29.06.2023

Wohnwagon: Nach einer Dekade modularem Wohnkonzept nun Fokus auf Grundstücke

Das niederösterreichische Startup Wohnwagon wartet zum zehnjährigen Jubiläum mit zwei Neuerungen auf.
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Wohnwagon
(c) Wohnwagon - Theresa Mai und Christian Frantal starteten eine Grundstücksbörse.

Vor zehn Jahren begab sich das Gründerteam von Wohnwagon auf die Suche nach konkreten Lösungen für die Zukunft des Wohnens. 2013 ermöglichte eine Crowdinvesting-Kampagne mit der Unterstützung von über 100 Kleinstinvestoren die Entwicklung des ersten Prototyps. Aus der Idee ist mittlerweile ein Unternehmen mit über 50 Mitarbeiter:innen geworden; und es konnten über 150 Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz realisiert werden. Nämlich „autarke Häuser, die sich im Kreislauf mit der Natur versorgen, gebaut aus nachhaltigen Materialien und reduziert auf das Wesentliche“.

Wohnwagon: Neues Produkt

Die beiden Gründer Theresa Mai und Christian Frantal entwickelten den Wohnwagon als ein modulares Wohnkonzept, das aus Massivholz gebaut und mit Schafwolle gedämmt ist und dank der Aufstellung auf Schraubfundamenten komplett ohne Beton und Bodenversiegelung auskommt.

Nun feierte das Unternehmen sein zehnjähriges Bestehen und stellt zwei Neuerungen vor: den Wohnwagon „Clara“ als modulares Zuhause. Er bietet bis zu zwei getrennte Schlafzimmer, eine helle, großzügige Wohnküche, ein Badezimmer und einen separaten Eingangsbereich. Viele Detaillösungen sollen für ausreichend Stauraum, Rückzugsmöglichkeit und ein loftartiges Wohngefühl in Verbindung mit der Natur sorgen.

Nach einem Baukasten-Prinzip kann hier der Grundriss individuell angepasst und für die eigenen Bedürfnisse optimiert werden. Dank der Photovoltaik-Inselanlage mit intelligenter Steuerung soll zudem ein Autarkie-Grad von bis zu 100 Prozent erreicht werden. Für die Holz-Solarheizung werden pro Jahr etwa zwei Festmeter Holz benötigt, die restliche Energie produziert das Haus selbst.

Grundstücke für modulare Wohnprojekte

Als weiteres Zukunftsfeld möchte man sich bei Wohnwagon auf die Entwicklung von größeren Wohnprojekten fokussieren. Leerstehende Grundstücke, beispielsweise mit einem sanierungsbedürftigen Bauernhaus und freien Bauflächen sollen mit den modularen Wohnprojekten nachhaltig belebt werden.

„Wir brauchen eine Architektur, die auch gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und sinnvolle Gesamtprojekte gestaltet. Es geht um das Denken in Ökosystemen: Soziales Miteinander, Treffpunkte in der Nachbarschaft, gemeinsam genutzte Ressourcen, Raum für Rückzug und Privatsphäre, integrierte Wirtschaftsmodelle und autarke Versorgung – so müssen Wohnkonzepte der Zukunft aussehen. Bodenaufbau inklusive. Für die Entwicklung lebendiger, autarker Nachbarschaften können wir mit unserer Erfahrung aus zehn Jahren einen wertvollen Beitrag leisten und sehen hier eine große Chance“, sagt Frantal.

Wohnwagon entwickelt Grundstücksbörse

In Zukunft möchte das Unternehmen autarke Nachbarschaften entwickeln, hat eine Grundstücksbörse ins Leben gerufen, kooperiert mit Gemeinden, bietet erste Angebote für Immobilieninvestoren und sucht aktiv nach strategischen Partnerschaften für Projekte, wie es aus der Aussendung hervorgeht.

„Für mich ist jedes Projekt eine Keimzelle, von der aus man Kraft und Inspiration schöpfen kann“, so Mai abschließend. „Wir möchten vor allem zeigen, dass es möglich ist, dass es konkrete Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit gibt und gemeinsam ins Tun kommen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Der Inhalt des Artikels zeigt, dass das Unternehmen Wohnwagon sich nicht nur auf die Entwicklung von nachhaltigen modularen Wohnkonzepten konzentriert, sondern auch größere Wohnprojekte in Angriff nimmt. Diese Projekte sollen leerstehende Grundstücke beleben und nachhaltige Nachbarschaften schaffen. Dies hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da es darauf abzielt, soziales Miteinander, gemeinschaftliche Ressourcennutzung und autarke Versorgung in den Wohnkonzepten der Zukunft zu fördern. Durch die Schaffung von lebendigen, autarken Nachbarschaften wird auch das Zusammenleben gestärkt und es entsteht Raum für Rückzug und Privatsphäre. Zudem können durch solche Projekte auch ökologische Aspekte berücksichtigt und nachhaltige Lebensweisen gefördert werden.

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Der Artikel zeigt, dass das Unternehmen Wohnwagon in den letzten zehn Jahren ein erfolgreiches modulares Wohnkonzept entwickelt hat und nun neue Produkte und Dienstleistungen anbietet. Das Unternehmen hat über 150 Projekte realisiert und konnte in Deutschland, Österreich und der Schweiz expandieren. Mit dem Fokus auf größere Wohnprojekte und der Entwicklung von autarken Nachbarschaften plant Wohnwagon, weitere wirtschaftliche Chancen zu nutzen. Durch die Zusammenarbeit mit Gemeinden, Immobilieninvestoren und strategischen Partnern sowie die Einführung einer Grundstücksbörse strebt das Unternehmen eine weitere Expansion an und möchte zeigen, dass es konkrete Lösungen für die Herausforderungen des Wohnens in der Zukunft gibt. Diese Entwicklungen könnten sowohl für das Unternehmen selbst als auch für die Regionen, in denen die Projekte umgesetzt werden, wirtschaftliche Vorteile bringen.

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