03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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Deepentix
© tecnet equity - (v.l.) Investor Kambis Kohansal Vajargah, Endri Deliu, Morteza Amini und Altan Nar (alle Deepentix) sowie Peter Buchinger (tecnet equity).

Das NÖ-Startup Deepentix hat eine Enterprise-KI-Plattform entwickelt, die Unternehmen dabei unterstützen soll, aus Dokumenten wie Studien, Patenten oder internen Berichten einen sogenannten Wissensgraphen aufzubauen – ein Netzwerk aus Fakten und ihren Beziehungen. Dadurch lassen sich Antworten einer Künstlichen Intelligenz bis zum exakten Satz im Ursprungsdokument zurückverfolgen. Gerade in stark regulierten Branchen sei dies entscheidend, weil Aussagen jederzeit belegt und geprüft werden müssen.

Deepentix: Unternehmensdaten in Graphen überführen

Zielgruppe sind etwa Unternehmen in Branchen wie Pharma, Medizintechnik, Versicherungen oder Banken, die täglich mit großen Mengen an Studien, Patenten, Normen und internen Berichten arbeiten. Klassische generative KI liefere dazu zwar schnelle Antworten, könne deren Herkunft jedoch oft nicht lückenlos belegen. Genau hier möchte Deepentix ansetzen und unstrukturierte Unternehmensdaten in einen Wissensgraphen überführen – im Sinn einer nachvollziehbaren Wissensbasis für KI-Anwendungen.

„Wenn Mitarbeitende einer KI blind vertrauen müssen, weil sie deren Antworten nicht überprüfen können, ist das gerade in sensiblen Bereichen ein echtes Risiko. Genau dieses Vertrauensproblem lösen wir, indem wir jede Antwort bis zu ihrem Ursprung im Dokument sichtbar machen“, erklärt Morteza Amini, Mitgründer und CEO von Deepentix.

Mehrere Sprachmodelle

Der Aufbau von Wissensgraphen erfolge Deepentix nach häufig im Rahmen aufwendiger Beratungsprojekte oder über standardisierte Lösungen, die sich nur begrenzt auf einzelne Fachbereiche zuschneiden lassen. Bei Unternehmen, die ihre sensiblen Daten selbst kontrollieren und gleichzeitig präzise Ergebnisse benötigen, stoße dieser Ansatz oft an seine Grenzen. Aus diesem Grund entwickelte das Startup kein Beratungsprojekt für einzelne Kunden, sondern ein Werkzeug, mit dem Unternehmen Wissensgraphen selbst erstellen, betreiben und an ihre Anforderungen anpassen können.

Dabei setzt die Plattform nicht auf ein einziges großes KI-Modell aus der Cloud, sondern auf mehrere kleine, spezialisierte Sprachmodelle, die gezielt auf einzelne Fachbereiche wie Pharma oder Banken trainiert werden. Dadurch sollen die Ergebnisse präziser werden, während die Modelle bei Bedarf direkt auf den eigenen Servern der Unternehmen betrieben werden können.

Dafür gab es nun eine Pre-Seed-Finanzierung in sechsstelliger Höhe, an der sich tecnet equity, der internationale Frühphaseninvestor Rockstart sowie der Business Angel Kambis Kohansal Vajargah beteiligt haben. Das frische Kapital soll vor allem in Forschung und Entwicklung sowie in den Ausbau erster Pilotprojekte in regulierten Branchen fließen.

Deepentix baut Wissensnetz

„Wir verstehen uns nicht als Berater, die für einzelne Kunden ein Wissensnetz bauen, sondern als Technologieanbieter, der Unternehmen die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und Modelle gibt“, so Amini weiter. „Mit tecnet equity, Rockstart und Business Angel Kambis Kohansal Vajargah haben wir Partner an Bord, die den Weg von Deep-Tech-Startups aus erster Hand kennen. Das gibt uns nicht nur Kapital, sondern auch Zugang zu Netzwerk und Erfahrung, um in dieser Phase die richtigen Schritte zu setzen.“

Peter Buchinger, Investment Associate bei tecnet equity, ergänzt: „Uns hat neben der Technologie vor allem das stark aufgestellte Gründerteam von Deepentix überzeugt. Die Kombination aus wissenschaftlichem Hintergrund und Erfahrung in internationalen Unternehmen war ausschlaggebend, in dieser frühen Phase zu investieren.“

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