20.05.2019

Wizhub: Zwei Wiener Gründer starten 2020 Entrepreneurship-„Universität“

Wizhub der beiden YEC (Young Entrepreneurs Conference)-Gründer Samuel Koch und Matthäus Konradsheim soll Rundum-Bildung für "digitale Pioniere" bieten. Einen klassischen Abschluss wird es für die "Universität" für Personen ab 15 vorerst nicht geben.
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Wizhub
(c) Lobmeyr

Mit der Young Entrepreneurs Conference (YEC) bewegen sich die beiden Wiener Gründer Samuel Koch und Matthäus Konradsheim bereits länger im Bereich der Entrepreneurship Education. Nun wollen sie ihr Engagement auf ein neues Level heben. Und zwar mit einem wohl durchaus gewagten Unterfangen: 2020 starten sie mit Wizhub eine eigene „Universität“. Diese soll eine „Ausbildung auf universitärem Level“ bieten, die „maßgeschneidert an technologischen und gesellschaftlichen Fortschritt, perfekt auf den künftigen Arbeitsmarkt vorbereitet“, erklärt Co-Founder Koch.

„Riesige Sandbox“ für Startups

Dabei sollen die Bereiche Unternehmertum, Digitalisierung und Leadership im Zentrum stehen. In der Wizhub-„Factory“ sollen Studierende ihre eigenen oder mit anderen Unternehmen entwickelte Ideen umsetzten. „Wir möchten hier in der Factory den Projekten und Startups, die im Rahmen der Universität entstehen, durch eine riesige ‚Sandbox‘ ein Maximum an kreativen Möglichkeiten, bieten wo später hoffentlich einige tolle Startups daraus entstehen“, erklärt Co-Founder Konradsheim.

+++ Startup Challenge Austria: So sollen Schüler zu Gründern werden +++

Start mit Coding, Interaction Design und Product Development

Zum Curriculum wurden noch keine Details bekanntgegeben. Samuel Koch verrät soviel: „Grundsätzlich werden wir uns sehr an projektorientierte Methoden halten. Dafür werden wir auf bereits etablierte internationale Methoden zurückgreifen und von den besten lernen. Anfangs streben wir Module in den Bereichen Coding, Interaction Design aber auch Product Development an. Mit dem hier gewonnenen Know-How soll durch die praktische Anwendung in der Factory der Kreis zwischen Theorie und Praxis geschlossen werden“.

Humanwissenschaftliche Bildung und soziale Kompetenz

Zudem sollen in der sogenannten „Forge“ Skills zur Persönlichkeitsentwicklung, humanwissenschaftlicher Bildung und sozialer Kompetenz in Form von Workshops und Projekten angeboten werden. „Es hat oberste Priorität für uns, dass unsere Studenten einen weiten Horizont bekommen, um die vielen Herausforderungen unserer Gesellschaft in Angriff zu nehmen“, sagt Konradsheim.

Partnerunternehmen als Umsatzbringer

Geld soll im Wizhub über Partnerunternehmen hereinkommen, für die man „Talenteprogramme“ entwickeln will, die „von einfachem Recruiting bis hin zur Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter“ reichen. Generell gelte aber: „Es ist uns ein großes Anliegen, dass jeder, der für den Wizhub geeignet ist, auch die Gelegenheit bekommt, dorthin zu kommen, unabhängig von Herkunft oder wirtschaftlichen Umständen. Was zählt ist das Talent“, so Koch.

(Noch) kein Titel im Wizhub

Angesprochen werden sollen bereits Personen ab 15 Jahren. Einen universitären Titel können sich diese vorerst im Wizhub nicht holen. Man halte nicht viel von formellen Titeln, lassen die Gründer wissen. „Unser Anspruch ist es für eine so hohe Qualität zu sorgen, dass keiner mehr nach dem formellen Abschluss fragen wird“, sagt Konradsheim. Dennoch feile man an einer formellen Struktur, die auch klassische Qualifizierungen ermöglichen werde.


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Video-Archiv: Live-Interview mit Samuel Koch und Matthäus Konradsheim

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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