28.02.2024

WKÖ-Präsident Harald Mahrer fordert milliardenschweren Fonds für radikale Innovationen

Um die Innovationskraft in Österreich zu stärken, soll es künftig einen Fonds für radikale Innovationen geben. Diesen Vorstoß machte am Mittwoch WKÖ-Präsident Harald Mahrer.
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WKÖ-Präsident Harald Mahrer | (c) WKÖ

Österreich ist gemeinsam mit Schweden, Belgien und Deutschland eines von vier Ländern in der EU, das die europäische Zielsetzung einer Forschungsquote von drei Prozent erfüllt. Trotz der guten Rahmenbedingungen für die Grundlagenforschung gebe es hierzulande bei der Innovationskraft noch großen Aufholbedarf, wie Harald Mahrer am Mittwoch in Wien vor Jouranlist:innen ausführte.

„Nach Schweden ist Österreich das Land, das am meisten in Forschung investiert. Der Output ist aber noch immer nicht jener, den wir uns wünschen“, so der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Konkret werden laut Mahrer noch immer zu wenige erfolgreiche Spin-Offs gegründet. Zudem kritisiert er, dass Forschungstalente zwar in Österreich ausgebildet, anschließend jedoch ins Ausland abgeworben werden. Als Beispiel nennt er die Technische Universität (TU) München mit ihrem Spin-Off-Ökosystem. Dieses würde verstärkt Forscher:innen im Bereich der Quantenphysik aus Innsbruck anziehen.

Neuer Fonds für radikale Innovationen

Um insbesondere im Bereich der Hochtechnologie künftig mehr Anreize für Spin-Offs zu setzen, bedarf es laut Mahrer schlichtweg mehr Geld. Abhilfe könnte laut dem WKÖ-Präsident ein neuer Fonds für radikale Innovationen in Österreich schaffen. „Es braucht einen Zusatzbaustein in der öffentlichen österreichischen Finanzierungstruktur, den wir hier noch nicht haben. Dieser könnte gemeinsam öffentlich und privat dotiert sein. So könnte die Republik sagen: Für jeden Euro, den Private hineingeben, gebe ich einen Euro hinzu“, so der WKO-Präsident. Die konkrete Ausgestaltung in Bezug auf die Hebelung privater Investitionen, sei eine „technische Frage“, die allerdings noch im Detail geklärt werden müsste.

Harald Mahrer nennt Größenordnung für Fonds

Für derartige radikale Innovationen, wie Quantantechnologie, müssten zudem entsprechende Summen zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich nennt Mahrer auch eine Größenordnung: „Wir reden hier von Innovationen, die nicht eine Million Euro, sondern 100 Millionen Euro brauchen.“

Ein derartiger Fonds, der auf die Wachstumsphase von radikalen Innovationen abzielt, wäre dementsprechend mit einem Volumen von einer Milliarde Euro und mehr zu dotieren. Der WKÖ-Präsident zieht einen Vergleich zu sogenannten Moonshot-Initiativen, wie die Forschungsabteilung Google X. Diese zielen in der Regel auf Technologien ab, die grundlegend die Art und Weise verändern, wie etwas gemacht wird.

Da radikale Innovationen oft Neuland betreten, sind sie in der Regel mit einem höheren Maß an Unsicherheit und Risiko für Investor:innen verbunden. Trotz des hohen Risikos müsste auch diese Form der Asset-Klasse für Investor:innen attraktiver gemacht werden.

Neben einem neuen Fonds für radikale Innovation, müssten zudem auch bestehende Programme für akademische Ausgründungen verbessert werden. Hier gebe es laut Mahrer noch „Luft nach oben“, was die Vernetzungsmöglichkeiten angeht. „Für das erfolgreiche Wachsen braucht es nicht nur mehr Geld, sondern auch Netzwerkarbeit“, so Mahrer.


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„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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