03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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Rainer Haude und Piotr Ciski | (c) Daniel Willinger
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Bereits 1967 gegründet, nutzen heute nach Unternehmensangaben rund 4.000 Anwender:innen in Österreich die Steuerberatungssoftware des Wiener Anbieters dvo Software. Die Lösung unterstützt Steuerberater:innen bei Kanzleimanagement, Honorarabrechnung, automatisierten Workflows, sicherer Kommunikation und Dokumentenmanagement sowie bei Finanzbuchhaltung, Steuern und Anlagenverzeichnis. Dabei kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, der Fokus liege auf Automatisierung, heißt es vom Unternehmen.

Marke, Team und Geschäftsführer bleiben

Nun gab die Firma die Übernahme durch den erheblich größeren polnischen Mitbewerber Symfonia Group bekannt. Ein Kaufpreis wurde dabei nicht genannt. Marke, Team und Ausrichtung auf den österreichischen Steuerberatungsmarkt sollen unverändert bleiben. Auch die Geschäftsführer Rainer Haude und Richard Theiß bleiben in ihren Positionen und halten künftig Anteile an der Muttergesellschaft.

DACH-Einstieg für Symfonia

Symfonia hat mehr als 55.000 Kunden, darunter 6.700 Steuerberatungskanzleien. „Mit dvo Software betritt Symfonia erstmals den DACH-Raum, und wir beabsichtigen, hier weiter zu wachsen“, kommentiert Piotr Ciski, CEO der Symfonia Group. „Dvo kennt die Anforderungen österreichischer Steuerberatungskanzleien genau. Wir bringen Know-how im Bereich Technologie sowie der Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen mit.“

„Interessante Chancen“ im österreichischen Markt

Und Rainer Haude, Geschäftsführer von dvo Software, sagt: „Wir teilen Symfonias Fokus auf die Steuerberatungsbranche und das Ziel, die Produktivität in Steuerberatungskanzleien durch intelligente Software erheblich zu steigern. Wir können nun unser ohnehin schon ehrgeiziges KI-Investitionsprogramm bei dvo Software mit noch größerer Dynamik vorantreiben.“ Der österreichische Markt befinde sich derzeit in einer teilweise durch den Rückzug des deutschen Anbieters Datev hervorgerufenen Umbruchsphase und biete daher „interessante Chancen“.

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