bewerten.

Zielgruppe & Geschäftsmodell

Geld verdienen möchte Deutschmann mit der Plattform über “Premium-Profile”, die den Kanzleien zusätzliche Features bieten. Dazu zählt beispielsweise das Posten von offenen Jobs auf LinkedIn, die Einbindung eines Kanzlei-Videos oder das Kontaktieren von Talenten aus einem eigenen Pool. Die Premium-Variante kostet rund 600 Euro monatlich. Auf Anfragen übernimmt Taxado mit der dahinterstehenden ado New Media Agentur auch komplexere Aufgaben, wie das Produzieren von Employer-Branding-Content.

Derzeit haben sich laut Deutschmann rund 100 Kanzleien mit einem Premium-Profil vorregistiert. Zu den bereits bei taxado gelisteten Kanzleien zählen unter anderem PKF, Confis, ECA, Moore Stephens, Grant Thornton, TPA Austria, AREA Bollenberger, Rabel & Partner sowie EY Österreich. Ingesamt wurden 2.000 Kanzleien auf Basis öffentlicher Quellen wie Firmenbuch und Gewerberegister erfasst und sollen den Studierenden schon zu Beginn ein Stöbern durch die gesamte Branche ermöglichen.

Bis Jahresende sollen laut Deutschmann rund 2.000 Nutzer:innen auf der Plattform aktiv sein. Wie Deutschmann abschließend dem brutkasten verrät, hätte er sich mit 1. Juli operativ aus der Rockets Holding zurückgezogen und ist nur mehr im Advisory-Board vertreten. Geleitet wird Rockets nun von Pia Vejnik, die bereits seit vier Jahren Teil des erweiterten Managements ist, und seinem Gründungspartner Peter Garber-Schmidt.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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