03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert “Tipp” für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

“Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme”

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

“Auch für Unternehmen wertvoll”

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. “Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist”, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: “Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‘Tipp’ noch einmal überdacht wird”, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das “niederschwellige” GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. “Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden”, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: “Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben”.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter “Tipp!” gelistet.

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Wirklich stark war Österreich beim European Product Design Award 2024, dessen Sieger vergangenes Jahr präsentiert wurden, nicht vertreten. Mehrere Hundert Projekte wurden ausgezeichnet, davon nur drei heimische – wohlgemerkt muss man auch eigenständig einreichen, um eine Chance auf den Sieg zu haben. So schwach die Bilanz aber auch für ganz Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ausfällt, so stark ist für die steirische Hauptstadt Graz: Mit den Startups Aurox und Loutd sowie einem Projekt der FH Joanneum kommen nämlich alle drei heimischen Preisträger von dort.

Award für “Temprastones”-Augenpads von Aurox

Aurox holte sich den European Product Design Award mit seinen “Temprastones”, über die brutkasten erst kürzlich berichtete. Die elektrischen Augenpads sollen aber nicht nur mit dem Design, sondern vor allem mit ihrer Funktionalität punkten. Sie sollen gezielt Wärme und Kälte auf die dünne Haut im Augenbereich anwenden lassen, was die Durchblutung und Hautstraffung fördern und damit einen Anti-Aging-Effekt erzeugen soll. Die Keramik-beschichtete Augenpads werden dabei auf rund 44 Grad Celsius erhitzt, um die Permeabilität der Haut zu erhöhen. Dagegen soll die kühlende Wirkung bei rund 14 Grad Celsius Schwellungen reduzieren. Damit sollen Produkte für die Morgen- und Abendpflege vereint werden.

Loudt holt sich Award mit Lautsprecher “Musegg”

Beim Grazer Lautsprecher-Startup Loutd, spielt das Design eine zentrale Rolle, wie Gründer Jürgen Seidler 2023 gegenüber brutkasten erklärte: “Wir wollen ein Produkt herstellen, dass man auch gerne im Wohnzimmer stehen hat und elegant aussieht.” Mit dem European Product Design Award wird dieses Ziel untermauert. Punkten soll der eiförmige Lautsprecher “Musegg” aber natürlich auch mit seiner Qualität und einem einzigartigen Feature: Das Elektronik-Modul ist austauschbar und kann somit “upgedated” werden. Damit soll das Gerät im schnellen technologischen Wandel nicht veralten und länger benutzt werden können.

European Product Design Award auch für Katheter-System von FH Joanneum

Im Projekt finGrip der FH Joanneum wurde ein Gerät entwickelt, mit dem es Patient:innen deutlich leichter fallen soll, sich selbst einen Katheter anzulegen. Vor allem Personen mit verminderter Feinmotorik sollen davon profitieren und dazu in der Lage sein, die hohen Sterilitäts-Anforderungen beim Nutzen des Katheters zu erfüllen.

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