03.10.2023

Wolfgang Deutschmann zieht sich operativ bei Rockets zurück und startet neue Recruiting-Plattform

Die neue Plattform taxado soll künftig Studierende im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung mit österreichischen Kanzleien zusammenbringen. Wolfgang Deutschmann, Gründer von taxado, hat uns mehr über die Ziele und Features der Plattform erzählt.
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Gründer und Geschäftsführer von taxado Wolfgang Deutschmann | (c) Katharina Schiffl

Wolfgang Deutschmann gilt in der heimischen Gründerlandschaft wohl als Prototyp eines Serienunternehmers. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute die Rockets Holding auf, die drei Crowdfunding-Plattformen umfasst. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH. Dabei handelt es sich um eine Full-Service-Agentur für Social Media Marketing. Aus dieser entstand nun die Idee zum jüngsten Projekt von Deutschmann: Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Wolfgang Deutschmann über Gründungsidee zu Taxado

„Ich habe einen zunehmenden Bedarf in der Personalsuche bei Kanzleien festgestellt, der sich in den letzten Jahren noch zugespitzt hat“, so Deutschmann über die Gründungsidee. Zudem würden sich insbesondere auch kleinere Kanzleien im Recruting schwer tun, da sie medial nicht so präsent sind wie die in der Branche bekannten Big Four.

Am Dienstag stellte der Gründer in Wien die Features der neuen Plattform vor, die am 8. November offiziell gelauncht wird. Sowohl Kanzleien als auch Talente durchlaufen ein Onboarding, in dem Kompetenzen und Interessen erhoben werden. Damit wird anschließend einen Matching-Algorithmus gefüttert, der laut Deutschmann speziell für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung entwickelt wurde.

Gleichzeitig sollen Jobsuchende von transparenten Einblicken in die Kanzleien durch Bewertungen aktueller und vergangener Mitarbeiterinnen sowie Fotos und Videos aus dem Kanzleialltag profitieren. Auch ein Stimmungsbarometer ist über die Plattform verfügbar. Dabei können Mitarbeiter:innen von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien ihren Arbeitgeber anonym bewerten.

Zielgruppe & Geschäftsmodell

Geld verdienen möchte Deutschmann mit der Plattform über „Premium-Profile“, die den Kanzleien zusätzliche Features bieten. Dazu zählt beispielsweise das Posten von offenen Jobs auf LinkedIn, die Einbindung eines Kanzlei-Videos oder das Kontaktieren von Talenten aus einem eigenen Pool. Die Premium-Variante kostet rund 600 Euro monatlich. Auf Anfragen übernimmt Taxado mit der dahinterstehenden ado New Media Agentur auch komplexere Aufgaben, wie das Produzieren von Employer-Branding-Content.

Derzeit haben sich laut Deutschmann rund 100 Kanzleien mit einem Premium-Profil vorregistiert. Zu den bereits bei taxado gelisteten Kanzleien zählen unter anderem PKF, Confis, ECA, Moore Stephens, Grant Thornton, TPA Austria, AREA Bollenberger, Rabel & Partner sowie EY Österreich. Ingesamt wurden 2.000 Kanzleien auf Basis öffentlicher Quellen wie Firmenbuch und Gewerberegister erfasst und sollen den Studierenden schon zu Beginn ein Stöbern durch die gesamte Branche ermöglichen.

Bis Jahresende sollen laut Deutschmann rund 2.000 Nutzer:innen auf der Plattform aktiv sein. Wie Deutschmann abschließend dem brutkasten verrät, hätte er sich mit 1. Juli operativ aus der Rockets Holding zurückgezogen und ist nur mehr im Advisory-Board vertreten. Geleitet wird Rockets nun von Pia Vejnik, die bereits seit vier Jahren Teil des erweiterten Managements ist, und seinem Gründungspartner Peter Garber-Schmidt.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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