03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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Gruppenfoto bei den Circular Innovation Awards | (c) Rafael Haider_Circular Economy Forum Austria

Am 28. Oktober wurde im Wiener Haus der Industrie erstmals der Circular Innovation Award Austria verliehen. Aus 57 Einreichungen wählte eine internationale Jury fünf Kategoriesieger und zwei Sonderpreisträger aus. Der Innovationspreis steht unter der Patronanz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und soll Unternehmen sichtbar machen, die mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen die Kreislaufwirtschaft vorantreiben.

refurbed und Vetropack unter den Gewinnern

In der Kategorie „Circular Business Model Innovation“ wurde das Wiener Scaleup refurbed ausgezeichnet. Der Marktplatz für generalerneuerte Elektronik ist mittlerweile in 24 Ländern aktiv und nach eigenen Angaben seit 2024 profitabel. Insgesamt sollen durch das Geschäftsmodell bereits rund 474.000 Tonnen CO₂ eingespart worden sein. Zuletzt erweiterte das Unternehmen sein Trade-In-Programm, über das nun auch gebrauchte Gaming-Konsolen und Tablets zurückgekauft werden.

Den Preis für „Circular Industry Innovation“ erhielt Vetropack Austria. Das Unternehmen entwickelte mit „Rezon“ nach eigenen Angaben die weltweit erste Mehrweg-Glasflasche in gehärteter Leichtbauweise. Sie benötigt weniger Material und soll gleichzeitig mehr Umläufe ermöglichen. Damit will Vetropack den Ressourcenverbrauch reduzieren und Mehrwegsysteme attraktiver machen.

Fünf weitere Auszeichnungen vergeben

Das Grazer Startup byeagain erhielt den Titel „Circular Startup of the Year“ für seine KI-gestützte Aufbereitung von Retourwaren. Brantner Green Solutions wurde für seine GLASY-Technologie mit dem „Technological Circularity Breakthrough Award“ ausgezeichnet. Damit kann Glas aus der Restmüllverwertung zurückgewonnen und erneut für Verpackungen verwendet werden.

Der „Circular Collaboration Award“ ging an GzG Gipsrecycling, ein Gemeinschaftsunternehmen von PORR, Saint-Gobain Austria und Saubermacher. Dessen Anlage verarbeitet alte Gipskartonplatten zu wiederverwendbarem Gips und kann damit bis zu 40 Prozent Naturgips ersetzen.

Zwei Sonderpreise gingen an BauKarussell für die Verbindung von zirkulärem Gebäuderückbau mit sozialer Beschäftigung sowie an den Textildienstleister Salesianer für sein auf Langlebigkeit, Reparatur und Recycling ausgerichtetes Mietmodell.

Fortsetzung für 2027 geplant

Hinter dem Award stehen das Circular Economy Forum Austria, Schiefer Rechtsanwälte und die Raiffeisen-Landesbank Steiermark. „Wir holen Unternehmen vor den Vorhang, die mit konkreten Lösungen zeigen, dass Kreislaufwirtschaft wirtschaftlich tragfähig und wettbewerbsrelevant ist“, sagt Karin Huber-Heim, Präsidentin Circular Economy Forum Austria.

Der Circular Innovation Award soll auch 2027 wieder vergeben werden. Unternehmen können ihre Projekte ab April kommenden Jahres einreichen.

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