20.05.2019

Wizhub: Zwei Wiener Gründer starten 2020 Entrepreneurship-„Universität“

Wizhub der beiden YEC (Young Entrepreneurs Conference)-Gründer Samuel Koch und Matthäus Konradsheim soll Rundum-Bildung für "digitale Pioniere" bieten. Einen klassischen Abschluss wird es für die "Universität" für Personen ab 15 vorerst nicht geben.
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Wizhub
(c) Lobmeyr

Mit der Young Entrepreneurs Conference (YEC) bewegen sich die beiden Wiener Gründer Samuel Koch und Matthäus Konradsheim bereits länger im Bereich der Entrepreneurship Education. Nun wollen sie ihr Engagement auf ein neues Level heben. Und zwar mit einem wohl durchaus gewagten Unterfangen: 2020 starten sie mit Wizhub eine eigene „Universität“. Diese soll eine „Ausbildung auf universitärem Level“ bieten, die „maßgeschneidert an technologischen und gesellschaftlichen Fortschritt, perfekt auf den künftigen Arbeitsmarkt vorbereitet“, erklärt Co-Founder Koch.

„Riesige Sandbox“ für Startups

Dabei sollen die Bereiche Unternehmertum, Digitalisierung und Leadership im Zentrum stehen. In der Wizhub-„Factory“ sollen Studierende ihre eigenen oder mit anderen Unternehmen entwickelte Ideen umsetzten. „Wir möchten hier in der Factory den Projekten und Startups, die im Rahmen der Universität entstehen, durch eine riesige ‚Sandbox‘ ein Maximum an kreativen Möglichkeiten, bieten wo später hoffentlich einige tolle Startups daraus entstehen“, erklärt Co-Founder Konradsheim.

+++ Startup Challenge Austria: So sollen Schüler zu Gründern werden +++

Start mit Coding, Interaction Design und Product Development

Zum Curriculum wurden noch keine Details bekanntgegeben. Samuel Koch verrät soviel: „Grundsätzlich werden wir uns sehr an projektorientierte Methoden halten. Dafür werden wir auf bereits etablierte internationale Methoden zurückgreifen und von den besten lernen. Anfangs streben wir Module in den Bereichen Coding, Interaction Design aber auch Product Development an. Mit dem hier gewonnenen Know-How soll durch die praktische Anwendung in der Factory der Kreis zwischen Theorie und Praxis geschlossen werden“.

Humanwissenschaftliche Bildung und soziale Kompetenz

Zudem sollen in der sogenannten „Forge“ Skills zur Persönlichkeitsentwicklung, humanwissenschaftlicher Bildung und sozialer Kompetenz in Form von Workshops und Projekten angeboten werden. „Es hat oberste Priorität für uns, dass unsere Studenten einen weiten Horizont bekommen, um die vielen Herausforderungen unserer Gesellschaft in Angriff zu nehmen“, sagt Konradsheim.

Partnerunternehmen als Umsatzbringer

Geld soll im Wizhub über Partnerunternehmen hereinkommen, für die man „Talenteprogramme“ entwickeln will, die „von einfachem Recruiting bis hin zur Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter“ reichen. Generell gelte aber: „Es ist uns ein großes Anliegen, dass jeder, der für den Wizhub geeignet ist, auch die Gelegenheit bekommt, dorthin zu kommen, unabhängig von Herkunft oder wirtschaftlichen Umständen. Was zählt ist das Talent“, so Koch.

(Noch) kein Titel im Wizhub

Angesprochen werden sollen bereits Personen ab 15 Jahren. Einen universitären Titel können sich diese vorerst im Wizhub nicht holen. Man halte nicht viel von formellen Titeln, lassen die Gründer wissen. „Unser Anspruch ist es für eine so hohe Qualität zu sorgen, dass keiner mehr nach dem formellen Abschluss fragen wird“, sagt Konradsheim. Dennoch feile man an einer formellen Struktur, die auch klassische Qualifizierungen ermöglichen werde.


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Video-Archiv: Live-Interview mit Samuel Koch und Matthäus Konradsheim

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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