03.06.2020

Wirtschaftsverbände üben scharfe Kritik an Corona-Hilfsmaßnahmen

Die Österreichische Hoteliervereinigung, der Handelsverband, der Gewerbeverein, der Senat der Wirtschaft und das Forum EPU präsentierten am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz eine aktuelle Umfrage unter 650 Betrieben zu Umsatz- und Investitionsrückgängen. Dabei wurde auch scharfe Kritik an den bisherigen Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung geübt.
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Corona-Hilfsmaßnahmen
(c) Adobe Stock - Gina Sanders

In einer gemeinsamen Umfrage der Österreichische Hoteliervereinigung, des Handelsverbands, des Gewerbevereins, des Senats der Wirtschaft und dem Forum EPU wurden unlängst rund 650 Betriebe in Österreich zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 befragt. Im Zentrum der Erhebung standen die Auswirkungen auf Umsätze und Investitionen sowie die Zufriedenheit mit den Maßnahmenpaketen der Bundesregierung. 

73 Prozent Umsatzrückgang zum Vorjahr

Das Ergebnis der Umfrage fällt laut den Initiatoren alarmierend aus. Demnach beträgt der Umsatzrückgang pro Betrieb im Durchschnitt rund eine halbe Million Euro. Dabei handelt es sich um einen Umsatzrückgang um 73 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für das Gesamtjahr 2020 wird ein Umsatzrückgang von 44 Prozent erwartet. Die Ergebnisse verstehen sich natürlich als Mittelwert und variieren je nach Branche und Dimension der Unternehmen.

In der Umfrage wurde zudem erhoben, wie die Betreibe auf die Corona-bedingten Umsatzeinbrüche reagieren. Hier die Ergebnisse im Detail:

  • 73 Prozent reduzierten den betrieblichen Aufwand 
  • 55 Prozent reagierten mit Zahlungsaufschüben 
  • 55 Prozent nahmen Steuerstundungen in Anspruch 
  • 53 Prozent beantragten Eigenkapital-Zuschüsse 

Investionsrückgänge 2021 noch drastischer

Die Unternehmen haben allerdings nicht nur mit Umsatzrückgängen zu kämpfen, sondern steigen auch bei den Investitionen auf die Bremse.

Ursprünglich für 2020 geplante Investitionen – die infolge von Covid-19 und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit aufgrund ausbleibender Krisenhilfen verschoben oder gestrichen werden – beziffern die Unternehmen mit durchschnittlich 354.000 Euro oder 77 Prozent des ursprünglich geplanten Investitionsvolumens.

Stephan Blahut, Generalsekretär des Gewerbevereins, erläutert, dass auch für 2021 keine Erholung in Sicht sei: “Besonders alarmierend: 2021 fällt der Investitionsrückgang noch schlimmer aus und liegt bei 467.000 Euro oder 64 Prozent des ursprünglich geplanten Investitionsvolumens”. 

Corona-Hilfsmaßnahmen nicht ausreichend

Neben den Umsatz- und Investitionsrückgängen wurde zudem erhoben, wie die Betriebe die Maßnahmen der Bundesregierung wahrnehmen. “Relativ einig sind sich die Unternehmen bei der Bewertung der Hilfsmaßnahmen durch die Bundesregierung. Und die fällt fast konträr zur Bewertung durch die Regierung und die WKÖ aus“, so Blahut. 

Rund 67 Prozent aller befragten Unternehmen “verzweifeln” laut Blahut an den Maßnahmen der Regierung, die seiner Meinung nach weit an der Praxis vorbeigehen. Hier die Ergebnisse im Detail:

  • 33 Prozent sagen, die Maßnahmen der Bundesregierung „helfen nicht“ 
  • 26 Prozent geben an, dass die Maßnahmen nur „helfen, wenn endlich Geld kommt“ 
  • Acht Prozent finden die Maßnahmen für die jeweilige Branche nicht passend 
  • 26 Prozent meinen, dass die Maßnahmen „etwas helfen“ 
  • Vier Prozent bewerten die Maßnahmen als „sehr hilfreich“ 
  • Drei Prozent brauchen keine Hilfe 

Vier Forderungen an die Politik

Um diesen Trend aufzuhalten, haben Vertreter der fünf Verbände am Mittwochvormittag eine gemeinsame Pressekonferenz abgehalten und vier Forderungen an die Politik gestellt. Diese umfassen folgende Punkte:

  1. Zuführung von Eigenkapital | Den Unternehmen muss laut den Initiatoren rasch Eigenkapital zugeführt werden, damit sie dies  Krise durchstehen können.
  2. Vorziehen der Steuerreform | Durch ein etwaiges Vorziehen der Steuerreform soll die Nachfrage stimuliert werden. Darunter fällt unter anderem die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer, die noch vor Beginn des Sommers umgesetzt werden müsste.
  3. Kammern und Staat müssen Reserven locker machen | So fordern die Vertreter, dass die Rücklagen der Wirtschaftskammer zur Bewältigung der Krise eingesetzt werden. Diese umfassen 1,4 Milliarden Euro. Dazu heißt es: “Wir gehen davon aus, dass auch die Wirtschaftskammern ihre Rücklagen zugunsten der hart betroffenen Unternehmen zurückgeben sollten.” Gleiches soll auch für staatliche Organisationen, Behörden und Versicherungen gelten.
  4. Stärke Kommunikation mit den Verbänden | Die letzte Forderung umfasst die stärke Einbeziehung der Verbände im Zuge der Ausgestaltung und Bewertung künftiger Hilfsmaßnahmen. Dazu heißt es: “In die Bewertung der Maßnahmenpakete müssen jene Verbände eingebunden werden, die die Situation laufend analysieren und die Interessen der Unternehmen transparent und konsequent vertreten. Davon kann bei der Wirtschaftskammer leider keine Rede sein.”

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Wirtschaftsverbände üben scharfe Kritik an Corona-Hilfsmaßnahmen

  • Die Österreichische Hoteliervereinigung, der Handelsverband, der Gewerbeverein, der Senat der Wirtschaft und das Forum EPU haben unter ihren Mitgliedern eine gemeinsame Umfrage zu den Umsatz- und Investitionsrückgängen im Zuge der Coronakrise durchgeführt. Dabei wurde ebenfalls erhoben, wie die Mitglieder die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung wahrnehmen. Das Ergebnis fällt nüchtern aus.

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