28.02.2024

WKÖ-Präsident Harald Mahrer fordert milliardenschweren Fonds für radikale Innovationen

Um die Innovationskraft in Österreich zu stärken, soll es künftig einen Fonds für radikale Innovationen geben. Diesen Vorstoß machte am Mittwoch WKÖ-Präsident Harald Mahrer.
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WKÖ-Präsident Harald Mahrer | (c) WKÖ

Österreich ist gemeinsam mit Schweden, Belgien und Deutschland eines von vier Ländern in der EU, das die europäische Zielsetzung einer Forschungsquote von drei Prozent erfüllt. Trotz der guten Rahmenbedingungen für die Grundlagenforschung gebe es hierzulande bei der Innovationskraft noch großen Aufholbedarf, wie Harald Mahrer am Mittwoch in Wien vor Jouranlist:innen ausführte.

„Nach Schweden ist Österreich das Land, das am meisten in Forschung investiert. Der Output ist aber noch immer nicht jener, den wir uns wünschen“, so der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Konkret werden laut Mahrer noch immer zu wenige erfolgreiche Spin-Offs gegründet. Zudem kritisiert er, dass Forschungstalente zwar in Österreich ausgebildet, anschließend jedoch ins Ausland abgeworben werden. Als Beispiel nennt er die Technische Universität (TU) München mit ihrem Spin-Off-Ökosystem. Dieses würde verstärkt Forscher:innen im Bereich der Quantenphysik aus Innsbruck anziehen.

Neuer Fonds für radikale Innovationen

Um insbesondere im Bereich der Hochtechnologie künftig mehr Anreize für Spin-Offs zu setzen, bedarf es laut Mahrer schlichtweg mehr Geld. Abhilfe könnte laut dem WKÖ-Präsident ein neuer Fonds für radikale Innovationen in Österreich schaffen. „Es braucht einen Zusatzbaustein in der öffentlichen österreichischen Finanzierungstruktur, den wir hier noch nicht haben. Dieser könnte gemeinsam öffentlich und privat dotiert sein. So könnte die Republik sagen: Für jeden Euro, den Private hineingeben, gebe ich einen Euro hinzu“, so der WKO-Präsident. Die konkrete Ausgestaltung in Bezug auf die Hebelung privater Investitionen, sei eine „technische Frage“, die allerdings noch im Detail geklärt werden müsste.

Harald Mahrer nennt Größenordnung für Fonds

Für derartige radikale Innovationen, wie Quantantechnologie, müssten zudem entsprechende Summen zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich nennt Mahrer auch eine Größenordnung: „Wir reden hier von Innovationen, die nicht eine Million Euro, sondern 100 Millionen Euro brauchen.“

Ein derartiger Fonds, der auf die Wachstumsphase von radikalen Innovationen abzielt, wäre dementsprechend mit einem Volumen von einer Milliarde Euro und mehr zu dotieren. Der WKÖ-Präsident zieht einen Vergleich zu sogenannten Moonshot-Initiativen, wie die Forschungsabteilung Google X. Diese zielen in der Regel auf Technologien ab, die grundlegend die Art und Weise verändern, wie etwas gemacht wird.

Da radikale Innovationen oft Neuland betreten, sind sie in der Regel mit einem höheren Maß an Unsicherheit und Risiko für Investor:innen verbunden. Trotz des hohen Risikos müsste auch diese Form der Asset-Klasse für Investor:innen attraktiver gemacht werden.

Neben einem neuen Fonds für radikale Innovation, müssten zudem auch bestehende Programme für akademische Ausgründungen verbessert werden. Hier gebe es laut Mahrer noch „Luft nach oben“, was die Vernetzungsmöglichkeiten angeht. „Für das erfolgreiche Wachsen braucht es nicht nur mehr Geld, sondern auch Netzwerkarbeit“, so Mahrer.


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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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