03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert “Tipp” für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

“Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme”

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

“Auch für Unternehmen wertvoll”

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. “Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist”, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: “Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‘Tipp’ noch einmal überdacht wird”, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das “niederschwellige” GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. “Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden”, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: “Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben”.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter “Tipp!” gelistet.

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(c) Fit2go - (v.l.n.r.) Patrick Vormair, Marketingmanager BW Linz, Sebastian Winklhamer, operativer Leiter Fit2go, Fabio Strauss, Kapitän BW Linz und Julian Kolar, Gründer Fit2go.

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Fit2go stellt Tiefkühlmahlzeiten her und vertreibt diese sowohl im B2B-Bereich als auch im B2C-Onlineshop. Das Unternehmen beliefert bereits zahlreiche Betriebskantinen und Fitnessstudios und hat sich nun erfolgreich im Profisport etabliert. Neben dem FC Blau Weiß Linz vertrauen auch andere Vereine wie Austria Wien und der TSV Hartberg auf die Ernährung der Linzer.

“Fit2go ist die ideale Mahlzeit für uns, vor allem nach dem Training. Die Gerichte können schnell und ohne großen Zeitaufwand zubereitet werden. Außerdem sind sie perfekt abgestimmt auf eine ausgewogene, gesunde und vor allem proteinhaltige Ernährung, was für uns als Leistungssportler sehr wichtig ist”, betont Fabio Strauß, Kapitän von Blau Weiß Linz.

Regionaler Fokus

Ein zentraler Aspekt der Philosophie von Fit2go ist die regionale und nachhaltige Herstellung der Produkte. Die Gerichte werden mit frischen, regionalen Zutaten zubereitet – dies passe perfekt zum Anspruch des Startups, die lokale Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig den eigenen ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

“Die Partnerschaft mit Blau Weiß Linz ist ein weiterer Meilenstein für uns”, sagt Founder Kolar. “Wir sind stolz darauf, dass unsere hochwertigen Mahlzeiten auch im Profisport geschätzt werden und freuen uns, Teil der Erfolgsgeschichte des Vereins zu sein.”

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